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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 17.11.2024

Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 17. November 2024

Anlässlich des Volkstrauertages findet am kommenden Sonntag um 11.45 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof eine

Gedenkfeier

statt. 

Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und die Arbeitsgemeinschaft Kuchener Vereine laden die Bevölkerung herzlich zur Teilnahme ein.


Ablauf der Feier:
„Über den Sternen“, Franz Wilhelm Abt  
Bläsergruppe Musikverein Kuchen 

Ansprache 
Bürgermeister Bernd Rößner 

„Wenn der Tag zu Ende geht“, Hans Hee/Wolfgang Roloff
Bläsergruppe Musikverein Kuchen                                               

Kranzniederlegung für die Gemeinde Kuchen und die Arbeitsgemeinschaft Kuchener Vereine mit musikalischer Begleitung durch die Bläsergruppe des Musikvereins Kuchen 

„Ich hatt` einen Kameraden“, Friedrich Silcher
Bläsergruppe Musikverein Kuchen  

Beitrag der Evangelischen Kirchengemeinde 

„Amazing Grace“, Irische Volksweise
Bläsergruppe Musikverein Kuchen 

Abschlussworte
Bürgermeister Bernd Rößner


Im Rahmen der Gedenkfeier bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge um eine Spende


BIK Vortrag - Unsere Felder. Eure Lebensmittel


Infoveranstaltung "Unsere Grüne Glasfaser" (UGG) am 27.11.2024 in der Ankenhalle


Save the date 

Glasfaserausbau in Kuchen

 Infoabend mit „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG)

Mittwoch, 27.11.2024, 19.00 Uhr,

Ankenhalle 


Jahresrechnung der Trinkwasserversorgungsanlage

Der Gemeinderat hat am 4. November 2024 die Jahresrechnung der Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Kuchen für das Jahr 2022 festgestellt: 

1.    Der Gemeinderat nimmt vom Lagebericht der Wasserversorgung zustimmend Kenntnis. 

2.    Der Jahresabschluss der Wasserversorgung 2022 wird wie folgt festgestellt:  

2.1
Die Bilanzsumme beträgt 
 4.038.263,54 €    
2.1.1 
davon entfallen auf der Aktivseite  
auf das Anlagevermögen 
auf das Umlaufvermögen

 
3.684.907,65 €   
   353.355,89 €    
2.1.2 
davon entfallen auf der Passivseite  
auf das Eigenkapital 
auf empfangene Ertragszuschüsse 
auf Rückstellungen   
auf Verbindlichkeiten
 
 1.247.585,28 €
    305.676,00 €
      13.500,00 €     
 2.471.502,26 € 
2.2 
Der Jahresverlust beträgt
      50.735,87 € 
2.2.1 
Die Summe der Erträge beläuft sich auf 
    571.256,12 €   
2.2.2  
Die Summe der Aufwendungen beläuft sich auf  
    621.991,99 € 
3. 
Das Stammkapital beträgt  
    991.052,73 €

                                

4. Der Jahresverlust von 50.735,87 € ist zusammen mit dem Gewinnvortag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 212.474,91 € - saldiert
    also 161.739,04 € - als Gewinn ins Jahr 2023 vorzutragen.

5.  Für das Wirtschaftsjahr 2022 der Wasserversorgungsanlage Kuchen wird der Betriebsleitung Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung 2022 wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

- Bürgermeisteramt -


Standesamtliche Nachrichten September/Oktober

Geburt:
​18.09.2024  Elvana Agushi, Tochter von Xhejlane Agushi geb. Kukaj und Bekim Agushi

Eheschließung:
25.10.2024 Maria Ottilia Kranz und Rolf Armin Großer 

Herzlichen Glückwunsch!

Sterbefälle:
15.09.2024 Dieter Drexler
27.09.2024 Margarete Schwarz
19.10.2024 Trudl Elsbeth Podzimek geb. Oechsle
30.10.2024 Liselotte Grockenberger geb. Neumahr 

Den Angehörigen gilt unser herzliches Beileid!

Bürgermeisteramt


Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die kommunalen Kindertageseinrichtungen (Kita-Gebührensatzung)

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die kommunalen Kindertageseinrichtungen (Kita-Gebührensatzung) (pdf, 108 KB)


Veranstaltungstermine bitte melden

Haben Sie schon neue Termine für den Kuchener Veranstaltungskalender 2025? 

Sehr gerne können Sie diese laufend unter https://www.kuchen.de/veranstaltungen.html

oder per Mail

evossler@kuchen.de  oder  ibenz@kuchen.de  (Tel. 9882-11, 9882-12) melden.

Eine Übersicht über alle Veranstaltungen 2025 erscheint in der ersten Ausgabe 2025 des  Kuchener Mitteilungsblattes.

Bürgermeisteramt


Passt die Wärmepumpe in mein Haus? Machen Sie den Check!

Vom 4. bis zum 10. November 2024 findet bundesweit die Woche der Wärmepumpe statt. Während sich Wärmepumpen im Neubau bereits als Standardlösung durchgesetzt haben, bestehen in Bestandsgebäuden häufig noch Vorurteile und viele Fragen. Ist mein Gebäude für die Nutzung einer Wärmepumpe geeignet? Lohnt sich eine Wärmepumpe? Welche Fördermittel gibt es? Antworten auf diese Fragen geben regionale Energie-Experten bei einem

Wärmepumpen-Aktionstag 

 Samstag, 09. 11.2024 | 10 – 16 Uhr | Daimlerstraße 20, Eislingen.

Freuen Sie sich auf praxisorientierte Vorträge, eine informative Ausstellung und den Austausch mit Fachleuten. Wollen Sie wissen, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Zuhause eignet, machen Sie direkt vor Ort kostenlos und unverbindlich den Wärmepumpen-Check. 

Weitere Informationen und Terminbuchungen für den Wärmepumpen-Check unter www.klimaschutz-goeppingen.de oder telefonisch unter 07161-6516500.

Bahnhofstraße 7
73033 Göppingen
Telefon: 07161 651 650 0
E-Mail energieagentur@ea-lkgp.de
www.energieagentur-lkgp.de


Abschlag für Grund- und Gewerbesteuer

Zum 15.11.24 ist der 4. Abschlag für die Grund- und Gewerbesteuer zur  Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die Steuern fristgerecht an die  Gemeindekasse zu überweisen oder am bequemen Lastschriftverfahren  teilzunehmen. SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie auf dem Rathaus oder HIER.

Bürgermeisteramt


Sanierung des beschädigten Radweges Ebersteinach

Abgerutschter Radweg Ebersteinach mit Bauhofleiter Rainer Heuschneider Links vom Weg und kurz vor der Markungsgrenze Geislingen fehlt seit Anfang Juni die komplette Böschung auf ca. 10 m Länge.

Im Rahmen des Hochwassers Anfang Juni wurde u. a. auch der Verbindungsweg zwischen Kuchen und Geislingen in Mitleidenschaft gezogen. Auf eine Länge von ca. 10 m fehlt am Radweg „Ebersteinach“ nun die direkt an den Weg angrenzende Böschung. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen musste der Radweg deshalb seither gesperrt werden. Seither laufen die Überlegungen, wie man die kostspieligen Schäden beseitigen kann. Erste vom Büro VTG Straub gefertigte Sanierungsvorschläge, die mit den Behörden abzustimmen waren, ergaben ein Volumen von rund 300.000 Euro. Deutlich zu viel! Da dies von der Gemeinde allein nicht zu stemmen ist, wurden hierfür im Sommer entsprechende Förderanträge gestellt – die allerdings noch nicht offiziell beschieden sind. Parallel dazu wurden die Sanierungspläne mit Fachfirmen, Behörden und dem gemeindlichen Bauausschuss besprochen und abgestimmt. Favorisiert wird nun eine Böschungssicherung mit Steinbruchmaterial. Von behördlicher Seite wurde hierfür Zustimmung signalisiert. In der Hoffnung dass für diese ca. 200.000 EUR teure Lösung gewisse Fördergelder fließen wird nun bei den Förderstellen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Zudem wurde letzte Woche vom Bauausschuss festgelegt, welche Firmen zur kurzfristigen Angebotsabgabe aufgefordert werden. In der nächsten Sitzung soll die Verwaltung vom Gemeinderat zur Auftragsvergabe ermächtigt werden. Ziel: Baubeginn frühestmöglich – wobei dies von Firmenkapazitäten und Wetter abhängig ist.

Bürgermeisteramt



Glasfaserausbau durch die UGG

Wie bereits berichtet, haben sich die beiden Gemeinden Gingen und Kuchen dazu entschieden, den erwünschten Glasfaserausbau nun im zweiten Anlauf mit „Unsere Grüne Glasfaser“ – kurz UGG – anzugehen. Ursprünglich und mehrfach war der geplante Ausbau vom bisherigen Partner „Deutsche Glasfaser“ (DG) für Anfang 2024 avisiert worden. Im Juli erfolgte dann die Ernüchterung: Die Deutsche Glasfaser informierte in einem Schreiben an die Gemeinde, dass laut den derzeitigen Planungen der Start des Ausbaus in Kuchen ab 2026 vorgesehen ist. Zu spät aus Sicht von Gemeinderat und Verwaltung. Zudem konnte auch dieses Datum in Gesprächen nicht verbindlich garantiert werden.

Vor diesem Hintergrund erfolgte nun unter Einbeziehung der Gigabit Region Stuttgart und dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen der Wechsel zur UGG. UGG hat verbindlich zugesichert, bereits im zweiten Quartal 2025 zeitgleich in beiden Gemeinden mit dem Ausbau zu beginnen. Rein rechtlich können mehrere Anbieter Glasfaser verlegen, wirtschaftlich gesehen macht ein Überbau aber keinen Sinn – dies wurde auch von der Gigabit Region Stuttgart vorab bestätigt. 

Jetzt stellt sich die Frage, was dies für die Bürger bedeutet.  In der Bündelungsphase im Sommer letzten Jahres hatten über 30 % der Haushalte ein Auftragsformular für Glasfaserprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterschrieben und eine Auftrags-Eingangsbestätigung von der DG erhalten. Verbunden war dies mit dem Hinweis, dass, wenn sich genügend Haushalte bis zum Stichtag für den Glasfaserausbau entscheiden (dieser endete vor über einem Jahr!) eine verbindliche Auftragsbestätigung per Post erfolgt. Andernfalls kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande, so heißt es wörtlich in der Auftragseingangsbestätigung. Nach Kenntnis der Verwaltung wurden diese verbindlichen postalischen Auftragsbestätigungen bis heute nicht verschickt. 

Mit dem Schreiben zur UGG zu wechseln, habe beide Kommunen die DG darum gebeten, dass diese vor diesem Hintergrund formal bestätigt, auf einen Ausbau zu verzichten. Damit wäre das Thema erledigt und die Bürger aus Gingen und Kuchen müssten nicht kündigen. Wobei auch dies ggfs. kein Problem ist. Kündigungen über die Homepage werden innerhalb 1-2 Tage bestätigt, wie das Rathaus aus eigener Erfahrung berichten kann. Es reicht aus, in der E-Mail zu schreiben, dass der aktuell von der DG kommunizierte Baubeginn in 2026 im Widerspruch zu früheren Versprechen steht, man nicht so lange warten möchte und deshalb das ggfs. bestehende Vertragsverhältnis kündigen möchte. 

Wie ebenfalls bereits berichtet, soll in beiden Kommunen eine Infoveranstaltung mit der UGG erfolgen. Hier werden dann nochmals weitere Ausführungen erfolgen. 

Bürgermeisteramt


Wertgutachten für die Bemessung der Grundsteuer

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses weist darauf hin dass Grundstückseigentümer ein Gutachten in Auftrag geben können um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 möglich. Alle Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Veröffentlichung:

BEWERTUNG IM RAHMEN DER GRUNDSTEUER 

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. 
Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist? 
Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. 

Was bedeutet das für Sie?  

Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind. 

Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss? 

1.   Gutachten in Auftrag geben: 
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit. 

2.   Prüfung der Sachlage: 
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten. 

3.   Einreichung: 
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden. 

Wichtige Frist: 
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Mail: gutachterausschuss@geislingen.de 
Tel.: 07331 24339  


Es ist offiziell! Gingen an der Fils und Kuchen bekommen ein hochmodernes Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser

Text zum herunterladen (pdf 202 KB).


Bauplätze für Minihäuser an der Jahnstraße und Herrenwiesenstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert drei Wohnbauplätze für Minihäuser.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden. 
Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, e-mail: hpotschkay@kuchen.de

 Herrenwiesenstraße H1 und H2 

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1548/24 (H1), 1548/23 (H2), 1548/22, 1548/21
  • Größe H1: 179 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 283 qm)
  • Größe H2: 149 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 253 qm)
  • Kaufpreis H1: 50.700 EUR
  • Kaufpreis H2: 43.200 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken II“

Jahnstraße J1  

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1541/1
  • Größe:
    - Bauplatz J1 ca. 190 qm, davon ca. 26 qm Stellplatzfläche 
    - Die Flächenangaben dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
    - Die Vermessung ist noch nicht erfolgt. Geringe Änderungen an den Flächengrößen und davon abhängig auch am Kaufpreis sind
      noch möglich
  • Kaufpreis: Bauplatz J1 ca. 37.600 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“

Sonstiges 

  • Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und Entwässerung. Die Anschlüsse werden bei Bebauung hergestellt. Ebenso noch herzustellen sind die Anschlüsse für Strom, Telekommunikation und ggf. Gasversorgung. 
  • Für die Anschlüsse sind folgende Versorgungsunternehmen zuständig: 
    - Wasserversorgung und Abwasser/Entwässerung: Gemeinde Kuchen 
    - Strom: AlbWerk Geislingen
    - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
    - Gas: Energieversorgung Filstal Göppingen
  • Das jeweilige Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an die Gemeinde. Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:  

1.   Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

2.   Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz

3.  die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs. 

4.   eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde

5.  der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten 

6.  falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. 

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.

Bürgermeisteramt


Deutsche Bahn: Erneuerung eines Durchlasses oberhalb der Schallstraße in Kuchen auf der Strecke Göppingen – Ulm

Für einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr erneuert die Deutsche Bahn (DB) einen Durchlass auf der Strecke Göppingen – Ulm oberhalb der Schallstraße in Kuchen. Ein Durchlass ist eine Öffnung im Bahndamm, die den Durchfluss von Wasser bzw. den Durchgang von kleinen Tieren ermöglicht. 

Ab Montag, 30. September 2024, richtet die DB die Baustelle ein und führt vorbereitende Arbeiten durch. Von Freitag, 18. Oktober, bis Freitag, 25. Oktober 2024, entsteht der neue Durchlass: Zunächst bereitet die Bahn die Baugrube vor und baut den bestehenden Durchlass zurück. Dann errichtet die DB den neuen Durchlass als Stahlbetonrahmen aus mehreren Fertigteilen, um Beeinträchtigungen für die Anwohnenden und den Bahnverkehr während der Bauarbeiten zu minimieren. Abschließend stellt die Bahn darüber das Gleis wieder her. Die Baumaßnahme endet voraussichtlich Ende Dezember 2024.  

Für die Anwohnenden kann es zu Beeinträchtigungen durch Lärm kommen. Die Arbeiten führt die Deutsche Bahn überwiegend tagsüber durch. Von Freitag, 18. Oktober, bis Freitag, 25. Oktober 2024, arbeitet die Bahn auch nachts, um den Zugverkehr so wenig wie möglich zu beeinflussen. 

Die benötigten Maschinen und Materialien lagern auf Flächen neben den Bahngleisen in der Nähe des Friedhofs sowie auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Baustellenfahrzeuge verkehren auf der Schallstraße sowie den Wirtschaftswegen. 

Um den Zugverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, bündelt die DB die Arbeiten mit der Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Mühlbachstraße in Eislingen (Fils). Für die Durchführung dieser Arbeiten ist die Bahnstrecke zwischen Göppingen und Ulm von Freitag, 18. Oktober, 20 Uhr, bis Montag, 28. Oktober 2024, 2 Uhr, gesperrt. Es fahren Busse für die Fahrgäste.  

Die Bahn bemüht sich, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotz des Einsatzes moderner Arbeitsgeräte und Technologien lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht völlig vermeiden. Dafür bittet die DB um Verständnis. 

Die Baumaßnahme ist mit den örtlichen Behörden abgestimmt. 

Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich per E-Mail an die Deutsche Bahn wenden: Suedwest.Fahrweg.DBInfraGO@deutschebahn.com


Deutsche Bahn


Es tut sich was auf dem Filba-Areal / Wer dabei sein will, hat jetzt die Chance!

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr das rund 7.240 m² große Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erwerben. Rein äußerlich hat sich noch nichts verändert. Wer nur vorbeifährt, ahnt nicht, dass hier schon bald ein neues „urbanes“ Quartier entstehen wird. Jetzt gibt es erfreuliche und vor allem auch schon konkrete Ergebnisse zu vermelden. Damit ist die Zeit gekommen, nun auch an die Öffentlichkeit zu gehen, um weiteren potentiellen Nutzern und Interessenten die Chance zu geben, hier „einzusteigen“. Neben dem Verkauf eines gewerblichen Bauplatzes und dem Abschluss erster Vorverträge – z. B. mit der Kuchener Cosmas-Apotheke - wurde u. a. ein städtebauliches Konzept entwickelt. Noch in diesem Jahr soll das Baugesuch für die erfolgende Sanierung des im kommunalen Eigentum verbleibenden ehemaligen Bürogebäudes auf den Weg gebracht werden. Bei der Entwicklung des neu entstehenden „urbanen“ Gebietes geht es damit erfreulicherweise deutlich schneller und besser voran, als man dies eigentlich erwarten konnte. Doch der Reihe nach.

Noch sieht alles aus wie bisher… aber nicht mehr lang! Es tut sich was…

Erwerb in 2023

Obwohl man noch keine konkrete Nutzung im Auge hatte, teilte der Kuchener Gemeinderat Anfang 2023 die Einschätzung der Verwaltung, dass mit dem Erwerb des Anwesens die einmalige Chance besteht, an dieser ortsbildprägenden Stelle eine städtebauliche und mit einem nutzungsmäßigen Mehrwert für Kuchen verbundene Aufwertung verwirklichen zu können. Man war sich zudem darin einig, dass die Entwicklung des Areals ohne zeitlichen Druck erfolgen soll. Anfang diesen Jahres erfolgte die vertragsgemäße Besitzübergabe des Areals an die Gemeinde. Zug um Zug wurden zunächst alle Lagerhallen, ein Teil des Hauptgebäudes sowie der komplette Außenbereich übergangsweise verpachtet und damit Einnahmen generiert. 

Urbanes Gebiet geplant

Im Mai letzten Jahres wurde die aus Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung zusammen gesetzte „Projektgruppe Filba-Areal“ ins Leben gerufen; sie traf sich seither vier Mal. Dabei legte man unter anderem fest, dass ein städtebauliches Konzept als Grundlage für weitere Überlegungen unabdingbar wäre. Zielvorgabe für das in der Folge beauftragte Göppinger Büro fai architekten welz + partner war ein „urbanes Gebiet“ u. a. mit folgenden Schwerpunkten:

- Bezahlbares Wohnen (mindestens 20 + x Wohnungen)
- Gesundheitsvorsorge / Nahversorgung „light“
- Nichtstörendes Gewerbe/Arbeitsplätze

Nicht überfrachtet

Im Mai und Juli diesen Jahres präsentierte Architekt Peter Welz zunächst in der Projektgruppe seine städtebaulichen Entwürfe mit mehreren Lösungsansätzen. Diese berücksichtigen die vorgenannten Punkte und die ein oder andere sich nach der ersten Beratung ergebende zusätzliche Anregung aus der Projektgruppe. Das Areal ist großzügig beplant, mit viel Grün und nicht den letzten Quadratmeter zur Bebauung ausnutzend. Gemeinderat und Verwaltung, aber auch der Städteplaner, legten hier großen Wert darauf. Zur alten B10 hin soll eine - die dort platzierten Gebäude verbindende - transparente Lärmschutzwand Blickkontakt ins Quartier ermöglichen und zugleich Schutzfunktion übernehmen. In der Oktobersitzung wird Planer Peter Welz seine Ideen in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat persönlich erläutern. 

 

 Im Modell ist anschaulich dargestellt, wie das Filba-Areal künftig aussehen könnte

In einer ersten Vorabpräsentation durch die Verwaltung zeigte sich das Gremium noch vor der Sommerpause sehr angetan. Damit ist nun die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals gegeben. 

Erste Verträge unterzeichnet

Das Konzept berücksichtigt bereits den Mitte Juli 2024 notariell beurkundeten Verkauf einer Teilfläche an eine renommierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft aus der Raumschaft. Hier soll schon in Kürze das Baugesuch zur Erstellung eines 3-geschossigen Bürogebäudes für über 50 Arbeitsplätze zur Genehmigung eingereicht werden. Zudem wurden erste Gespräche zur Erstellung eines größeren Mehrfamiliengebäudes an südlicher Stelle des Areals geführt. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass ein Mehrfamiliengebäude – angedacht ist hier eine „L-Form“ mit 20 + x Wohnungen für Wohnungsbaugesellschaften oder auch Investoren trotz gerade in diesem Bereich nicht leichten Zeiten dennoch interessant sein dürfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor auch im Raum Geislingen größeren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt. Schon konkreter wird es beim ehemaligen Filba-Bürogebäude. Im Gegensatz zu den angebauten Lagerhallen soll es stehen bleiben. Das Hauptgebäude wird generalsaniert und vermutlich um ein Stockwerk aufgestockt. Hier wird der Schwerpunkt auf dem Bereich „Gesundheit“ liegen. Seitens der Verwaltung wurde hierzu u.a. Kontakt zu diversen Ärzten aufgenommen. Mit Erfolg. Erste Vorverträge für diese wichtige Form der Nutzung sind bereits unterzeichnet. Im Rathaus ist die Freude zudem groß, dass mit Frau Nadine Mollenkopf und ihrer Cosmas-Apotheke ein wichtiger Ankermieter gewonnen werden konnte. Es gäbe durchaus noch Platz für weitere Ärzte bzw. Mieter aus der Gesundheitsbranche, die an diesem attraktiven Standort zu weiteren Synergieeffekten führen könnten. Zudem gibt es auch erste Anfragen für andere Nutzungen in den verbleibenden Gebäudeflächen. Auch hierfür ist die Gemeinde selbstverständlich offen und an Anfragen interessiert. Noch ist hier nicht alles bis in letzte Detail festgelegt, es wird jetzt aber immer konkreter und soll schon bald in baugesuchsreife Pläne – mit denen sich auch der gemeindliche Bauausschuss und der neue Gemeinderat beschäftigen wird – münden. 

 Auch an Flächen Interessiert?

Wer Interesse an den Wohn – oder Gewerbeflächen, den Räumlichkeiten im Filbagebäude usw. hat, kann sich gerne – selbstverständlich vertraulich - mit Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die Federführung und auch die Vermarktung übernommen hat, in Verbindung setzen: per Anruf (07331-9882-10) oder E-Mail (broessner@kuchen.de). Auskünfte erteilt gerne auch Bauamtsleiter Heiko Potschkay (07331-9882-15 / hpotschkay@kuchen.de) Wer dabei sein will, sollte sich möglichst bald melden, die Weichen werden jetzt gestellt!

Bürgermeisteramt


Einsetzung von Stadtjäger

Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.

Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de

Bürgermeisteramt


Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein?

Mit Sonnenenergie vom eigenen Dach wird man unabhängiger vom schwankenden Strompreis und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Viele Hauseigentümer haben inzwischen die Vorteile einer eigenen Photovoltaikanlage erkannt und so ist die Nachfrage nach Solarstromanlagen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. 

Doch wie groß sollte die Photovoltaikanlage sein? Die Anlage nur so klein zu dimensionieren, dass sie für den Eigenverbrauch optimiert ist, stellt oft nicht die wirtschaftlich beste Variante dar, da kleine Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Deshalb sind größere Anlagen meist lohnender. Die Grenze setzen dann die verfügbare Dachfläche und das eigene Budget. Eine neutrale und unabhängige Beratung kann dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Energieagentur Landkreis Göppingen bietet eine individuelle und umfassende Erstberatung für Eigenheimbesitzer an. Dabei ist sie nicht an bestimmte Hersteller oder Installateure gebunden. Dies gewährleistet eine objektive Einschätzung der individuellen Situation und Bedürfnisse. 

Dank öffentlicher Förderung betragen die Kosten für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.energieagentur-lkgp.de/energieberatung


Energieagentur Landkreis Göppingen


Die Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde