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Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“ und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB
- Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
- Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat von Kuchen hat am 05.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB und § 74 LBO als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 05.12.2022, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.
Das Plangebiet liegt östlich der Fils in Kuchen zwischen Jahnstraße und Schillerstraße und umfasst Teile der Flurstücke Nr. 1541/1, 1546 und 1531 (Fußweg). Im Norden wird das Plangebiet durch einen Lärmschutzwall und ein dahinter liegendes Spielfeld des Ankenstadions abgegrenzt. Östlich schließt sich die Jahnstraße und die Ankenhalle an. Im Süden und Westen grenzen Einfamilien- und Doppelhäuser der Jahnstraße und des Uferwegs an das Gebiet.
Auf den unten stehenden Kartenausschnitt wird verwiesen.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft und werden damit rechtsverbindlich (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung beim Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11 (Rathaus), Zimmer 14, 73329 Kuchen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die genannten Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen geltend zu machen.
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeinde Kuchen, den 09.12.2022
Bürgermeisteramt
gez. Bürgermeister Rößner
Bebauungsplan Minihäuser Anken I, Lageplan Satzung 05.12.2022.pdf (920 KB)
Bebauungsplan Minihäuser Anken I, Textteil Satzung 05.12.2022.pdf (874 KB)
Bebauungsplan Minihäuser Anken I, Begründung Satzung 05.12.2022.pdf ( KB)