/g,">"),n=n.replace(/"/g,"""),n=n.replace(/'/g,"'"),n=n.replace(/\//g,"/"),n=n.replace(/\[\$/g,""),n.replace(/\$\]/g,"")}function searchsearchform(){var n="searchform";return document.getElementById(n).q.value==""?!1:$z.trim(document.getElementById(n).q.value).length===0?(alert("Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein."),!1):void 0}
Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar sind mit über 1,5 Millionen Obstbäumen eine der größten zusammenhhängenden Streuobstlandschaften Europas. Auch die Streuobstwiesen der Gemeinde Kuchen gehören zu diesem Gebiet.
Diese einmalige Kulturlandschaft ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Ursprung hochwertiger Streuobstprodukte und Freizeit-und Erholungsraum für den Menschen.
Fast zweihundert Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis haben sich im Verein "Schwäbisches Streuobstparadies" zusammengeschlossen, um das Streuobstparadies zu erhalten und besser vermarkten zu können.
Die Gemeinde hat im Jahr 1994 erstmals Richtlinien für die Förderung der Pflanzung von Streuobstbäumen erlassen. 2003 wurden diese überarbeitet und galten seither unverändert. Der Gemeinderat hat am Montag beschlossen die Richtlinien zu überarbeiten und den Fördersatz anzupassen.
Die Streuobstwiesen stellen einen wesentlichen Bestandteil der heimischen, über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft dar. Sie leisten darüber hinaus für den Erhalt der Artenvielfalt einen wichtigen Beitrag. Die Bewirtschaftung ist jedoch arbeitsintensiv und ist – im Gegensatz zu früher – unter finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Regel uninteressant. Dies führt zu einer zunehmenden Aufgabe der Flächen durch die Eigentümer.
Die Gemeinde möchte mit dem Förderprogramm einen Anreiz schaffen den Streuobstbestand zu erhalten.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 07.03.2022 folgende Richtlinien für die Förderung von Streuobstbau beschlossen:
Diese Richtlinien treten mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Streuobstbau vom 07.11.1994, zuletzt geändert am 03.03.2003, werden aufgehoben.
Bürgermeisteramt
Hier können Sie den o. g. Antrag (pdf, 431KB) herunterladen.