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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Impressionen von der Rocknacht/Hock

Rocknacht 2024

Hock 2024


Einladung zur Gemeinderatsitzung am 15.07.2024

EINLADUNG              

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.07.2024 findet um 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal DG, Marktplatz 11 eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich die Einwohnerschaft hiermit freundlichst einlade.

TAGESORDNUNG:
Öffentlich:
 

1.

Einsetzung und Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderäte 

2.

Wasserversorgung Kuchen - Genehmigung Honorarvorschläge Fa. Fritz Planung GmbH 

3.

Bau von Filsbrücken
- Genehmigung des Konzepts
- weitere Vorgehensweise 

4.

Bekanntgaben - Verschiedenes

Sitzungsunterlagen können unter der Rubrik "Gemeinderat-Ratsinformationssystem" eingesehen werden.

Kuchen, 05.07.2024

gez.
Rößner
Bürgermeister


Nachtschwimmen am Freitag, 26.07.2024

Auch dieses Jahr findet das beliebte Nachtschwimmen im Kuchener Freibad statt. 

Das Freibad- und Kioskteam haben wieder einige Überraschungen für SIE parat.

Auf Ihr Kommen freuen sich das Freibad- und Kioskteam!

Die Veranstaltung findet nur bei guter Witterung statt. 

NÄHERE INFORMATIONEN FOLGEN!

​Bürgermeisteramt


Fundsachenversteigerung am Freitag, 26.07.2024 vor dem Rathaus

Fundsachen, Anhänger, Stofftier... ​...und vieles mehr!

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie recht herzlich zur traditionellen Fundsachenversteigerung der Gemeinde Kuchen am 

Freitag, 26.07.2024 von 9.30 bis 12.00 Uhr auf dem Marktplatz vor dem Rathaus

einladen. Es liegen wieder einige Fundsachen, wie z.B. Fahrräder, Uhren, Schmuck, Sonnenbrillen und Kinderartikel für Sie bereit. 

Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen.

Bürgermeisteramt


​"Tour de Kreisle" macht am 24.07.2024 halt in Kuchen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

vom 22. Juli bis 26. Juli 2024 fährt zum 22. mal die „Tour de Kreisle“ wieder in die Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen. 

Die Benefizfahrt sammelt dieses Jahr Spenden sowohl für den Betrieb des Hospizes in Faurndau, wie auch für den Neubau eines zweites Hospiz in Geislingen in der Heidenheimer Straße. Der Spatenstich für das 6 Mio. € teure Projekt war vor wenigen Tagen. Es bringt weitere 8 stationäre Hospizplätze und zusätzlich 6 Tageshospizplätze für schwerstkranke Menschen unseres Landkreises. 

Unsere „Tour de Kreisle“ startet täglich vom Werksgelände der Fa. Krauter in Göppingen. Nahezu alle Gemeinden mit ihren Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterstützen traditionell diese Benefizaktion. Außerdem sind wir sehr dankbar, dass die Fahrt von vielen Spendern und Firmen, aber auch von Einzelpersonen, finanziell gefördert wird. 

Wir kommen auch zu Ihnen nach Kuchen am Mittwoch 24. Juli. Wir sind von ca. 12:15 h bis 12:25 h am Rathaus.

Schauen Sie doch vorbei. Infomaterial über das Hospiz und auch spezielle SpendenCouverts können Sie gerne bei unserem ehrenamtlichen Geschäftsführer Georg Kolb, Tel. 0171-8038767 anfordern. 

Es grüßt Sie herzlich 

Klaus Riegert
mit dem gesamten Hospizteam


Hochwasserhilfe: Auszahlungen erhöht und neu auch für Vereine, Gaststätten und Selbständige

Hochwasserhilfe wird auf weitere Betroffene ausgeweitet. Auszahlungen für Privathaushalte werden erhöht und aufgestockt. Betroffene sind zur Antragstellung aufgerufen.

Göppingen, 05.07.2024 – Das Landratsamt Göppingen weitet die Unterstützungsleistungen für Betroffene des Hochwasser-Ereignisses vom ersten Juni-Wochenende aus. Aufgrund des erfreulich großen Spendeneingangs sowie des bisherigen Antragsaufkommens können die Auszahlungssummen für private Haushalte bei entsprechender Schadenssumme auf 1.000 Euro erhöht werden. Dies gilt, wiederum bei entsprechender Schadenssumme, auch rückwirkend, sodass bereits ausgezahlte Soforthilfen durch das Landratsamt Göppingen automatisch aufgestockt werden. 

Das Landratsamt Göppingen ruft Betroffene des Hochwassers zur Antragstelllung im Rahmen der Hochwasserhilfe auf. Neu ist eine Antragstellung auch durch Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten sowie Selbständige möglich. In diesen Fällen ist eine Auszahlungssumme von bis zu 3.000 Euro möglich, wobei maximal die Hälfte des Schadens ersetzt werden kann.

Antragsverfahren für Betroffene
Vom Hochwasser betroffene Haushalte sowie Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Selbständige können über entsprechende Antragsformulare eine einmalige finanzielle Soforthilfe des Landratsamts Göppingen beantragen. Das ausgefüllte Antragsformular ist beim jeweiligen Rathaus vor Ort abzugeben. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind online abrufbar unter: www.lkgp.de/hochwasserhilfe

Das Landratsamt priorisiert eingehende Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit und sozialen Faktoren. Aufgrund des begrenzten Spendenbudgets kann keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall gemacht werden. 

Spendenmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Mit Stand Freitag, 05.07.2024, konnten bereits über 305.000 Euro an Spendengeldern für Betroffene des Hochwassers im Landkreis Göppingen generiert werden. 108.500 Euro konnten bereits ausbezahlt werden.

Bürgerinnen und Bürger sind auch weiterhin über zwei Möglichkeiten zu Spenden aufgerufen: 

1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen, THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Weitere Informationen und die Antragsformulare online unter:
www.lkgp.de/hochwasserhilfe 

Bürgeranfragen
hochwasserhilfe@lkgp.de


Schäden durch Hochwasser: Kostenlose Energieberatung für Betroffene

Überschwemmungen und Starkregen haben auch in Baden-Württemberg großen Schaden angerichtet. Sind Heizung oder Gebäude durch das Hochwasser beschädigt, hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale und der regionalen Energieagentur ab sofort mit einer kostenlosen und unbürokratischen Beratung vor Ort. 

Die Energieberaterinnen und Energieberater machen eine energetische Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der Haustechnik. Sie geben Empfehlungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und Förderangeboten. Muss die Heizung getauscht werden, erhalten die Ratsuchenden einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. 

Betroffene können direkt bei der Energieagentur Landkreis Göppingen unter der Telefonnummer 07161 651 65-00 einen Termin für eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Wichtig ist es dabei anzugeben, dass sie vom Hochwasser betroffen sind. So werden sie bei der Terminvergabe entsprechend berücksichtigt und der normalerweise anfallende Eigenanteil in Höhe von 30 Euro entfällt. Diesen übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energieagentur Landkreis Göppingen
Bahnhofstraße 7, 73033 Göppingen
Telefon: 07161 651 650 0
E-Mail energieagentur@ea-lkgp.de
www.energieagentur-lkgp.de


Nachlese zur Aktion „Deutschland trennt“

AWB unterstützt Events mit Infostand

Vom 3. bis 16. Juni 2024 fand die bundesweite Aktion „Deutschland trennt. Du auch?“ statt mit dem Ziel so viele Menschen wie möglich zu mehr und besserer Mülltrennung zu motivieren. Rund um die riesigen Verpackungen, die auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht haben, fanden verschiedene Events statt. 

Während der Landkreis seine eigenen Veranstaltungen aufgrund des Hochwasserereignisses Anfang Juni schweren Herzens absagen musste, konnten einige Gemeinden ihre Events wie geplant durchführen. So war in Geislingen, Schlat, Eislingen und Uhingen neben dem Trennbären mit seinem Glücksrad auch der Abfallwirtschaftsbetrieb mit einem Infostand unterstützend tätig. Der Trennbär erwies sich dabei - vor allem bei den Kindern - als wahrer Besuchermagnet. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen zum Glücksrad und beantworteten Fragen zur richtigen Mülltrennung. Dabei konnte so mancher noch etwas dazulernen, wie zum Beispiel dass man Joghurtbecher und –deckel getrennt voneinander in den Gelben Sack werfen und Verpackungen nicht ineinander stapeln sollte. Für spezielle Fragen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Göppingen stand das Team vom AWB Rede und Antwort. 

Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen


Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Meldebehörde der Gemeinde Kuchen übermittelt nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.

Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetzes werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies der Gemeinde Kuchen (Bürgerbüro, Rathaus Zi. 5) schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.

Bürgermeisteramt


Öffentliche Bekanntmachung der Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister

Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen
Nach § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen werden Altersjubiläen ab dem 80.Geburtstag, Ehejubiläen zum 50., 60., 65, 70 und 75 Hochzeitstag bekanntgegeben.

Geburtstagsjubilare
Die Altersjubilare lassen sich aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Gemeinde ist deshalb nicht erforderlich. Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermitteln werden, wenn der Betroffene dies verlangt oder wenn eine Auskunftssperre besteht.
Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Mitteilungsblatt oder der Tagespresse wünschen, werden gebeten, dies dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.

Ehejubilare
Aus technischen Gründen ist es dagegen nicht in allen Fällen möglich, die Ehejubilare ohne deren Mitwirkung zu ermitteln. Wir bitten daher Ehepaare, die ein solches Jubiläum begehen etwa sechs Wochen vor dem Festtag um Mitteilung an die Gemeinde. Nur die auf diese Weise gemeldeten Ehejubiläen können im Amtsblatt und der Tagespresse veröffentlich werden. 

Die Meldebehörde darf gemäß § 42 des Bundesmeldegesetzes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Daten ihrer Mitglieder übermitteln. Von Familienangehörigen, die einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, dürfen gem. § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ebenfalls Daten in geringem Umfang übermittelt werden, falls der Betroffene nicht widerspricht.

Einwohnerinnen und Einwohner können dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.
Wer von seinen Widerspruchsrechten Gebrauch machen möchte, kann dies schriftlich oder persönlich der Meldebehörde im Bürgerbüro des Rathauses (Tel. 9882-22 oder -24 mitteilen. Der Widerspruch wirkt dauerhaft. Personen, die bereits früher von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, müssen sich nicht nochmals melden.

Die Meldebehörde kann gem. § 44 des Bundesmeldegesetzes Privatpersonen Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Einfache Melderegisterauskünfte dürfen gem. § 49 des Meldegesetzes auch im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet erteilt werden. 

Bürgermeisteramt


Hilfe für Härtefälle: Spendenaktionen nach dem Hochwasser, Landkreis ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf

Göppingen, 06.06.2024 – Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom vergangenen Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Der Landkreis Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf. Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen: 

1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

 

2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

Ziel der Spendenaufrufe ist es, in Härtefällen schnell und wirksam zu helfen. Das Verfahren zur Verteilung der Spendensummen aus beiden Aufrufen an Betroffene im Landkreis Göppingen wird derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden erarbeitet.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.


Landratsamt Göppingen
www.landkreis-goeppingen.de/hochwasser-hilfe 


Spendenaktion Hochwasser - Unterstützung von Härtefällen

Im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen Anfang Juni wurde vom Landkreis sowie der Sparkasse eine Spendenaktion für Hochwassergeschädigte ins Leben gerufen. Damit sollen laut Landkreis insbesondere „Betroffene in Härtefällen“ mit einer einmaligen Soforthilfe (Geldbetrag) unterstützt werden. Auf eine entsprechende Anfrage hatte die Gemeindeverwaltung auch für die Betroffenen in Kuchen eine solche Unterstützung erbeten und eine entsprechende Mitwirkung des Rathauses bei der Bearbeitung und Prüfung der Anträge zugesagt.

Der Antrag wird bei der jeweiligen Wohnortgemeinde abgegeben, woraufhin durch diese eine summarische Prüfung der Angaben (insbesondere Abgleich mit einem Ausweisdokument und Prüfung der Plausibilität der Betroffenheit des angegebenen Gebäudes usw.) erfolgt. Anschließend wird der Antrag von der Gemeinde entsprechend weitergeleitet und zuständigkeitshalber von der Projektgruppe Hochwasser – also nicht von der Gemeinde selbst - beschieden. An dieser Stelle noch der Hinweis des Landkreises, dass aufgrund der begrenzten Mittel keine Auszahlung garantiert werden kann und auch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. 

Bei der Auszahlung der einmaligen Soforthilfe orientiert sich der Landkreis Göppingen neben der Schadenshöhe auch an sozialen Faktoren, Versicherungsschutz usw.

Das erforderliche Antragsformular (pdf, 87,6 KB) liegt im Sekretariat des Rathauses zur Abholung bereit und kann dort auch ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen abgegeben werden. Das Formular ist zudem auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.  
Siehe hierzu auch www.landkreis-goeppingen.de/hochwasser-hilfe 

Bürgermeisteramt


Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein?

Mit Sonnenenergie vom eigenen Dach wird man unabhängiger vom schwankenden Strompreis und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Viele Hauseigentümer haben inzwischen die Vorteile einer eigenen Photovoltaikanlage erkannt und so ist die Nachfrage nach Solarstromanlagen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. 

Doch wie groß sollte die Photovoltaikanlage sein? Die Anlage nur so klein zu dimensionieren, dass sie für den Eigenverbrauch optimiert ist, stellt oft nicht die wirtschaftlich beste Variante dar, da kleine Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Deshalb sind größere Anlagen meist lohnender. Die Grenze setzen dann die verfügbare Dachfläche und das eigene Budget. Eine neutrale und unabhängige Beratung kann dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Energieagentur Landkreis Göppingen bietet eine individuelle und umfassende Erstberatung für Eigenheimbesitzer an. Dabei ist sie nicht an bestimmte Hersteller oder Installateure gebunden. Dies gewährleistet eine objektive Einschätzung der individuellen Situation und Bedürfnisse. 

Dank öffentlicher Förderung betragen die Kosten für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.energieagentur-lkgp.de/energieberatung


Energieagentur Landkreis Göppingen


Die neue Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.

Bürgermeisteramt


Sie suchen einen Abstellplatz? Wir haben ihn!

Wie bereits berichtet, verpachtet die Gemeinde auf dem ehemaligen Filba-Areal vorrübergehend, d. h. voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende, nicht genutzte Flächen. Der ein oder andere sucht vielleicht noch einen Platz zum Abstellen von Wohnwagen, Camper, Anhänger oder ähnlichem. Es sind noch einige wenige Flächen frei. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei der Gemeinde / BM Rößner (broessner@kuchen.de / 988210) melden.

Bürgermeisteramt



Wasserzählerwechsel 2024

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs. 

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. 

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 02.04.2024 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von Herrn Peter Zwerina durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen. 

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung. 

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde