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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Ostergruß

Liebe Kuchenerinnen und Kuchener,

wir  wünschen Ihnen ein frohes Osterfest mit vielen schönen Momenten und  hoffentlich sonnige, erholsame Frühlingstage. Genießen Sie die freie  Zeit und erholen sich gut vom Alltagsstress.

Herzliche Grüße 

Ihr
Bernd Rößner mit Team 


Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Maibaumhocks am 30.04.2025

Anlässlich des am Mittwoch, 30.04.2025 stattfindenden Maibaumhocks der  Freiwilligen Feuerwehr Kuchen gelten folgende Verkehrsbeschränkungen:  

Der Bereich Langwiesenstraße zwischen Robert-Koch-Straße und  Richard-Wagner-Straße UND Neckarstraße zwischen Lonestraße und  Langwiesenstraße ist am Mittwoch, 30.04.2025 von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.  Zur Vorbereitung des Maihocks werden im oben genannten Bereich  Halteverbotszeichen aufgestellt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten,  in diesem Bereich keine Fahrzeuge abzustellen, um die Vorbereitungen  nicht zu behindern. Es wird darauf hingewiesen, dass verbotswidrig  abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden.  Die Bushaltestellen „Feuerwache“ und „Färberstraße“ werden am Mittwoch, 30.04.2025 von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht angefahren. 

Bürgermeisteramt


Abbrucharbeiten im Filba-Gebäude kommen sehr gut voran

3 Bauhofmitarbeiter bei der Entkernung des Filba-Gebäudes Die Bauhofmitarbeitenden (vlnr) Tobias Buchsteiner, Dominik Baur und Eric Allmendinger bei der Entkernung des Filbagebäudes

Lagerhalle ohne Vordach Das Vordach der ehemaligen Lagerhalle war am Montag bereits weg

Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das ehemalige Filba-Areal am westlichen Ortseingang erworben. Schritt für Schritt wird die Fläche nun auf Basis des städtebaulichen Konzepts entwickelt, vermarktet und bebaut. Gut voran kommt man auch bei den im letzten Jahr begonnenen Rückbauarbeiten des Gebäudes. Mittlerweile wurde das ehemalige Verkaufs- und Bürogebäude fast komplett durch den gemeindlichen Bauhof entkernt. In diesem Zusammenhang sprach BM Bernd Rößner den Kollegen des Bauhofes bereits mehrfach ein großes Lob und seinen Dank aus, spart die Gemeinde letztlich doch so Geld und Zeit. 

Bis Ende März war die alte Lagerhalle vermietet. Seit letzter Woche laufen nun die, an die Firma Fischer vergebenen, Rückbauarbeiten an der alten Lagerhalle. Mittlerweile wurde entrümpelt, Wände abgerissen und mit dem Abtrag der Dachflächen begonnen. Ab der nächsten Woche soll dann der eigentliche Abriss von Trägern, Außenwänden und Bodenplatte starten. Die Arbeiten sollen bis Ende April abgeschlossen sein.

Weitere Bauarbeiten für das neue Kuchener Gesundheitszentrum sollen noch im zweiten Quartal mit dem Ausbau des Estrichbodens, dem Rückbau des Treppenhauses und der anschließenden Herstellung des neuen Aufzugturms erfolgen. Aktuell werden hier die Angebotsunterlagen erstellt um eine Vergabe im Gemeinderat herbeizuführen. Nach den Sommerferien geht es laut Bauzeitenplan des Architekten dann mit den eigentlichen Bauarbeiten los. Spätestens Ende 2026 soll bzw. muss alles fertig sein, so die Zielsetzung von Gemeinde und Beteiligten. Wenn man dranbleibt, müsste dies gut zu schaffen sein. Aber vorher findet selbstverständlich noch der offizielle Spatenstich statt. Im neu entstehenden Gesundheitszentrum gibt es aktuell nur noch im dritten Stock eine Fläche mit ca. 120 m², für die noch keine Nutzer bzw. Mietinteressenten vorhanden sind. Hier besteht aktuell noch eine gewisse Flexibilität. Hier wären neben Behandlungsräumen, weiterer Praxis, auch Büroräume, o. a. m. denkbar. Wer Interesse und Fragen hat, kann sich gerne bei Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die rathausinterne Projektleitung innehat, melden. E-Mail oder Anruf genügt (broessner@kuchen.de / 07331-988210). 

Bürgermeisteramt


Bauern bitten um Rücksicht und tolerantes Miteinander auf Feld und Flur

In den letzten Wochen haben die Landwirte bereits erste Arbeiten für die Frühjahrs-Aussaat vorgenommen. Im nächsten Monat werden dann die ersten Erntetätigkeiten mit der  Grassilage stattfinden. So stehen die Landwirte bei schönem Wetter unter Druck, die anfallenden Arbeiten alle erledigen zu können. Aber auch  Hundebesitzer, Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen  jetzt gerne Wege und Flächen, die in erster Linie landwirtschaftlichen  Zwecken dienen. Missverständnissen zwischen Erholungssuchenden und  Landwirten können vermieden werden, wenn einfacher Verhaltensregeln  beachtet werden. Der Bauernverband informiert.  

Freizeit oder Arbeit? Auch an Sonn- und Feiertagen, wenn viele Leute frei haben, müssen Landwirte wetterbedingt mit ihren großen Traktoren und Erntemaschinen auf die Felder fahren, weil sie unter Zeitdruck stehen, ihre Ernte einzufahren. Die Fahrzeuge sind schwer manövrierbar und ein Ausweichen ist nicht ohne weiteres möglich. Freizeitsportlern sowie auch kleineren Fahrzeugen fällt es dagegen leichter, rechtzeitig auszuweichen. Nach den neuen Verkehrsregeln dürfen Fahrradfahrer der Fußgänger nur mit einem Mindestabstand von 1,5m überholt werden. Dies ist auf den schmalen Feldwegen meist gar nicht möglich. Deshalb bitten die Landwirte darum, dass dann langsam fahrende  Radler oder Fußgänger absteigen und zur Seite gehen, damit der Landwirt  mit schwerem Gerät sicher vorbeikommt.  

Betreten der Flächen
Bepflanzte Getreideflächen sehen im frühen Wachstum wie grüne Wiesen aus. Das  Betreten dieser Flächen kann jedoch ernste Schäden an den jungen  Pflanzen und somit geringere Erträge verursachen. Grundsätzlich dürfen  landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit, das ist die Zeit zwischen Saat und Ernte, nicht betreten werden. Es gibt ein  gesetzliches Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während  der Vegetationszeit. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht.

Unterwegs mit Hunden 
Die Natur ist verlockend und lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren  Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf  die Nutzflächen gewähren. Auf dem Feld buddeln Hunde gerne Löcher und  können dadurch Schäden an Pflanzenbeständen und landwirtschaftlichen  Maschinen verursachen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht  bewusst, dass der Hundekot die Ernte und somit die Nahrungs- und  Futtermittel verunreinigt. Der Kot kann eine Infektionsquelle für  zahlreiche Krankheiten sein. 

Abfall als Gefahrenquelle
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Sie bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an  landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle in der Natur sind  unschön und gefährlich. Sie gehören in den Hausmüll. 

Miteinander reden:
Jeder hat ein Recht auf Erholung in der freien Natur, aber ebenso die Pflicht, Natur und Landwirtschaft pfleglich zu behandeln. Dazu gehören landwirtschaftlichen Nutzflächen. Für manche sind sie der Ort, um sich zu erholen, für Landwirte sind sie jedoch die Existenzgrundlage. Doch wie sieht die Arbeit der Landwirte rund ums Jahr aus? Wie werden die Lebensmittel erzeugt? Die örtlichen Landwirte geben gerne Einblick in ihre Produktion und informieren über den Schutzbedarf ihrer Flächen und Wege. Meinungsaustausch und fachliche Informationen bereichern jeden und fördern ein gegenseitiges Verständnis. 

Ihre Bauern in den landwirtschaftlichen Ortsvereinen im Landkreis Göppingen


10 Jahre Albtraufgänger – ein Wanderweg mit Strahlkraft für die ganze Region

Am 17. April 2015 war es so weit: Im Kurhaus Bad Boll wurde der Albtraufgänger offiziell eingeweiht und als Qualitätsweg Wanderbares Deutschland zertifiziert. Zuvor hatten zehn ausgewählte Pioniere – gefunden über einen groß angelegten Presseaufruf– den 113 Kilometer langen Fernwanderweg erstmals begangen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Tourismus sowie zahlreichen Gästen wurden die letzten Kilometer von Aichelberg bis zum Kurhaus Bad Boll gemeinsam gewandert – ein würdiger Auftakt für ein wegweisendes Tourismusprojekt.

Zehn Jahre später zählt der Albtraufgänger zu den besten Wanderwegen Europas: Er trägt noch immer die Auszeichnungen „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ sowie „Leading Quality Trail – Best of Europe“ – ein Beleg für die konstant hohe Qualität des Weges und seines Erlebnisses.

 

Ein Weg, der bewegt – und verbindet

In den vergangenen Jahren hat sich der Albtraufgänger zu einem echten Aushängeschild des Wandertourismus im Landkreis Göppingen entwickelt. Neue Angebote wie eine buchbare Wanderpauschale mit optionalem Gepäcktransport erleichtern den Zugang zum Weg – und machen ihn auch für Genusswandernde attraktiv. Die rund 113 Kilometer lange Route führt durch abwechslungsreiche Landschaften, beeindruckende Traufabschnitte, stille Wälder und charmante Albtrauf-Gemeinden.

Seit 2018 findet mit dem Alb-Traum 100 zudem einer der anspruchsvollsten Ultra-Trail-Running-Veranstaltungen Deutschlands auf dem Albtraufgänger statt. Das Event spricht sportliche Zielgruppen an und ist eine ideale Ergänzung zum klassischen Wandertourismus.

 

Großer Bruder der Löwenpfade

Gerne wird der Albtraufgänger auch als der „große Bruder der Löwenpfade“ bezeichnet – und das zu Recht: Einige Jahre nach seiner Eröffnung folgten im gesamten Landkreis die beliebten Löwenpfade, kürzere Halbtagestouren mit Rundwegen für spontane Ausflüge oder Einsteiger. Sie ergänzen das Wanderportfolio ideal und machen den Albtrauf zu einer attraktiven Wanderregion für alle Ansprüche.

 

Ein Erfolgsprojekt für alle – auch für kleinere Gemeinden

Bürgermeister Daniel Kohl, Vorsitzender der Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e.V., ist überzeugt vom Wert des Projekts:

„Der Albtraufgänger ist ein Erfolgsmodell für unsere Region. Auch Gemeinden wie Gammelshausen, die keine große touristische Infrastruktur besitzen, profitieren vom Weg. Er verbindet Orte, Menschen und schafft gemeinsame Identität.“

Zum 10-jährigen Jubiläum ist ein gemeinsamer Rückblick mit Wanderfreunden, Wegbegleitern und Verantwortlichen geplant. Der Albtraufgänger ist mehr als nur ein Wanderweg – er ist ein Symbol für nachhaltigen Tourismus, regionale Zusammenarbeit und die Schönheit des Albtraufs.

 

Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e. V.


Standesamtliche Nachrichten März

Sterbefälle:
08.03.2025 Margot Preßmar geb. Schmid
19.03.2025 Eldert Groeneveld
12.03.2025  Sándor János Benyi

Den Angehörigen gilt unser herzliches Beileid!

Bürgermeisteramt


Volksbegehren XXL-Landtag verhindern

Hier können Sie die Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!"... (402 KB) herunterladen.


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufbringung des Investitionsfinanzbedarfs für die Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule in Geislingen an der Steige

Hier können Sie die Öffentlich rechtliche Vereinbarung (PDF 93 KB) herunterladen. 


Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Viele Gutscheine der Gutscheinkarte sind speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für

  • das Schloss Heidelberg,
  • die Staatsgalerie Stuttgart,
  • das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
  • das Technoseum in Mannheim oder
  • das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
  • Neues Schloss Meersburg
  • Kloster Maulbronn

Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder auf der Homepage des Sozialministeriums unter:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8340 

Bürgermeisteramt


Die Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Kein Problem, wir haben noch welche…  Die modernen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, sind im Bürgerbüro für nur 10 Euro zu erwerben. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht.

Bürgermeisteramt


Bewertung im Rahmen der Grundsteuer

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nichtzutreffend ist? 

Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. 

Was bedeutet das für Sie? 
Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind.  

Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss? 

1. Gutachten in Auftrag geben: 
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit.  

2. Prüfung der Sachlage: 
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten. 

3. Einreichung: 
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden. 

Wichtige Frist:
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Mail: gutachterausschuss@geislingen.de
Tel.: 07331 24339


Gerade umgezogen? Einfach online ummelden!

Ab sofort können Sie die Änderung Ihres Wohnsitzes komplett digital vornehmen, ohne dafür ins Rathaus zu kommen. 

Voraussetzungen: 

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC
  • BundID-Konto
  • Wohnungsgeberbestätigung (wenn Sie zur Miete wohnen) 

Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Den Adressaufkleber können Sie dann selbst auf Ihrem Personalausweis aufkleben. 

So gelangen Sie zum Onlineantrag: www.wohnsitzanmeldung.gov.de


Glasfaserausbau durch UGG

Wie bereits mehrfach berichtet hat die Gemeinde mit der Firma Unsere Grüne Glasfaser (UGG) nun einen neuen Partner für den Glasfaserausbau in Kuchen gefunden. 

Die Planungen für den Ausbau des Glasfasernetzes in unserer Gemeinde schreiten vor diesem Hintergrund immer weiter voran. Die UGG wird nach eigener Aussage in Kürze starten und Kuchen an ihr Glasfasernetz anzubinden.

Um die Bürgerinnen und Bürger detailliert über die konkreten Pläne zum Ausbau sowie die verfügbaren Tarife von O2 und Stiegeler zu informieren, fand am 27. November 2024 in der Ankenhalle ein Informationsabend statt. Die Veranstaltung war mit etwa 250 Besuchern gut besucht und kann im Internet auf der Seite der UGG abgerufen werden. Hier der Link zum streamen: https://ugg-events.com/271124/stream 

Wie sich bei der Veranstaltung zeigte, haben mittlerweile bereits viele Bürger ihre im letzten Jahr geschlossenen Verträge gekündigt und wollen nun wechseln. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von UGG sind seit dem 28.11.24 vor Ort in Kuchen unterwegs. So haben Bürgerinnen und Bürgern ganz unverbindlich die Möglichkeit, sich bequem zuhause beraten zu lassen. Die Mitarbeitenden erkennen Sie an der UGG-Kleidung und dem Dienstausweis. Wichtig ist der Gemeinde an dieser Stelle der Hinweis, dass es jedem Bürger selbst überlassen bleibt, ob er die Angebote von UGG/O2/Stiegeler annimmt oder nicht!

Bürgermeisteramt 


Fragen zur Grundsteuer - das Finanzamt informiert

Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen: 

  • Haben Sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer? Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde. 
  • Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de. 
  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand. 
  • Der maßgebliche  Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und  Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der  Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen  Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden  Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss. 
    Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de  Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über  https://www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik  „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein. 
  • Sind Sie mit  dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur  Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der  Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines  Gutachtens“. 
    Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann. Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Glasfaserausbau durch die UGG

Wie bereits berichtet, haben sich die beiden Gemeinden Gingen und Kuchen dazu entschieden, den erwünschten Glasfaserausbau nun im zweiten Anlauf mit „Unsere Grüne Glasfaser“ – kurz UGG – anzugehen. Ursprünglich und mehrfach war der geplante Ausbau vom bisherigen Partner „Deutsche Glasfaser“ (DG) für Anfang 2024 avisiert worden. Im Juli erfolgte dann die Ernüchterung: Die Deutsche Glasfaser informierte in einem Schreiben an die Gemeinde, dass laut den derzeitigen Planungen der Start des Ausbaus in Kuchen ab 2026 vorgesehen ist. Zu spät aus Sicht von Gemeinderat und Verwaltung. Zudem konnte auch dieses Datum in Gesprächen nicht verbindlich garantiert werden.

Vor diesem Hintergrund erfolgte nun unter Einbeziehung der Gigabit Region Stuttgart und dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen der Wechsel zur UGG. UGG hat verbindlich zugesichert, bereits im zweiten Quartal 2025 zeitgleich in beiden Gemeinden mit dem Ausbau zu beginnen. Rein rechtlich können mehrere Anbieter Glasfaser verlegen, wirtschaftlich gesehen macht ein Überbau aber keinen Sinn – dies wurde auch von der Gigabit Region Stuttgart vorab bestätigt. 

Jetzt stellt sich die Frage, was dies für die Bürger bedeutet.  In der Bündelungsphase im Sommer letzten Jahres hatten über 30 % der Haushalte ein Auftragsformular für Glasfaserprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterschrieben und eine Auftrags-Eingangsbestätigung von der DG erhalten. Verbunden war dies mit dem Hinweis, dass, wenn sich genügend Haushalte bis zum Stichtag für den Glasfaserausbau entscheiden (dieser endete vor über einem Jahr!) eine verbindliche Auftragsbestätigung per Post erfolgt. Andernfalls kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande, so heißt es wörtlich in der Auftragseingangsbestätigung. Nach Kenntnis der Verwaltung wurden diese verbindlichen postalischen Auftragsbestätigungen bis heute nicht verschickt. 

Mit dem Schreiben zur UGG zu wechseln, habe beide Kommunen die DG darum gebeten, dass diese vor diesem Hintergrund formal bestätigt, auf einen Ausbau zu verzichten. Damit wäre das Thema erledigt und die Bürger aus Gingen und Kuchen müssten nicht kündigen. Wobei auch dies ggfs. kein Problem ist. Kündigungen über die Homepage werden innerhalb 1-2 Tage bestätigt, wie das Rathaus aus eigener Erfahrung berichten kann. Es reicht aus, in der E-Mail zu schreiben, dass der aktuell von der DG kommunizierte Baubeginn in 2026 im Widerspruch zu früheren Versprechen steht, man nicht so lange warten möchte und deshalb das ggfs. bestehende Vertragsverhältnis kündigen möchte. 

Wie ebenfalls bereits berichtet, soll in beiden Kommunen eine Infoveranstaltung mit der UGG erfolgen. Hier werden dann nochmals weitere Ausführungen erfolgen. 

Bürgermeisteramt


Wertgutachten für die Bemessung der Grundsteuer

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses weist darauf hin dass Grundstückseigentümer ein Gutachten in Auftrag geben können um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 möglich. Alle Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Veröffentlichung:

BEWERTUNG IM RAHMEN DER GRUNDSTEUER 

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. 
Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist? 
Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. 

Was bedeutet das für Sie?  

Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind. 

Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss? 

1.   Gutachten in Auftrag geben: 
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit. 

2.   Prüfung der Sachlage: 
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten. 

3.   Einreichung: 
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden. 

Wichtige Frist: 
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Mail: gutachterausschuss@geislingen.de 
Tel.: 07331 24339  


Es ist offiziell! Gingen an der Fils und Kuchen bekommen ein hochmodernes Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser

Text zum herunterladen (pdf 202 KB).


Bauplätze für Minihäuser an der Jahnstraße und Herrenwiesenstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert drei Wohnbauplätze für Minihäuser.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden. 
Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, e-mail: hpotschkay@kuchen.de

 Herrenwiesenstraße H1 und H2 

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1548/24 (H1), 1548/23 (H2), 1548/22, 1548/21
  • Größe H1: 179 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 283 qm)
  • Größe H2: 149 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 253 qm)
  • Kaufpreis H1: 50.700 EUR
  • Kaufpreis H2: 43.200 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken II“

Jahnstraße J1  

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1541/1
  • Größe:
    - Bauplatz J1 ca. 190 qm, davon ca. 26 qm Stellplatzfläche 
    - Die Flächenangaben dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
    - Die Vermessung ist noch nicht erfolgt. Geringe Änderungen an den Flächengrößen und davon abhängig auch am Kaufpreis sind
      noch möglich
  • Kaufpreis: Bauplatz J1 ca. 37.600 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“

Sonstiges 

  • Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und Entwässerung. Die Anschlüsse werden bei Bebauung hergestellt. Ebenso noch herzustellen sind die Anschlüsse für Strom, Telekommunikation und ggf. Gasversorgung. 
  • Für die Anschlüsse sind folgende Versorgungsunternehmen zuständig: 
    - Wasserversorgung und Abwasser/Entwässerung: Gemeinde Kuchen 
    - Strom: AlbWerk Geislingen
    - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
    - Gas: Energieversorgung Filstal Göppingen
  • Das jeweilige Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an die Gemeinde. Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:  

1.   Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

2.   Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz

3.  die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs. 

4.   eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde

5.  der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten 

6.  falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. 

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.

Bürgermeisteramt


Es tut sich was auf dem Filba-Areal / Wer dabei sein will, hat jetzt die Chance!

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr das rund 7.240 m² große Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erwerben. Rein äußerlich hat sich noch nichts verändert. Wer nur vorbeifährt, ahnt nicht, dass hier schon bald ein neues „urbanes“ Quartier entstehen wird. Jetzt gibt es erfreuliche und vor allem auch schon konkrete Ergebnisse zu vermelden. Damit ist die Zeit gekommen, nun auch an die Öffentlichkeit zu gehen, um weiteren potentiellen Nutzern und Interessenten die Chance zu geben, hier „einzusteigen“. Neben dem Verkauf eines gewerblichen Bauplatzes und dem Abschluss erster Vorverträge – z. B. mit der Kuchener Cosmas-Apotheke - wurde u. a. ein städtebauliches Konzept entwickelt. Noch in diesem Jahr soll das Baugesuch für die erfolgende Sanierung des im kommunalen Eigentum verbleibenden ehemaligen Bürogebäudes auf den Weg gebracht werden. Bei der Entwicklung des neu entstehenden „urbanen“ Gebietes geht es damit erfreulicherweise deutlich schneller und besser voran, als man dies eigentlich erwarten konnte. Doch der Reihe nach.

Noch sieht alles aus wie bisher… aber nicht mehr lang! Es tut sich was…

Erwerb in 2023

Obwohl man noch keine konkrete Nutzung im Auge hatte, teilte der Kuchener Gemeinderat Anfang 2023 die Einschätzung der Verwaltung, dass mit dem Erwerb des Anwesens die einmalige Chance besteht, an dieser ortsbildprägenden Stelle eine städtebauliche und mit einem nutzungsmäßigen Mehrwert für Kuchen verbundene Aufwertung verwirklichen zu können. Man war sich zudem darin einig, dass die Entwicklung des Areals ohne zeitlichen Druck erfolgen soll. Anfang diesen Jahres erfolgte die vertragsgemäße Besitzübergabe des Areals an die Gemeinde. Zug um Zug wurden zunächst alle Lagerhallen, ein Teil des Hauptgebäudes sowie der komplette Außenbereich übergangsweise verpachtet und damit Einnahmen generiert. 

Urbanes Gebiet geplant

Im Mai letzten Jahres wurde die aus Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung zusammen gesetzte „Projektgruppe Filba-Areal“ ins Leben gerufen; sie traf sich seither vier Mal. Dabei legte man unter anderem fest, dass ein städtebauliches Konzept als Grundlage für weitere Überlegungen unabdingbar wäre. Zielvorgabe für das in der Folge beauftragte Göppinger Büro fai architekten welz + partner war ein „urbanes Gebiet“ u. a. mit folgenden Schwerpunkten:

- Bezahlbares Wohnen (mindestens 20 + x Wohnungen)
- Gesundheitsvorsorge / Nahversorgung „light“
- Nichtstörendes Gewerbe/Arbeitsplätze

Nicht überfrachtet

Im Mai und Juli diesen Jahres präsentierte Architekt Peter Welz zunächst in der Projektgruppe seine städtebaulichen Entwürfe mit mehreren Lösungsansätzen. Diese berücksichtigen die vorgenannten Punkte und die ein oder andere sich nach der ersten Beratung ergebende zusätzliche Anregung aus der Projektgruppe. Das Areal ist großzügig beplant, mit viel Grün und nicht den letzten Quadratmeter zur Bebauung ausnutzend. Gemeinderat und Verwaltung, aber auch der Städteplaner, legten hier großen Wert darauf. Zur alten B10 hin soll eine - die dort platzierten Gebäude verbindende - transparente Lärmschutzwand Blickkontakt ins Quartier ermöglichen und zugleich Schutzfunktion übernehmen. In der Oktobersitzung wird Planer Peter Welz seine Ideen in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat persönlich erläutern. 

 

 Im Modell ist anschaulich dargestellt, wie das Filba-Areal künftig aussehen könnte

In einer ersten Vorabpräsentation durch die Verwaltung zeigte sich das Gremium noch vor der Sommerpause sehr angetan. Damit ist nun die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals gegeben. 

Erste Verträge unterzeichnet

Das Konzept berücksichtigt bereits den Mitte Juli 2024 notariell beurkundeten Verkauf einer Teilfläche an eine renommierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft aus der Raumschaft. Hier soll schon in Kürze das Baugesuch zur Erstellung eines 3-geschossigen Bürogebäudes für über 50 Arbeitsplätze zur Genehmigung eingereicht werden. Zudem wurden erste Gespräche zur Erstellung eines größeren Mehrfamiliengebäudes an südlicher Stelle des Areals geführt. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass ein Mehrfamiliengebäude – angedacht ist hier eine „L-Form“ mit 20 + x Wohnungen für Wohnungsbaugesellschaften oder auch Investoren trotz gerade in diesem Bereich nicht leichten Zeiten dennoch interessant sein dürfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor auch im Raum Geislingen größeren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt. Schon konkreter wird es beim ehemaligen Filba-Bürogebäude. Im Gegensatz zu den angebauten Lagerhallen soll es stehen bleiben. Das Hauptgebäude wird generalsaniert und vermutlich um ein Stockwerk aufgestockt. Hier wird der Schwerpunkt auf dem Bereich „Gesundheit“ liegen. Seitens der Verwaltung wurde hierzu u.a. Kontakt zu diversen Ärzten aufgenommen. Mit Erfolg. Erste Vorverträge für diese wichtige Form der Nutzung sind bereits unterzeichnet. Im Rathaus ist die Freude zudem groß, dass mit Frau Nadine Mollenkopf und ihrer Cosmas-Apotheke ein wichtiger Ankermieter gewonnen werden konnte. Es gäbe durchaus noch Platz für weitere Ärzte bzw. Mieter aus der Gesundheitsbranche, die an diesem attraktiven Standort zu weiteren Synergieeffekten führen könnten. Zudem gibt es auch erste Anfragen für andere Nutzungen in den verbleibenden Gebäudeflächen. Auch hierfür ist die Gemeinde selbstverständlich offen und an Anfragen interessiert. Noch ist hier nicht alles bis in letzte Detail festgelegt, es wird jetzt aber immer konkreter und soll schon bald in baugesuchsreife Pläne – mit denen sich auch der gemeindliche Bauausschuss und der neue Gemeinderat beschäftigen wird – münden. 

 Auch an Flächen Interessiert?

Wer Interesse an den Wohn – oder Gewerbeflächen, den Räumlichkeiten im Filbagebäude usw. hat, kann sich gerne – selbstverständlich vertraulich - mit Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die Federführung und auch die Vermarktung übernommen hat, in Verbindung setzen: per Anruf (07331-9882-10) oder E-Mail (broessner@kuchen.de). Auskünfte erteilt gerne auch Bauamtsleiter Heiko Potschkay (07331-9882-15 / hpotschkay@kuchen.de) Wer dabei sein will, sollte sich möglichst bald melden, die Weichen werden jetzt gestellt!

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Einsetzung von Stadtjäger

Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.

Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de

Bürgermeisteramt


Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde