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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen
mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen
Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen für den
2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2017 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderung des Flächennutzungsplans für den Gewerbepark Schwäbische Alb beschlossen. Derzeit wird ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks erstellt. Die Flächennutzungsplan-Änderung soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt werden. In Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist gestrichelt dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Planentwurf (Lageplan, Erläuterungsbericht mit Anlagen) liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
20. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 (einschließlich)
während der Sprechzeiten an den unten aufgeführten Orten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Dort besteht die Möglichkeit zur Erläuterung und Erörterung der Planung.
Die Öffentlichkeit, dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, kann sich an den oben genannten Stellen innerhalb der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Zusätzlich kann der Planentwurf in dieser Zeit auch auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Stadt Geislingen: https://www.geislingen.de/index.php?id=647 dort unter öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinde Kuchen: https://www.kuchen.de/flaechennutzungsplan.html
Der Gemeinde Bad Überkingen: https://www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene
Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
stadtplanung@geislingen.de oder schriftlich in den Rathäusern der jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggfs. auch E-Mail und Telefonnummer) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Datum 17.01.2025
Frank Dehmer
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft