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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bundestagswahl 2025


Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Hier können Sie die Bekanntmachung (pdf, 155 KB) herunterladen.


Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 - Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 21.01.2025 mit der Deutschen Post verschickt. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Bürgerbüro (07331/98820) der Gemeinde Kuchen in Verbindung setzen. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im zuständigen Wahlraum wählen. 

Informationen zur Briefwahl 
Zur Wahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins auch auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links (https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08117033) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.  

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind bereits hinterlegt. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote zugestellt. 

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Wahlscheins per Internet bzw. QR Code nur bis Donnerstag 20.02.2025 um 12 Uhr möglich ist. Direkt vor Ort im Bürgerbüro können Sie die Briefwahl bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr beantragen.  

Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass der Gemeindeverwaltung die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst vierzehn Tage vor dem Wahltermin zur Verfügung stehen werden. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge. 

Vorher ist der Versand der Briefwahlunterlagen an die Bürgerinnen und Bürger daher nicht möglich. Für den Rückversand bzw. die Rückgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bleiben folglich nur wenige Tage Zeit. Wir empfehlen Ihnen daher die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen und nicht per Post zu senden. 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen 
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.  

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Ihr Bürgermeisteramt