Die Deutsche Rentenversicherung warnt Kundinnen und Kunden vor Internetseiten, die in Sprache und Gestaltung dem offiziellen Internetauftritt der Rentenversicherung ähneln. Teilweise wird auf den Seiten auch das Logo der Deutschen Rentenversicherung imitiert. Auf den ersten Blick ist daher oft nicht erkennbar, dass es sich nicht um die offizielle Seite der Rentenversicherung, sondern um die Seite eines gewerblichen Dienstleisters handelt, der Leistungen der Rentenversicherung gegen Gebühr anbietet. Meist handelt es sich um Rentenauskünfte und Renteninformationen, Versicherungsnummernachweise und Bescheinigungen über die Höhe der gezahlten Rente.
Diese Leistungen sind bei der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich kostenlos. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können entsprechende Dokumente und Services direkt über die offiziellen Online-Services der Rentenversicherung anfordern – ohne zusätzliche Gebühren.
Zwar ist es grundsätzlich erlaubt, Leistungen gegen eine Gebühr anzubieten. Die gewerblichen Dienstleister müssen jedoch klar darauf hinweisen, dass sie nicht im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung handeln. Ein Blick ins Impressum kann helfen: Häufig finden sich dort Hinweise auf private Unternehmen, teils mit Sitz im Ausland.
Vorsicht bei persönlichen Daten
Wer Rentenunterlagen beantragt, übermittelt sensible persönliche Informationen. Kundinnen und Kunden sollten daher besonders sorgfältig prüfen, auf welcher Internetseite sie sich befinden. Insbesondere bei der Nutzung von Suchmaschinen heißt es wachsam zu sein: Angebote gewerblicher Dienstleister werden hier oft sehr prominent angezeigt. Direkt zu erreichen ist die offizielle Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Empfehlung für Kundinnen und Kunden
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) rät, alle Anliegen rund um Rente, Reha und Prävention ausschließlich direkt über die offiziellen Online-Services der Rentenversicherung zu erledigen. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden und persönliche Daten besser schützen. Wer unsicher ist, kann sich auch telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 480 24 an die Rentenversicherung wenden oder auf anderen Wegen Kontakt mit der DRV BW aufnehmen.
Gut zu wissen
Kostenpflichtige Serviceportale sind kein Einzelfall: Immer wieder tauchen im Internet Seiten auf, die offizielle Angebote von Behörden oder öffentlichen Stellen nachahmen. Sie verlangen Gebühren für Leistungen, die direkt bei den zuständigen Institutionen in der Regel kostenlos erhältlich sind.
Ganz aktuell warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (VZBW) vor Internetseiten, die Leistungen der Rentenversicherung und anderen offiziellen Dokumenten gegen Gebühr anbieten.
Weitere Informationen und Beratung auf der VZBW-Webseite unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/ im Artikel „Rentenauskunft, Nachsendeauftrag, Dokumente online: Vorsicht, Fallen!“
Deutsche Rentenversicherung
Sprechstundentermine im 1. Halbjahr 2026
Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am:
Donnerstag, 2. April 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr,
Donnerstag, 7. Mai 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr,
Donnerstag, 11. Juni 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr,
Donnerstag, 2. Juli 2025 von 14:00 – 15:30 Uhr, jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.
Im August und September 2025 finden keine Sprechstunden statt.
Kreisseniorenrat Göppingen
Die Deutsche Rentenversicherung bietet erstmals eine Digitale Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) unter Anwendung des elektronischen Personalausweises. Hier haben Sie die Möglichkeit, Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in einer Übersicht einzusehen. Mit der Übersicht aus der Digitalen Rentenübersicht bekommen Bürgerinnen und Bürger verlässliche und verständliche Informationen mit bestmöglich untereinander vergleichbaren Angaben, um sich auf dieser Grundlage ein Gesamtbild der eigenen Ansprüche im Ruhestand zu verschaffen.
Die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund betriebene Online-Plattform wurde in den Jahren 2021 bis 2023 auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes entwickelt wurde, um den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorgesituation zu verbessern.
Deutsche Rentenversicherung BundManchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.
Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: