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Der Gemeinderat von Kuchen hat am 04.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für diesen Bereich aufzustellen. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung den Entwurf dieses Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 04.11.2024, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Kuchen und hat eine Fläche von ca. 1.750 qm. Im Norden grenzen die Hauptstraße (Ortsdurchfahrt B 10) sowie die Zufahrt zu dem bestehenden Gewerbegebiet an das Areal an, im Osten, Süden und Westen grenzen Wohnbebauung sowie die momentane Freifläche der früheren Baustoffhandlung an. Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1067 (Hauptstraße 171).
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch: Flurstücke Nr. 113/1 (Hauptstraße) und 1161/1 (Hauptstraße)
- im Osten durch Flurstück Nr. 1068/1 (Hauptstr. 163),
- im Süden und Westen durch: Teilflächen des Flurstücks Nr. 1067 (Hauptstr. 171)
Ziele und Zwecke der Planung
Das Areal der früheren Baustoffhandlung „Filba“ soll in den nächsten Jahren vom bisher reinen Ge-werbegebiet in eine gemischte Nutzung auch unter Einbeziehung von Wohnen und Verwaltungs- bzw. Bürogebäude entwickelt werden, wofür verschiedene Maßnahmen der Bauleitplanung erforderlich werden.
Der nördliche, an der B 10 gelegene Bereich soll hierbei durch Umbau/ Sanierung einer neuen Nutzung zugeführt werden welche der wohnortnahen Versorgung mit Gesundheitsangeboten dient. Die vorliegende Bebauungsplanänderung befasst sich mit diesem nördlichen Teilbereich des gesamten Areals.
Das Verwaltungs- und Ausstellungsgebäude der früheren Baustoffhandlung soll zu einem kleinen Zentrum für die örtliche Versorgung mit zwei Arztpraxen und einer Apotheke umgebaut werden. Ergänzend dazu sollen die bestehenden Betriebswohnungen saniert oder in eine Büronutzung umgewandelt werden. Durch Aufstockung soll weitere Büro- oder Wohnnutzung im Gebäude ermöglicht werden. Die angebaute Lagerhalle wird abgebrochen. Auf dem frei werdenden Gelände könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres gemischt genutztes Gebäude entstehen. Hierfür besteht noch keine konkrete Vorstellung.
Für das Gebiet gelten derzeit die Bebauungspläne „Wasserstall“, rechtskräftig seit 28.11.1975 und „Hauptstraße und Ortsmitte“, rechtskräftig seit 17.09.2010.
Durch die geplante Aufstockung des Bestandsgebäudes und Integration von Wohnnutzung (bisher nur Werkswohnungen im Bestand) ist nun eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung lässt eine größere Gebäudehöhe zu und verzichtet auf die Festsetzung von GFZ und Zahl der Vollgeschosse. Außerdem wird ein Urbanes Gebiet festgesetzt (statt bisher Gewerbegebiet) mit welchem eine Nutzungsmischung erreicht werden kann. Die weiteren Festsetzungen wurden im Zuge des neuen Bebauungsplans insgesamt überarbeitet da sie für den Teilbereich nicht mehr relevant sind oder andere Regelungen zweckmäßiger sind.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit
vom 18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024
hier veröffentlicht
und liegt zusätzlich im genannten Zeitraum im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen während der Öffnungszeiten aus.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kuchen, den 05.11.2024
Bürgermeisteramt
Hier können Sie die folgende Unterlagen herunterladen:
BPL Wasserstall Änderung Gesundheitszentrum, Lageplan, Entwurf 04.11.2024 (pdf, 1 MB)
BPL Wasserstall Gesundheitszentrum, Textteil, Entwurf 04.11.2024 (pdf, 387 KB)
BPL Wasserstall Änderung Gesundheitszentrum, Begründung, Entwurf 04.11.2024 (pdf, 876 KB)