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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen
 mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen 

Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen für den
2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2017 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderung des Flächennutzungsplans für den Gewerbepark Schwäbische Alb beschlossen. Derzeit wird ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks erstellt. Die Flächennutzungsplan-Änderung soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden. In Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist gestrichelt dargestellt.


Ziele und Zwecke der Planung:

  • Mit der geplanten Flächennutzungsplan-Änderung soll durch die Umwidmung von ca. 9,3 Hektar landwirtschaftliche Flächen in Gewerbeflächen die Grundlage für die Entwicklung von weiteren von ca. 7,4 Hektar Nettogewerbeflächen für einen zweiten Bauabschnitt im Gewerbepark Schwäbische Alb geschaffen werden. Die mit dem ersten Bauabschnitt erschlossenen Gewerbeflächen sind mittlerweile alle verkauft und größtenteils bebaut. Um die Flächennachfrage weiterhin befriedigen zu können und insbesondere auch Erweiterungsmöglichkeiten für im Verbandsgebiet ansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen, soll ein zweiter Bauabschnitt entwickelt werden. Neben der Flächennutzungsplan-Änderung wird gleichzeitig ein Bebauungsplan für den Geltungsbereich aufgestellt (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB). Die vorliegende Planung schließt an die im 1. Bauabschnitt hergestellten Erschließungsstraßen an. Der Anschluss an den überörtlichen Verkehr erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der L 1230. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des regionalen Gewerbeschwerpunkts des Regionalplans der Region Stuttgart für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen. Mit der Ausweisung der Flächen als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan und der Aufstellung eines gewerblichen Bebauungsplans wird die kommunale Planung an die Ziele der Raumordnung angepasst (§ 1 Abs. 4 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Planentwurf (Lageplan, Erläuterungsbericht mit Anlagen) liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

20. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 (einschließlich)

während der Sprechzeiten an den unten aufgeführten Orten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Dort besteht die Möglichkeit zur Erläuterung und Erörterung der Planung.

  • In Geislingen im Sachgebiet 3.3 Stadtentwicklung, Hauptstraße 27, 73312 Geislingen, Alter Zoll, 1. OG, Foyer
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag und Donnerstag, jeweils 14 Uhr bis 17 Uhr
  • In Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, Rathaus, 1. OG, vor Zimmer 14 (Flur)
    Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Montag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18 Uhr
  • In Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen, Rathaus, Foyer Erdgeschoss
    Sprechzeiten: Montag und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr

Die Öffentlichkeit, dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, kann sich an den oben genannten Stellen innerhalb der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

Zusätzlich kann der Planentwurf in dieser Zeit auch auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Stadt Geislingen: https://www.geislingen.de/index.php?id=647 dort unter öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinde Kuchen: https://www.kuchen.de/flaechennutzungsplan.html

Der Gemeinde Bad Überkingen: https://www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene

Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
stadtplanung@geislingen.de oder schriftlich in den Rathäusern der jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggfs. auch E-Mail und Telefonnummer) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Datum 17.01.2025

Frank Dehmer
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft