/g,">"),n=n.replace(/"/g,"""),n=n.replace(/'/g,"'"),n=n.replace(/\//g,"/"),n=n.replace(/\[\$/g,""),n.replace(/\$\]/g,"")}function searchsearchform(){var n="searchform";return document.getElementById(n).q.value==""?!1:$z.trim(document.getElementById(n).q.value).length===0?(alert("Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein."),!1):void 0}
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 23.02.2025, findet die Bundestagswahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind dabei aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und direkten Einfluss auf den politischen Kurs und damit die Entwicklung Deutschlands in den nächsten 4 Jahren zu nehmen.
Wichtig ist dabei die Vergabe beider Stimmen:
- Mit der Erststimme wählen Sie den Vertreter des Wahlkreises Göppingen
- Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Landesliste (Partei).
Mit einer hohen Wahlbeteiligung sollten wir unsere Mitbestimmungskompetenz zum Ausdruck bringen. Damit wäre gewährleistet, dass sich sowohl die Parteien als auch die einzelnen Abgeordneten auf eine breite Basis in der Bevölkerung stützen können, was angesichts der auf Bundesebene anstehenden, sicherlich nicht leichter werdenden Aufgaben, auch notwendig sein wird.
Ich bitte Sie deshalb, am Sonntag zur Wahl zu gehen, denn wir alle wissen ja: Demokratie lebt vom Mitmachen!
Schon heute danke ich allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Sonntag Dienst haben und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus
Ihr Bürgermeister
Bernd Rößner
Sterbefälle:
02.01.2025 Hermann Karl Dietz
19.01.2025 Dr. Eduard Franz Josef Pfleger
27.01.2025 Zika Josimov
Den Angehörigen gilt unser herzliches Beileid!
Bürgermeisteramt
Seit 1. Januar 2025 können Anträge im Bauwesen nur noch digital eingereicht werden. Hierfür hat das Land Baden-Württemberg die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ eingeführt, die alle notwendigen Funktionen für eine digitale Antragstellung bietet. Das Landratsamt Göppingen – die für unsere Gemeinde zuständige Baugenehmigungsbehörde – nimmt baurechtliche Anträge seit diesem Datum ausschließlich online über diese Plattform entgegen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht mehr möglich.
Die neue Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-goeppingen/
Hier finden Bauherren und Planer alle relevanten Informationen und Zugänge.
Wir bitten bereits heute um Verständnis, dass es in der Anfangszeit zu kleineren technischen oder organisatorischen Herausforderungen kommen kann. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen werden wir uns bemühen, mögliche Probleme schnellstmöglich zu lösen und den Umstieg so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Bürgermeisteramt
Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das ehemalige Filba-Areal am westlichen Ortseingang erworben. Schritt für Schritt wird die Fläche nun auf Basis des städtebaulichen Konzepts entwickelt und bebaut werden. Auf einer bereits weiter veräußerten Teilfläche wird das Bürogebäude einer Steuerberatungsgesellschaft errichtet. Das dafür notwendige Baugesuch wurde Ende letzten Jahres eingereicht. Im südlichen Bereich ist der Bau eines „L-förmigen“ Wohngebäudes vorgesehen. Um die 25 Miet- und Eigentumswohnungen sollen hier zu bezahlbaren Preisen entstehen. Gespräche mit einem interessierten Wohnungsbauunternehmen laufen hierzu bereits. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die Sanierung bzw. der Umbau des ehemaligen, mittlerweile leerstehenden, Filba-Bürogebäudes. Hier läuft aktuell das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans. Vor Weihnachten wurde unabhängig davon das Baugesuch für dieses neue Kuchener Gesundheitszentrum (Cosmas-Apotheke, Hausarzt und Zahnarzt) beim Landratsamt eingereicht. Architekt und diverse Planungsbeteiligte arbeiten aktuell daran, die Werkpläne zu fertigen. Die künftigen Mieter haben hierzu eigene Einrichtungsplaner beauftragt, die dann in das Gesamtkonzept integriert werden.
Gut voran kommt man auch bei den im letzten Jahr begonnenen Rückbauarbeiten des Gebäudes. Sämtliche abgehängte Decken, etliche Wände, Lampen, Verkleidungen, alle Schrankwände usw. wurden vom fleißig und zügig arbeitenden Bauhofteam schon entfernt. Auch im neuen Jahr wurde hier auf dieser Winterbaustelle gleich wieder voll durchgestartet. Zug um Zug und mit möglichst viel Eigenleistung - wo immer dies geht und Sinn macht - wird das alte Gebäude nun weiter entkernt. Dies spart der Gemeinde letztlich Geld und Zeit. Voraussichtlich im April wird die alte Lagerhalle abgerissen. Das Baugesuch hierfür wurde bereits im November beim Landratsamt eingereicht. Nach der nun erfolgenden Angebotseinholung wird der Gemeinderat diese Arbeiten in der Märzsitzung vergeben und dann soll es möglichst auch gleich losgehen. Die eigentlichen Bauarbeiten beginnen dann im zweiten Quartal. Spätestens Ende 2026 soll bzw. muss alles fertig sein, so die Zielsetzung von Gemeinde und Beteiligten.
Im Gegensatz zu den beiden unteren Stockwerken gibt es für das zweite und neu entstehende dritte Obergeschoss noch keine spruchreifen Nutzer bzw. Mietinteressenten, sodass hier noch eine gewisse Unsicherheit, gleichzeitig aber auch Flexibilität besteht. Hier wären neben Wohnungen auch Büroräume, Behandlungsräume, weitere Praxen o. a. m. denkbar. Wer Interesse und Fragen hat, kann sich gerne bei Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die rathausinterne Projektleitung innehat, melden. E-Mail oder Anruf genügt (broessner@kuchen.de / 07331-988210).
Bürgermeisteramt
Änderung bei den Gutscheinen für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz
Ab dem 31.01.2025 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2025 zusammen mit dem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll. Ebenfalls im Schreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die neun Einzelgutscheine beinhaltet.
Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden.
Für die Anlieferung von Bauschutt/Gips/Mischglas und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren gibt es in diesem Jahr je vier Gutscheine. Das Volumen je Gutschein beträgt bei Bauschutt/Gips/Mischglas 10 Liter und beim Altholz 0,25 Kubikmeter. Anlieferungen dieser Abfallarten auf den Wertstoffhöfen sind nur mit Gutschein möglich. Größere Mengen werden in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen.
Für die Abholung von Elektro-Großgeräten gibt es künftig keinen Bestellschein mehr. Die Anmeldung ist ausschließlich über den elektronischen Bürgerservice unter www.myawb.de möglich. Maximal drei Elektro-Großgeräte können gegen eine Transportgebühr zur Abholung angemeldet werden.
Im Abfallgebührenbescheid 2025 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2024 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025. Wurden im Jahr 2024 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2025, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2025. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren.
Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2024 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2025 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2025 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.
Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Abweichende Nummern sind bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.
Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen.
Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, einen Tausch der Restmülltonne sowie den Einbau eines Schlosses beantragen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch werden keine Zahlungstermine versäumt, so dass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihrem Konto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert.
Neu ist die Möglichkeit, den Gebührenbescheid im Kundenkonto abzurufen.
Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.
Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung startet erneut
Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten. Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
www.holzfinder.de im Landkreis Göppingen verfügbar
Der neue Holzfinder ist nun auch im Landkreis Göppingen verfügbar. Seit Mitte Januar haben Interessenten die Möglichkeit, Brennholz aus dem Landkreis bequem von Zuhause aus zu erwerben.
Der Holzfinder bietet als Online-Verkaufsplattform die Möglichkeit, sich über ein Bild einen ersten Eindruck vom Holz zu verschaffen, umfangreiche Filterfunktionen und eine Umkreissuche unterstützen den Kunden bei der Suche nach seinem “Wunschholz”. Über die bekannten Funktionen eines Online-Shops kann der Kauf in wenigen Schritten abgeschlossen werden, die Rechnung erhält der Käufer innerhalb einiger Minuten per E-Mail.
Der Start im Landkreis Göppingen verlief laut der Göppinger Holzverkaufsstelle reibungslos und man zieht eine erste positive Bilanz: „Die rege Nutzung des neuen Portals seit Inbetriebnahme bestärkt uns darin, dass wir mit der Digitalisierung im Holzverkauf über den neuen Holzfinder auf dem richtigen Weg sind.“ So wurden in der ersten Woche bereits mehrere Dutzend Polter über das neue Portal gekauft.
Der Holzfinder ergänzt das Vorbestellungsverfahren für Brennholz, welches im vergangenen Jahr im Zeitraum von September bis November auch erstmalig digitalisiert angeboten wurde. Für alle, die sich bereits vor Beginn der Holzernte Brennholz sichern wollen, wird es auch zukünftig wieder die Möglichkeit der Vorbestellung geben, all denjenigen, die unterjährig nach Brennholz suchen, bietet der Holzfinder sehr gute Möglichkeiten, „fündig“ zu werden. Der Brennholzverkauf auf Holzfinder erfolgt solange der Vorrat reicht. Zu erreichen ist der neue Shop unter der Adresse www.holzfinder.de. Bei eventuellen Rückfragen steht die Göppinger Holzverkaufsstelle gerne zur Verfügung.
Landratsamt Göppingen Forstamt/Holzverkaufsstelle
Jonas Meier. Holzverkaufsstelle/Forstamt
Telefon: 07161 202-2440, E-Mail: holzverkaufsstelle@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de
Wie bereits mehrfach berichtet hat die Gemeinde mit der Firma Unsere Grüne Glasfaser (UGG) nun einen neuen Partner für den Glasfaserausbau in Kuchen gefunden.
Die Planungen für den Ausbau des Glasfasernetzes in unserer Gemeinde schreiten vor diesem Hintergrund immer weiter voran. Die UGG wird nach eigener Aussage in Kürze starten und Kuchen an ihr Glasfasernetz anzubinden.
Um die Bürgerinnen und Bürger detailliert über die konkreten Pläne zum Ausbau sowie die verfügbaren Tarife von O2 und Stiegeler zu informieren, fand am 27. November 2024 in der Ankenhalle ein Informationsabend statt. Die Veranstaltung war mit etwa 250 Besuchern gut besucht und kann im Internet auf der Seite der UGG abgerufen werden. Hier der Link zum streamen: https://ugg-events.com/271124/stream
Wie sich bei der Veranstaltung zeigte, haben mittlerweile bereits viele Bürger ihre im letzten Jahr geschlossenen Verträge gekündigt und wollen nun wechseln.
Außerdem gibt es die Möglichkeit sich im Servicepunkt der UGG im Rathaus an folgenden Tagen beraten zu lassen:
Datum | Zeit | Standort |
24.02.2025 | 8.30 – 12.00, 14.00 – 16.00 Uhr | Rathaus, Zimmer 11, 1. OG, Marktplatz 11 |
25.02.2025 | 8.30 – 12.00 Uhr |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von UGG sind zudem seit dem 28.11.24 vor Ort in Kuchen unterwegs. So haben Bürgerinnen und Bürgern ganz unverbindlich die Möglichkeit, sich bequem zuhause beraten zu lassen. Die Mitarbeitenden erkennen Sie an der UGG-Kleidung und dem Dienstausweis. Wichtig ist der Gemeinde an dieser Stelle der Hinweis, dass es jedem Bürger selbst überlassen bleibt, ob er die Angebote von UGG/O2/Stiegeler annimmt oder nicht!
Bürgermeisteramt
Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Wie bereits berichtet, haben sich die beiden Gemeinden Gingen und Kuchen dazu entschieden, den erwünschten Glasfaserausbau nun im zweiten Anlauf mit „Unsere Grüne Glasfaser“ – kurz UGG – anzugehen. Ursprünglich und mehrfach war der geplante Ausbau vom bisherigen Partner „Deutsche Glasfaser“ (DG) für Anfang 2024 avisiert worden. Im Juli erfolgte dann die Ernüchterung: Die Deutsche Glasfaser informierte in einem Schreiben an die Gemeinde, dass laut den derzeitigen Planungen der Start des Ausbaus in Kuchen ab 2026 vorgesehen ist. Zu spät aus Sicht von Gemeinderat und Verwaltung. Zudem konnte auch dieses Datum in Gesprächen nicht verbindlich garantiert werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgte nun unter Einbeziehung der Gigabit Region Stuttgart und dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen der Wechsel zur UGG. UGG hat verbindlich zugesichert, bereits im zweiten Quartal 2025 zeitgleich in beiden Gemeinden mit dem Ausbau zu beginnen. Rein rechtlich können mehrere Anbieter Glasfaser verlegen, wirtschaftlich gesehen macht ein Überbau aber keinen Sinn – dies wurde auch von der Gigabit Region Stuttgart vorab bestätigt.
Jetzt stellt sich die Frage, was dies für die Bürger bedeutet. In der Bündelungsphase im Sommer letzten Jahres hatten über 30 % der Haushalte ein Auftragsformular für Glasfaserprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterschrieben und eine Auftrags-Eingangsbestätigung von der DG erhalten. Verbunden war dies mit dem Hinweis, dass, wenn sich genügend Haushalte bis zum Stichtag für den Glasfaserausbau entscheiden (dieser endete vor über einem Jahr!) eine verbindliche Auftragsbestätigung per Post erfolgt. Andernfalls kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande, so heißt es wörtlich in der Auftragseingangsbestätigung. Nach Kenntnis der Verwaltung wurden diese verbindlichen postalischen Auftragsbestätigungen bis heute nicht verschickt.
Mit dem Schreiben zur UGG zu wechseln, habe beide Kommunen die DG darum gebeten, dass diese vor diesem Hintergrund formal bestätigt, auf einen Ausbau zu verzichten. Damit wäre das Thema erledigt und die Bürger aus Gingen und Kuchen müssten nicht kündigen. Wobei auch dies ggfs. kein Problem ist. Kündigungen über die Homepage werden innerhalb 1-2 Tage bestätigt, wie das Rathaus aus eigener Erfahrung berichten kann. Es reicht aus, in der E-Mail zu schreiben, dass der aktuell von der DG kommunizierte Baubeginn in 2026 im Widerspruch zu früheren Versprechen steht, man nicht so lange warten möchte und deshalb das ggfs. bestehende Vertragsverhältnis kündigen möchte.
Wie ebenfalls bereits berichtet, soll in beiden Kommunen eine Infoveranstaltung mit der UGG erfolgen. Hier werden dann nochmals weitere Ausführungen erfolgen.
Bürgermeisteramt
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses weist darauf hin dass Grundstückseigentümer ein Gutachten in Auftrag geben können um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 möglich. Alle Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 von den Finanzämtern nicht anerkannt.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Veröffentlichung:
BEWERTUNG IM RAHMEN DER GRUNDSTEUER
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht.
Was bedeutet das für Sie?
Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind.
Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss?
1. Gutachten in Auftrag geben:
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit.
2. Prüfung der Sachlage:
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten.
3. Einreichung:
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden.
Wichtige Frist:
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung.
Mail: gutachterausschuss@geislingen.de
Tel.: 07331 24339
Am 1. März beginnt die gesetzlich vorgeschriebene Gehölzschonzeit. Sie dauert bis zum 30. September. In dieser „Sommerpause“ dürfen
nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Durch diese Maßnahme soll die im Frühling erwachende Tierwelt, insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch Fledermäuse, Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, geschützt werden. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u. a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittene Gartenhecken.
Alte Bäume mit Höhlen und starkem Totholz sowie ausgewiesene Naturdenkmale stehen unabhängig von der Gehölzschonzeit ganzjährig unter besonderem Schutz, da sie wichtigen Wohnraum für Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere bieten.
Für weitere Auskünfte insbesonder auch in unklaren Fällen steht das Landratsamt Göppingen unter Tel. 07161 202-2261 und E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Umweltschutzamt, Telefon: 07161 202-2261
E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de
Homepage: http://www.landkreis-goeppingen.de
Die Gemeinde Kuchen veräußert drei Wohnbauplätze für Minihäuser.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden.
Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, e-mail: hpotschkay@kuchen.de
Herrenwiesenstraße H1 und H2
Jahnstraße J1
Sonstiges
1. Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz
2. Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz
3. die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs.
4. eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde
5. der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten
6. falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz.
Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.
Bürgermeisteramt
Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr das rund 7.240 m² große Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erwerben. Rein äußerlich hat sich noch nichts verändert. Wer nur vorbeifährt, ahnt nicht, dass hier schon bald ein neues „urbanes“ Quartier entstehen wird. Jetzt gibt es erfreuliche und vor allem auch schon konkrete Ergebnisse zu vermelden. Damit ist die Zeit gekommen, nun auch an die Öffentlichkeit zu gehen, um weiteren potentiellen Nutzern und Interessenten die Chance zu geben, hier „einzusteigen“. Neben dem Verkauf eines gewerblichen Bauplatzes und dem Abschluss erster Vorverträge – z. B. mit der Kuchener Cosmas-Apotheke - wurde u. a. ein städtebauliches Konzept entwickelt. Noch in diesem Jahr soll das Baugesuch für die erfolgende Sanierung des im kommunalen Eigentum verbleibenden ehemaligen Bürogebäudes auf den Weg gebracht werden. Bei der Entwicklung des neu entstehenden „urbanen“ Gebietes geht es damit erfreulicherweise deutlich schneller und besser voran, als man dies eigentlich erwarten konnte. Doch der Reihe nach.
Noch sieht alles aus wie bisher… aber nicht mehr lang! Es tut sich was…
Erwerb in 2023
Obwohl man noch keine konkrete Nutzung im Auge hatte, teilte der Kuchener Gemeinderat Anfang 2023 die Einschätzung der Verwaltung, dass mit dem Erwerb des Anwesens die einmalige Chance besteht, an dieser ortsbildprägenden Stelle eine städtebauliche und mit einem nutzungsmäßigen Mehrwert für Kuchen verbundene Aufwertung verwirklichen zu können. Man war sich zudem darin einig, dass die Entwicklung des Areals ohne zeitlichen Druck erfolgen soll. Anfang diesen Jahres erfolgte die vertragsgemäße Besitzübergabe des Areals an die Gemeinde. Zug um Zug wurden zunächst alle Lagerhallen, ein Teil des Hauptgebäudes sowie der komplette Außenbereich übergangsweise verpachtet und damit Einnahmen generiert.
Urbanes Gebiet geplant
Im Mai letzten Jahres wurde die aus Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung zusammen gesetzte „Projektgruppe Filba-Areal“ ins Leben gerufen; sie traf sich seither vier Mal. Dabei legte man unter anderem fest, dass ein städtebauliches Konzept als Grundlage für weitere Überlegungen unabdingbar wäre. Zielvorgabe für das in der Folge beauftragte Göppinger Büro fai architekten welz + partner war ein „urbanes Gebiet“ u. a. mit folgenden Schwerpunkten:
- Bezahlbares Wohnen (mindestens 20 + x Wohnungen)
- Gesundheitsvorsorge / Nahversorgung „light“
- Nichtstörendes Gewerbe/Arbeitsplätze
Nicht überfrachtet
Im Mai und Juli diesen Jahres präsentierte Architekt Peter Welz zunächst in der Projektgruppe seine städtebaulichen Entwürfe mit mehreren Lösungsansätzen. Diese berücksichtigen die vorgenannten Punkte und die ein oder andere sich nach der ersten Beratung ergebende zusätzliche Anregung aus der Projektgruppe. Das Areal ist großzügig beplant, mit viel Grün und nicht den letzten Quadratmeter zur Bebauung ausnutzend. Gemeinderat und Verwaltung, aber auch der Städteplaner, legten hier großen Wert darauf. Zur alten B10 hin soll eine - die dort platzierten Gebäude verbindende - transparente Lärmschutzwand Blickkontakt ins Quartier ermöglichen und zugleich Schutzfunktion übernehmen. In der Oktobersitzung wird Planer Peter Welz seine Ideen in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat persönlich erläutern.
Im Modell ist anschaulich dargestellt, wie das Filba-Areal künftig aussehen könnte
In einer ersten Vorabpräsentation durch die Verwaltung zeigte sich das Gremium noch vor der Sommerpause sehr angetan. Damit ist nun die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals gegeben.
Erste Verträge unterzeichnet
Das Konzept berücksichtigt bereits den Mitte Juli 2024 notariell beurkundeten Verkauf einer Teilfläche an eine renommierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft aus der Raumschaft. Hier soll schon in Kürze das Baugesuch zur Erstellung eines 3-geschossigen Bürogebäudes für über 50 Arbeitsplätze zur Genehmigung eingereicht werden. Zudem wurden erste Gespräche zur Erstellung eines größeren Mehrfamiliengebäudes an südlicher Stelle des Areals geführt. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass ein Mehrfamiliengebäude – angedacht ist hier eine „L-Form“ mit 20 + x Wohnungen für Wohnungsbaugesellschaften oder auch Investoren trotz gerade in diesem Bereich nicht leichten Zeiten dennoch interessant sein dürfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor auch im Raum Geislingen größeren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt. Schon konkreter wird es beim ehemaligen Filba-Bürogebäude. Im Gegensatz zu den angebauten Lagerhallen soll es stehen bleiben. Das Hauptgebäude wird generalsaniert und vermutlich um ein Stockwerk aufgestockt. Hier wird der Schwerpunkt auf dem Bereich „Gesundheit“ liegen. Seitens der Verwaltung wurde hierzu u.a. Kontakt zu diversen Ärzten aufgenommen. Mit Erfolg. Erste Vorverträge für diese wichtige Form der Nutzung sind bereits unterzeichnet. Im Rathaus ist die Freude zudem groß, dass mit Frau Nadine Mollenkopf und ihrer Cosmas-Apotheke ein wichtiger Ankermieter gewonnen werden konnte. Es gäbe durchaus noch Platz für weitere Ärzte bzw. Mieter aus der Gesundheitsbranche, die an diesem attraktiven Standort zu weiteren Synergieeffekten führen könnten. Zudem gibt es auch erste Anfragen für andere Nutzungen in den verbleibenden Gebäudeflächen. Auch hierfür ist die Gemeinde selbstverständlich offen und an Anfragen interessiert. Noch ist hier nicht alles bis in letzte Detail festgelegt, es wird jetzt aber immer konkreter und soll schon bald in baugesuchsreife Pläne – mit denen sich auch der gemeindliche Bauausschuss und der neue Gemeinderat beschäftigen wird – münden.
Auch an Flächen Interessiert?
Wer Interesse an den Wohn – oder Gewerbeflächen, den Räumlichkeiten im Filbagebäude usw. hat, kann sich gerne – selbstverständlich vertraulich - mit Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die Federführung und auch die Vermarktung übernommen hat, in Verbindung setzen: per Anruf (07331-9882-10) oder E-Mail (broessner@kuchen.de). Auskünfte erteilt gerne auch Bauamtsleiter Heiko Potschkay (07331-9882-15 / hpotschkay@kuchen.de) Wer dabei sein will, sollte sich möglichst bald melden, die Weichen werden jetzt gestellt!
Bürgermeisteramt
Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.
Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.
Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de
Bürgermeisteramt
Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen
Nach § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen werden Altersjubiläen ab dem 80.Geburtstag, Ehejubiläen zum 50., 60., 65, 70 und 75 Hochzeitstag bekanntgegeben.
Geburtstagsjubilare
Die Altersjubilare lassen sich aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Gemeinde ist deshalb nicht erforderlich. Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermitteln werden, wenn der Betroffene dies verlangt oder wenn eine Auskunftssperre besteht.
Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Mitteilungsblatt oder der Tagespresse wünschen, werden gebeten, dies dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.
Ehejubilare
Aus technischen Gründen ist es dagegen nicht in allen Fällen möglich, die Ehejubilare ohne deren Mitwirkung zu ermitteln. Wir bitten daher Ehepaare, die ein solches Jubiläum begehen etwa sechs Wochen vor dem Festtag um Mitteilung an die Gemeinde. Nur die auf diese Weise gemeldeten Ehejubiläen können im Amtsblatt und der Tagespresse veröffentlich werden.
Die Meldebehörde darf gemäß § 42 des Bundesmeldegesetzes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Daten ihrer Mitglieder übermitteln. Von Familienangehörigen, die einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, dürfen gem. § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ebenfalls Daten in geringem Umfang übermittelt werden, falls der Betroffene nicht widerspricht.
Einwohnerinnen und Einwohner können dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.
Wer von seinen Widerspruchsrechten Gebrauch machen möchte, kann dies schriftlich oder persönlich der Meldebehörde im Bürgerbüro des Rathauses (Tel. 9882-22 oder -24 mitteilen. Der Widerspruch wirkt dauerhaft. Personen, die bereits früher von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, müssen sich nicht nochmals melden.
Die Meldebehörde kann gem. § 44 des Bundesmeldegesetzes Privatpersonen Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Einfache Melderegisterauskünfte dürfen gem. § 49 des Meldegesetzes auch im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet erteilt werden.
Bürgermeisteramt
Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.
Bürgermeisteramt
Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!
Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.
Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt.
Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.
Ihr Bürgermeisteramt
Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.
Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt:
Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.
Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:
Gebäude | Adresse | Standort-Defi im Gebäude |
Ankenhalle | Jahnstraße 30 | Technikraum |
Aussegnungshalle | Friedhof | Eingangstür zum Feierraum |
Bahnhofturnhalle | Bahnhofstr. 76 | Sporthalle |
Bürgerhaus | Hafengasse 20 | EG rechts |
Freibad | Jahnstr. 25 | Schwimmeisterraum |
Grund- und Hauptschule | Staubstr. 14 | Lehrerzimmer und Hausmeister |
Rathaus | Marktplatz 11 | EG vor Zimmer 3 |
Schwimmbad-Turnhalle | Jahnstr. 23 | Sporthalle |
Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.
Bürgermeisteramt