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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bauplätze für Minihäuser an der Herrenwiesenstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert zwei Wohnbauplätze für je ein Minihaus an der Herrenwiesenstraße.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden. Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen
e-mail: 
hpotschkay@kuchen.de

Beschreibung der Bauplätze 

Herrenwiesenstraße H1 und H2

 

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1548/24 (H1), 1548/23 (H2), 1548/22, 1548/21
  • Größe H1: 179 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 283 qm)
  • Größe H2: 149 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 253 qm)
  • Kaufpreis H1: 50.700 EUR
  • Kaufpreis H2: 43.200 EUR
  • Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und Entwässerung. Die Anschlüsse werden bei Bebauung hergestellt. Ebenso noch herzustellen sind die Anschlüsse für Strom, Telekommunikation und ggf. Gasversorgung. 
  • Fragen zu den Anschlüssen Wasser und Entwässerung sind an die Gemeindeverwaltung zu richten, zu allen anderen Anschlüssen an die jeweiligen Netzbetreiber. Diese sind:
    - Strom: AlbWerk Geislingen
    - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
    - Gas: Energieversorgung Filstal Göppingen
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken II“. Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden.  
  • Das jeweilige Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an die Gemeinde. Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:  

1. Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

2. Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz

3. die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs. 

4. eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde

5. der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten 

6. falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. 

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.


Liegenschaftskarte Bauplätze für Minihäuser an der Herrenwiesenstraße