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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31.03.2025

Am 31.03.2025 findet um 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal DG, Marktplatz 11 eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich die Einwohnerschaft hiermit freundlichst einlade.

TAGESORDNUNG:
 
Öffentlich:
 

1. Wasserversorgung Kuchen - Wasserfassung Brunnen Espan
   - Vorstellung und Beratung der Grundlagenermittlung / Vorplanung
   - Einleitung weiterer Schritte

2. Bürgermeisterwahl 2025
   - Festsetzung des Termins für eine öffentliche Bewerbervorstellung
   - Festlegung der Regularien für die Bewerbervorstellung

3. Bauvoranfrage auf Umbau des Wohnhauses mit Wirtschafts- und Geschäftsräumen, Einbau von vier Wohnungen, Errichtung eines
    Doppelhauses, Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes (Scheuer), Bahnhofstraße 37, Kuchen

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad
    Überkingen die Gebiete
   - Geislingen / Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik - Anlage Christofshof)
   - Geislingen / Türkheim (Sondergebiet Tierheim / Erweiterung)
   - Bad Überkingen / Oberböhringen (Sondergebiet Tourismus)

5. Bebauungsplan "Runs 1. Änderung" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
   - Kenntnisnahme vom Ergebnis der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
   - Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
   - Satzungsbeschluss

6. Bebauungsplan "Wasserstall - Änderung Gesundheitszentrum" und örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren
    nach § 13a BauGB
    - Kenntnisnahme vom Ergebnis der erneuten Veröffentlichung
    - Kenntnisnahme vom Ergebnis der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
    - Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
    - Satzungsbeschluss

7. Bebauungsplan "Gänsstelle" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich
    - Aufstellungsbeschluss
    - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

8. Städtebauliche Entwicklung des Filba-Areals
    - Vergabe des Ing.-Auftrags für die Bebauungsplanung
    - Vergabe des Ing.-Auftrags für Planung und Bauleitung der Erschließung

9. Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen der Gemeinde Kuchen über die Stellplatzablösung nach § 37 Abs. 6 LBO

10. Bekanntgaben - Verschiedenes   

Sitzungsunterlagen können unter „Gemeinderat-Ratsinformationssystem“ eingesehen werden. 

Kuchen, 20.03.2025 

gez. Rößner
Bürgermeister B


Abwasserzweckverband Mittlere Fils Sitz Salach,
Genehmigung der Haushaltssatzung 2025, Festsetzung der Jahresrechnung 2025

Hier können Sie die Unterlagen (pdf 255 KB) herunterladen.


Bewertung im Rahmen der Grundsteuer

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nichtzutreffend ist? 

Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. 

Was bedeutet das für Sie? 
Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind.  

Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss? 

1. Gutachten in Auftrag geben: 
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit.  

2. Prüfung der Sachlage: 
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten. 

3. Einreichung: 
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden. 

Wichtige Frist:
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Mail: gutachterausschuss@geislingen.de
Tel.: 07331 24339


DRK-Blutspendedienst am 08.04.2025 in Geislingen

NÄCHSTER TERMIN in 73312 GEISLINGEN

Dienstag, 08.04.2025,14:30 bis 19:30 Uhr
Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 Geislingen

Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine


Einladung zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses -                                            Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen


Gerade umgezogen? Einfach online ummelden!

Ab sofort können Sie die Änderung Ihres Wohnsitzes komplett digital vornehmen, ohne dafür ins Rathaus zu kommen. 

Voraussetzungen: 

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC
  • BundID-Konto
  • Wohnungsgeberbestätigung (wenn Sie zur Miete wohnen) 

Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Den Adressaufkleber können Sie dann selbst auf Ihrem Personalausweis aufkleben. 

So gelangen Sie zum Onlineantrag: www.wohnsitzanmeldung.gov.de


Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren

Zum 31.03.2025 ist der Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren für das 

I. Quartal 2025

zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die Gebühren fristgerecht an die Gemeindekasse zu überweisen oder am bequemen Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Abbuchungsermächtigungen erhalten Sie auch auf dem Rathaus. 

Bürgermeisteramt


Radwegsanierung zwischen Kuchen und Geislingen

Radweg Ebersteinach mit Bagger bei der Arbeit Die Arbeiten am Radweg sind in vollem Gange

Derzeit wird der Radweg zwischen Kuchen und Geislingen im Gewann Ebersteinach saniert. Die durch Hochwasser abgerutschte Böschung wurde in den letzten Tagen durch die Firma Gebrüder Eichele wiederhergestellt. Hierbei wurde Gestein unterschiedlicher Größen verbaut um eine ausreichende Hangstabilisierung zu erzielen. Die Böschung ist nun wieder humusiert und mit Gehölzen bepflanzt. In den folgenden Tagen wird der Radweg oberhalb der Böschung neu aufgebaut so dass bereits ab nächster Woche die Asphaltarbeiten erfolgen können. Stellenweise müssen im Anschluss die Bankette am gesamten Radweg erneuert werden. Außerdem wird das Geländer im Bereich des Hochwasserschadens durch ein neues Geländer ersetzt.  
Spätestens Ende März sollen die Arbeiten insgesamt abgeschlossen sein.

Die Arbeiten am Radweg sind in vollem Gange

Bürgermeisteramt

 


Abbrucharbeiten im Filba-Gebäude kommen gut voran

Bauhofmitarbeiter David Kern beim Rückbau einer nicht mehr benötigen Mauer

Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das ehemalige Filba-Areal am westlichen Ortseingang erworben. Schritt für Schritt wird die Fläche nun auf Basis des städtebaulichen Konzepts entwickelt und bebaut werden. Auf einer bereits weiter veräußerten Teilfläche wird das Bürogebäude einer Steuerberatungsgesellschaft errichtet. Das dafür notwendige Baugesuch wurde Ende letzten Jahres eingereicht. Im südlichen Bereich ist der Bau eines „L-förmigen“ Wohngebäudes vorgesehen. Um die 25 Miet- und Eigentumswohnungen sollen hier zu bezahlbaren Preisen entstehen. Gespräche mit einem interessierten Wohnungsbauunternehmen laufen hierzu bereits. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die Sanierung bzw. der Umbau des ehemaligen, mittlerweile leerstehenden, Filba-Bürogebäudes. Hier läuft aktuell das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans. Vor Weihnachten wurde unabhängig davon das Baugesuch für dieses neue Kuchener Gesundheitszentrum (Cosmas-Apotheke, Hausarzt und Zahnarzt) beim Landratsamt eingereicht. Architekt und diverse Planungsbeteiligte arbeiten aktuell daran, die Werkpläne zu fertigen. Die künftigen Mieter haben hierzu eigene Einrichtungsplaner beauftragt, die dann in das Gesamtkonzept integriert werden.

Gut voran kommt man auch bei den im letzten Jahr begonnenen Rückbauarbeiten des Gebäudes. Sämtliche abgehängte Decken, etliche Wände, Lampen, Verkleidungen, alle Schrankwände usw. wurden vom fleißig und zügig arbeitenden Bauhofteam schon entfernt. Auch im neuen Jahr wurde hier auf dieser Winterbaustelle gleich wieder voll durchgestartet. Zug um Zug und mit möglichst viel Eigenleistung - wo immer dies geht und Sinn macht - wird das alte Gebäude nun weiter entkernt. Dies spart der Gemeinde letztlich Geld und Zeit. Voraussichtlich im April wird die alte Lagerhalle abgerissen. Das Baugesuch hierfür wurde bereits im November beim Landratsamt eingereicht. Nach der nun erfolgenden Angebotseinholung wird der Gemeinderat diese Arbeiten in der Märzsitzung vergeben und dann soll es möglichst auch gleich losgehen. Die eigentlichen Bauarbeiten beginnen dann im zweiten Quartal. Spätestens Ende 2026 soll bzw. muss alles fertig sein, so die Zielsetzung von Gemeinde und Beteiligten.

Im Gegensatz zu den beiden unteren Stockwerken gibt es für das zweite und neu entstehende dritte Obergeschoss noch keine spruchreifen Nutzer bzw. Mietinteressenten, sodass hier noch eine gewisse Unsicherheit, gleichzeitig aber auch Flexibilität besteht. Hier wären neben Wohnungen auch Büroräume, Behandlungsräume, weitere Praxen o. a. m. denkbar. Wer Interesse und Fragen hat, kann sich gerne bei Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die rathausinterne Projektleitung innehat, melden. E-Mail oder Anruf genügt (broessner@kuchen.de / 07331-988210).

Bürgermeisteramt



Glasfaserausbau durch UGG

Wie bereits mehrfach berichtet hat die Gemeinde mit der Firma Unsere Grüne Glasfaser (UGG) nun einen neuen Partner für den Glasfaserausbau in Kuchen gefunden. 

Die Planungen für den Ausbau des Glasfasernetzes in unserer Gemeinde schreiten vor diesem Hintergrund immer weiter voran. Die UGG wird nach eigener Aussage in Kürze starten und Kuchen an ihr Glasfasernetz anzubinden.

Um die Bürgerinnen und Bürger detailliert über die konkreten Pläne zum Ausbau sowie die verfügbaren Tarife von O2 und Stiegeler zu informieren, fand am 27. November 2024 in der Ankenhalle ein Informationsabend statt. Die Veranstaltung war mit etwa 250 Besuchern gut besucht und kann im Internet auf der Seite der UGG abgerufen werden. Hier der Link zum streamen: https://ugg-events.com/271124/stream 

Wie sich bei der Veranstaltung zeigte, haben mittlerweile bereits viele Bürger ihre im letzten Jahr geschlossenen Verträge gekündigt und wollen nun wechseln. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von UGG sind seit dem 28.11.24 vor Ort in Kuchen unterwegs. So haben Bürgerinnen und Bürgern ganz unverbindlich die Möglichkeit, sich bequem zuhause beraten zu lassen. Die Mitarbeitenden erkennen Sie an der UGG-Kleidung und dem Dienstausweis. Wichtig ist der Gemeinde an dieser Stelle der Hinweis, dass es jedem Bürger selbst überlassen bleibt, ob er die Angebote von UGG/O2/Stiegeler annimmt oder nicht!

Bürgermeisteramt 


Fragen zur Grundsteuer - das Finanzamt informiert

Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen: 

  • Haben Sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer? Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde. 
  • Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de. 
  • Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an. Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand. 
  • Der maßgebliche  Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und  Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der  Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen  Grundstücks wider. Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Bei Fragen wenden  Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss. 
    Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de  Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über  https://www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik  „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein. 
  • Sind Sie mit  dem Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur  Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der  Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines  Gutachtens“. 
    Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann. Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Glasfaserausbau durch die UGG

Wie bereits berichtet, haben sich die beiden Gemeinden Gingen und Kuchen dazu entschieden, den erwünschten Glasfaserausbau nun im zweiten Anlauf mit „Unsere Grüne Glasfaser“ – kurz UGG – anzugehen. Ursprünglich und mehrfach war der geplante Ausbau vom bisherigen Partner „Deutsche Glasfaser“ (DG) für Anfang 2024 avisiert worden. Im Juli erfolgte dann die Ernüchterung: Die Deutsche Glasfaser informierte in einem Schreiben an die Gemeinde, dass laut den derzeitigen Planungen der Start des Ausbaus in Kuchen ab 2026 vorgesehen ist. Zu spät aus Sicht von Gemeinderat und Verwaltung. Zudem konnte auch dieses Datum in Gesprächen nicht verbindlich garantiert werden.

Vor diesem Hintergrund erfolgte nun unter Einbeziehung der Gigabit Region Stuttgart und dem Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen der Wechsel zur UGG. UGG hat verbindlich zugesichert, bereits im zweiten Quartal 2025 zeitgleich in beiden Gemeinden mit dem Ausbau zu beginnen. Rein rechtlich können mehrere Anbieter Glasfaser verlegen, wirtschaftlich gesehen macht ein Überbau aber keinen Sinn – dies wurde auch von der Gigabit Region Stuttgart vorab bestätigt. 

Jetzt stellt sich die Frage, was dies für die Bürger bedeutet.  In der Bündelungsphase im Sommer letzten Jahres hatten über 30 % der Haushalte ein Auftragsformular für Glasfaserprodukte mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterschrieben und eine Auftrags-Eingangsbestätigung von der DG erhalten. Verbunden war dies mit dem Hinweis, dass, wenn sich genügend Haushalte bis zum Stichtag für den Glasfaserausbau entscheiden (dieser endete vor über einem Jahr!) eine verbindliche Auftragsbestätigung per Post erfolgt. Andernfalls kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande, so heißt es wörtlich in der Auftragseingangsbestätigung. Nach Kenntnis der Verwaltung wurden diese verbindlichen postalischen Auftragsbestätigungen bis heute nicht verschickt. 

Mit dem Schreiben zur UGG zu wechseln, habe beide Kommunen die DG darum gebeten, dass diese vor diesem Hintergrund formal bestätigt, auf einen Ausbau zu verzichten. Damit wäre das Thema erledigt und die Bürger aus Gingen und Kuchen müssten nicht kündigen. Wobei auch dies ggfs. kein Problem ist. Kündigungen über die Homepage werden innerhalb 1-2 Tage bestätigt, wie das Rathaus aus eigener Erfahrung berichten kann. Es reicht aus, in der E-Mail zu schreiben, dass der aktuell von der DG kommunizierte Baubeginn in 2026 im Widerspruch zu früheren Versprechen steht, man nicht so lange warten möchte und deshalb das ggfs. bestehende Vertragsverhältnis kündigen möchte. 

Wie ebenfalls bereits berichtet, soll in beiden Kommunen eine Infoveranstaltung mit der UGG erfolgen. Hier werden dann nochmals weitere Ausführungen erfolgen. 

Bürgermeisteramt


Wertgutachten für die Bemessung der Grundsteuer

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses weist darauf hin dass Grundstückseigentümer ein Gutachten in Auftrag geben können um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen. Dies ist jedoch nur noch bis zum 30.06.2025 möglich. Alle Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Veröffentlichung:

BEWERTUNG IM RAHMEN DER GRUNDSTEUER 

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer haben Sie alle notwendigen Informationen zum Stichtag 01.01.2022 zu Ihrem Grundstück über die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt. 
Haben Sie bereits einen Grundsteuerwertbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist? 
Dann besteht für Sie die Möglichkeit ein Wertgutachten gemäß § 38 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) beim Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen in Auftrag zu geben. Das LGrStG ermöglicht aufgrund einer Öffnungsklausel ein qualifiziertes Gutachten einzureichen – Voraussetzung ist aber, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % von dem festgelegten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. 

Was bedeutet das für Sie?  

Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundstückswerts berechnet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Ihnen zugewiesene Grundsteuerwert nicht korrekt ist, können Sie durch ein Wertgutachten eine Neubewertung anstreben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der aktuelle Wert Ihres Grundstücks nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder aufgrund von Rechten und Belastungen der Grundstückswert niedriger ausfallen könnte. 

Dies ist insbesondere der Fall, wenn: die Grundstücksqualität unterschiedlich ausfällt (Baulandanteil und Gartenlandanteil); Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechte vorhanden sind; ein Gewässerrandstreifen freizuhalten ist; Überflutungsfläche (HQ100-Fläche) vorhanden ist; das Grundstück überdurchschnittlich groß ist oder Bodenrichtwerte fehlen bzw. unzutreffend sind. 

Wie funktioniert der Prozess beim Gutachterausschuss? 

1.   Gutachten in Auftrag geben: 
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige, um ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Halten Sie hierbei alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstück bereit. 

2.   Prüfung der Sachlage: 
Der Gutachterausschuss wird Ihr Grundstück auf alle Einschränkungen prüfen und ggfls. ein entsprechendes Gutachten erstellen. Wichtig: Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % abweicht. Hier bieten wir eine Vorprüfung an, ob die 30 %-Grenze erreicht wird oder nicht. Wenn die 30 %-Grenze erreicht wird, erstellen wir ein kostenpflichtiges Gutachten. 

3.   Einreichung: 
Nach Fertigstellung des Gutachtens reichen Sie das Gutachten bei der zuständigen Finanzbehörde ein und beantragen somit eine Anpassung Ihres Grundsteuerwerts. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden. 

Wichtige Frist: 
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung eines solchen Wertgutachtens am 30.06.2025 endet. Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden nicht mehr rückwirkend zum 01.01.2022 anerkannt. 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Mail: gutachterausschuss@geislingen.de 
Tel.: 07331 24339  


Es ist offiziell! Gingen an der Fils und Kuchen bekommen ein hochmodernes Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser

Text zum herunterladen (pdf 202 KB).


Bauplätze für Minihäuser an der Jahnstraße und Herrenwiesenstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert drei Wohnbauplätze für Minihäuser.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden. 
Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, e-mail: hpotschkay@kuchen.de

 Herrenwiesenstraße H1 und H2 

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1548/24 (H1), 1548/23 (H2), 1548/22, 1548/21
  • Größe H1: 179 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 283 qm)
  • Größe H2: 149 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 253 qm)
  • Kaufpreis H1: 50.700 EUR
  • Kaufpreis H2: 43.200 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken II“

Jahnstraße J1  

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1541/1
  • Größe:
    - Bauplatz J1 ca. 190 qm, davon ca. 26 qm Stellplatzfläche 
    - Die Flächenangaben dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
    - Die Vermessung ist noch nicht erfolgt. Geringe Änderungen an den Flächengrößen und davon abhängig auch am Kaufpreis sind
      noch möglich
  • Kaufpreis: Bauplatz J1 ca. 37.600 EUR
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“

Sonstiges 

  • Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und Entwässerung. Die Anschlüsse werden bei Bebauung hergestellt. Ebenso noch herzustellen sind die Anschlüsse für Strom, Telekommunikation und ggf. Gasversorgung. 
  • Für die Anschlüsse sind folgende Versorgungsunternehmen zuständig: 
    - Wasserversorgung und Abwasser/Entwässerung: Gemeinde Kuchen 
    - Strom: AlbWerk Geislingen
    - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
    - Gas: Energieversorgung Filstal Göppingen
  • Das jeweilige Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an die Gemeinde. Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:  

1.   Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

2.   Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz

3.  die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs. 

4.   eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde

5.  der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten 

6.  falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. 

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.

Bürgermeisteramt


Es tut sich was auf dem Filba-Areal / Wer dabei sein will, hat jetzt die Chance!

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr das rund 7.240 m² große Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erwerben. Rein äußerlich hat sich noch nichts verändert. Wer nur vorbeifährt, ahnt nicht, dass hier schon bald ein neues „urbanes“ Quartier entstehen wird. Jetzt gibt es erfreuliche und vor allem auch schon konkrete Ergebnisse zu vermelden. Damit ist die Zeit gekommen, nun auch an die Öffentlichkeit zu gehen, um weiteren potentiellen Nutzern und Interessenten die Chance zu geben, hier „einzusteigen“. Neben dem Verkauf eines gewerblichen Bauplatzes und dem Abschluss erster Vorverträge – z. B. mit der Kuchener Cosmas-Apotheke - wurde u. a. ein städtebauliches Konzept entwickelt. Noch in diesem Jahr soll das Baugesuch für die erfolgende Sanierung des im kommunalen Eigentum verbleibenden ehemaligen Bürogebäudes auf den Weg gebracht werden. Bei der Entwicklung des neu entstehenden „urbanen“ Gebietes geht es damit erfreulicherweise deutlich schneller und besser voran, als man dies eigentlich erwarten konnte. Doch der Reihe nach.

Noch sieht alles aus wie bisher… aber nicht mehr lang! Es tut sich was…

Erwerb in 2023

Obwohl man noch keine konkrete Nutzung im Auge hatte, teilte der Kuchener Gemeinderat Anfang 2023 die Einschätzung der Verwaltung, dass mit dem Erwerb des Anwesens die einmalige Chance besteht, an dieser ortsbildprägenden Stelle eine städtebauliche und mit einem nutzungsmäßigen Mehrwert für Kuchen verbundene Aufwertung verwirklichen zu können. Man war sich zudem darin einig, dass die Entwicklung des Areals ohne zeitlichen Druck erfolgen soll. Anfang diesen Jahres erfolgte die vertragsgemäße Besitzübergabe des Areals an die Gemeinde. Zug um Zug wurden zunächst alle Lagerhallen, ein Teil des Hauptgebäudes sowie der komplette Außenbereich übergangsweise verpachtet und damit Einnahmen generiert. 

Urbanes Gebiet geplant

Im Mai letzten Jahres wurde die aus Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung zusammen gesetzte „Projektgruppe Filba-Areal“ ins Leben gerufen; sie traf sich seither vier Mal. Dabei legte man unter anderem fest, dass ein städtebauliches Konzept als Grundlage für weitere Überlegungen unabdingbar wäre. Zielvorgabe für das in der Folge beauftragte Göppinger Büro fai architekten welz + partner war ein „urbanes Gebiet“ u. a. mit folgenden Schwerpunkten:

- Bezahlbares Wohnen (mindestens 20 + x Wohnungen)
- Gesundheitsvorsorge / Nahversorgung „light“
- Nichtstörendes Gewerbe/Arbeitsplätze

Nicht überfrachtet

Im Mai und Juli diesen Jahres präsentierte Architekt Peter Welz zunächst in der Projektgruppe seine städtebaulichen Entwürfe mit mehreren Lösungsansätzen. Diese berücksichtigen die vorgenannten Punkte und die ein oder andere sich nach der ersten Beratung ergebende zusätzliche Anregung aus der Projektgruppe. Das Areal ist großzügig beplant, mit viel Grün und nicht den letzten Quadratmeter zur Bebauung ausnutzend. Gemeinderat und Verwaltung, aber auch der Städteplaner, legten hier großen Wert darauf. Zur alten B10 hin soll eine - die dort platzierten Gebäude verbindende - transparente Lärmschutzwand Blickkontakt ins Quartier ermöglichen und zugleich Schutzfunktion übernehmen. In der Oktobersitzung wird Planer Peter Welz seine Ideen in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat persönlich erläutern. 

 

 Im Modell ist anschaulich dargestellt, wie das Filba-Areal künftig aussehen könnte

In einer ersten Vorabpräsentation durch die Verwaltung zeigte sich das Gremium noch vor der Sommerpause sehr angetan. Damit ist nun die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals gegeben. 

Erste Verträge unterzeichnet

Das Konzept berücksichtigt bereits den Mitte Juli 2024 notariell beurkundeten Verkauf einer Teilfläche an eine renommierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft aus der Raumschaft. Hier soll schon in Kürze das Baugesuch zur Erstellung eines 3-geschossigen Bürogebäudes für über 50 Arbeitsplätze zur Genehmigung eingereicht werden. Zudem wurden erste Gespräche zur Erstellung eines größeren Mehrfamiliengebäudes an südlicher Stelle des Areals geführt. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass ein Mehrfamiliengebäude – angedacht ist hier eine „L-Form“ mit 20 + x Wohnungen für Wohnungsbaugesellschaften oder auch Investoren trotz gerade in diesem Bereich nicht leichten Zeiten dennoch interessant sein dürfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor auch im Raum Geislingen größeren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt. Schon konkreter wird es beim ehemaligen Filba-Bürogebäude. Im Gegensatz zu den angebauten Lagerhallen soll es stehen bleiben. Das Hauptgebäude wird generalsaniert und vermutlich um ein Stockwerk aufgestockt. Hier wird der Schwerpunkt auf dem Bereich „Gesundheit“ liegen. Seitens der Verwaltung wurde hierzu u.a. Kontakt zu diversen Ärzten aufgenommen. Mit Erfolg. Erste Vorverträge für diese wichtige Form der Nutzung sind bereits unterzeichnet. Im Rathaus ist die Freude zudem groß, dass mit Frau Nadine Mollenkopf und ihrer Cosmas-Apotheke ein wichtiger Ankermieter gewonnen werden konnte. Es gäbe durchaus noch Platz für weitere Ärzte bzw. Mieter aus der Gesundheitsbranche, die an diesem attraktiven Standort zu weiteren Synergieeffekten führen könnten. Zudem gibt es auch erste Anfragen für andere Nutzungen in den verbleibenden Gebäudeflächen. Auch hierfür ist die Gemeinde selbstverständlich offen und an Anfragen interessiert. Noch ist hier nicht alles bis in letzte Detail festgelegt, es wird jetzt aber immer konkreter und soll schon bald in baugesuchsreife Pläne – mit denen sich auch der gemeindliche Bauausschuss und der neue Gemeinderat beschäftigen wird – münden. 

 Auch an Flächen Interessiert?

Wer Interesse an den Wohn – oder Gewerbeflächen, den Räumlichkeiten im Filbagebäude usw. hat, kann sich gerne – selbstverständlich vertraulich - mit Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die Federführung und auch die Vermarktung übernommen hat, in Verbindung setzen: per Anruf (07331-9882-10) oder E-Mail (broessner@kuchen.de). Auskünfte erteilt gerne auch Bauamtsleiter Heiko Potschkay (07331-9882-15 / hpotschkay@kuchen.de) Wer dabei sein will, sollte sich möglichst bald melden, die Weichen werden jetzt gestellt!

Bürgermeisteramt


Einsetzung von Stadtjäger

Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.

Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de

Bürgermeisteramt


Die Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.

Bürgermeisteramt


Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


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