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Am Sonntag, 23.02.2025 wird ab 18:00 Uhr das Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt. Über diesen Link können Sie die vorläufigen und nach Feststellung auch die endgültigen Wahlergebnisse aus Kuchen einsehen.
Bürgermeisteramt
Hier können Sie die Wahlbekanntmachung (pdf, 151 KB) herunterladen.
Hier können Sie die Bekanntmachung (pdf, 155 KB) herunterladen.
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Wahllokale befinden sich im 1. OG des Schulhauses, Staubstraße 14 und sind rollstuhlgerecht erreichbar. Die einzelnen Wahllokale sind auf den Wahlbenachrichtigungen, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, aufgedruckt.
Wie wird gewählt?
Die Stimmzettel werden bei der Bundestagswahl erst im Wahllokal ausgegeben. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Bewerber im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste (Partei) gewählt. Wie schon bei den letzten Bundestagswahlen wird ohne Stimmzettelumschläge gewählt. Um trotzdem das Wahlgeheimnis zu gewährleisten, muss der Stimmzettel vom Wählenden in der Wahlkabine so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar wird.
Briefwahl
Wahlscheine für die Briefwahl können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 23.02.2025 bis zum Ende der Wahlzeit (18:00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmenabgabe nicht berücksichtigt werden. Wahlbriefe, die mit der Post versendet werden, müssen daher rechtzeitig aufgegeben werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür ist das Rathaus, Bürgerbüro am Samstag, 22.02.2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wenn wegen nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Bedingungen aufgesucht werden kann, kann noch am Wahlsonntag, 23.02.2025 bis 15.00 Uhr ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Bereitschaftsdienst des Rathauses
Freitag, 21.02.2025 von 12 – 15 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro
Samstag, 22.02.2025 von 11 – 12 Uhr Rathaus, Bürgerbüro
Sonntag, 23.02.2025 von 12 – 15 Uhr, telefonische Erreichbarkeit unter 07331 9882-21
Bürgermeisteramt
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 21.01.2025 mit der Deutschen Post verschickt. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Bürgerbüro (07331/98820) der Gemeinde Kuchen in Verbindung setzen. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im zuständigen Wahlraum wählen.
Informationen zur Briefwahl
Zur Wahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins auch auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links (https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08117033) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind bereits hinterlegt. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Wahlscheins per Internet bzw. QR Code nur bis Donnerstag 20.02.2025 um 12 Uhr möglich ist. Direkt vor Ort im Bürgerbüro können Sie die Briefwahl bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr beantragen.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass der Gemeindeverwaltung die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst vierzehn Tage vor dem Wahltermin zur Verfügung stehen werden. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge.
Vorher ist der Versand der Briefwahlunterlagen an die Bürgerinnen und Bürger daher nicht möglich. Für den Rückversand bzw. die Rückgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bleiben folglich nur wenige Tage Zeit. Wir empfehlen Ihnen daher die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen und nicht per Post zu senden.
Zur Erleichterung der Wahlteilnahme wird die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl auch den sogenannten Auslandsdeutschen und wahlberechtigten Deutsche, die am Wahltag Urlaub im Ausland machen, ermöglicht.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgender Telefonnummer: Telefonnummer: 07331/9882-22.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Bürgermeisteramt
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert!
Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl stattfindet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfreien Versicherungsschutz.
„Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW.
Lückenloser und umfassender Versicherungsschutz
Der Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.
Im Falle des Unfalls optimal versorgt
Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln.
Schnelle Hilfe, einfache Meldung
Wenn etwas passiert, können Unfälle unkompliziert bei der Kommunalverwaltung oder direkt bei der UKBW gemeldet werden.
www.ukbw.de
Hier können Sie den Erklärfilm herunterladen.