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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Besuch im Haus Spitzenberg am Dienstag, 16.07.2024, 14.30 Uhr

Am Dienstag, 16.07.24 um 14.30 Uhr werden die Kinder und Erzieherinnen aus dem Kindergarten Kirchgasse die Gäste und Bewohner im Haus Spitzenberg besuchen und mit einem Tänzchen die Gäste unterhalten. Kommen auch Sie und bringen Sie Ihre Freunde mit. 

Es wäre schön, wenn ich SIE begrüßen könnte!

Ihre

Ellen Vossler


Kreisseniorenrat

Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am

Donnerstag, 4. Juli 2024            von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag, 10. Oktober 2024   von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag, 7. November 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr, 
Donnerstag, 5. Dezember 2024  von 14:00 – 16:00 Uhr jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71 

statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.

Kreisseniorenrat Göppingen



Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Logo Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


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Derzeit sind uns keine Termine bekannt.


Deutsche Rentenversicherung Plan B: Erziehungsrente

Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.

Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: