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  • Streuobstwiese - Ast von einem Obstbaum in der Blüte

Willkommen im Schwäbischen Streuobstparadies

Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar sind mit über 1,5 Millionen Obstbäumen eine der größten zusammenhhängenden Streuobstlandschaften Europas. Auch die Streuobstwiesen der Gemeinde Kuchen gehören zu diesem Gebiet.
Diese einmalige Kulturlandschaft ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Ursprung hochwertiger Streuobstprodukte und Freizeit-und Erholungsraum für den Menschen.
Fast zweihundert Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis haben sich im Verein "Schwäbisches Streuobstparadies" zusammengeschlossen, um das Streuobstparadies zu erhalten und besser vermarkten zu können.

 


Förderung von Streuobstpflanzungen in Kuchen

Die Gemeinde hat im Jahr 1994 erstmals Richtlinien für die Förderung der Pflanzung von Streuobstbäumen erlassen. 2003 wurden diese überarbeitet und galten seither unverändert. Der Gemeinderat hat am Montag beschlossen die Richtlinien zu überarbeiten und den Fördersatz anzupassen.

Die Streuobstwiesen stellen einen wesentlichen Bestandteil der heimischen, über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft dar. Sie leisten darüber hinaus für den Erhalt der Artenvielfalt einen wichtigen Beitrag. Die Bewirtschaftung ist jedoch arbeitsintensiv und ist – im Gegensatz zu früher – unter finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Regel uninteressant. Dies führt zu einer zunehmenden Aufgabe der Flächen durch die Eigentümer.

Die Gemeinde möchte mit dem Förderprogramm einen Anreiz schaffen den Streuobstbestand zu erhalten.


Richtlinien für die Förderung von Streuobstbau

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 07.03.2022 folgende Richtlinien für die Förderung von Streuobstbau beschlossen:

 

  1. In der Gemeinde wird die Neu- oder Ersatzpflanzung von Hochstammkernobst- und Hochstammsteinobstbäumen im Außenbereich gefördert.

  2. Pro gepflanztem Baum wird gegen Vorlage der Rechnung ein Betrag von 75 % der Erwerbskosten, höchstens jedoch 25 EUR ausbezahlt.

  3. Der Zuwendungsempfänger hat sich zu verpflichten den neu gepflanzten oder geschnittenen Baum in den folgenden 5 Jahren zu erhalten und ordentlich zu pflegen.

  4. Die Förderung kann nur an private Antragsteller erfolgen, die keinen erwerbsmäßigen Obstbau betreiben

  5. Pro Antragsteller und Jahr können max. 20 Bäume gefördert werden

  6. eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Werden bereits auf denselben Flächen für die gleichen Sachverhalte Fördermittel aus anderen Programmen gewährt, erfolgt keine Förderung nach diesem Programm

  7. ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zuschusses besteht nicht

  8. Auszahlungen erfolgen nur im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel und Vorgaben der De-Minimis-Verordnung in der aktuellen Fassung.

Diese Richtlinien treten mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

Die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Streuobstbau vom 07.11.1994, zuletzt geändert am 03.03.2003, werden aufgehoben.

Bürgermeisteramt


Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung des Streuobstbaues vom 07.03.2022

Hier können Sie den o. g. Antrag (pdf, 431KB) herunterladen.


Hier ist das Streuobstwiesenparadies

Karte Streuobstwiesen im Raum Göppingen