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Schon zum festen und schönen Punkt beim Seniorenprogramm der Gemeinde Kuchen gehören Besuche der Kindergärten aus Kuchen. Am vergangenen Dienstag nahmen sich die Kinder und ihre Erzinnerinnen mal wieder die Zeit und brachten Kinder- und auch die Seniorenaugen zum Leuchten. Wie herrlich ist es zuzuschauen, wie die Kleinen mit Begeisterung ein Gedicht aufsagen oder auch einen Tanz aufführen. Zum Abschluss erhielt dann sogar noch jeder Gast ein kleines Licht. Herzlichen Dank nochmals für die Zeit und für diesen gefühlvollen Auftritt. Die Gäste haben sich wirklich sehr gefreut und daher mit Applaus nicht gegeizt.
Ihre Ellen Vossler
für das Team der Seniorenarbeit
Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am
Donnerstag, 7. November 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag, 5. Dezember 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.
Kreisseniorenrat Göppingen
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Derzeit sind uns keine Termine bekannt.
Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.
Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: