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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Aus der Gemeinderatsitzung vom 31.03.2025

Wasserversorgung Kuchen – Wasserfassung Brunnen Espan

Im Juni 2024 wurde das Büro Fritz Planung aus Bad Urach mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Wasserfassung Brunnen Espan beauftragt. Mittlerweile wurde die Grundlagenermittlung abgeschlossen und die Vorplanung erstellt. Im Rahmen der Vorplanungen wurden neben der eigentlichen Brunnensanierung zusätzlich noch die im Gemeinderat und von der Verwaltung vorgebrachten Themen „Zentrale Enthärtungsanlage“ und „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ mituntersucht. Diese Themen sind unabhängig von der Maßnahme der Brunnensanierung zu betrachten. Die Firma Fritz Planung führte in der Sitzung aus, dass das Thema „Zentrale Enthärtungsanlage“ vor allem aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten schwer umzusetzen ist. Der Bau einer Enthärtungsanlage ist kostenintensiv und benötigt eine große Fläche. Es gibt keine gesetzlichen Grenzwerte, ab wann eine Enthärtung durchgeführt werden muss. Im Moment wird das Kuchener Wasser mit dem Wasser der Landeswasserversorgung verschnitten, um so den Härtegrad zu reduzieren. Es besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Beim Punkt „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ist die Installation eines Speichers in der Wasserschutzzone kaum bzw. nur mit einem hohen finanziellen Mehraufwand umsetzbar. Die PV-Anlage könnte dennoch auch ohne Speicher interessant sein, da aufgrund des großen Speichervolumens des Hochbehälters Ebene die Wasserförderung aus dem Brunnen Espan auf die Stromproduktion der PV-Anlage abgestimmt werden kann. Zwischenzeitlich wurden Strom-Lastgangmessungen durchgeführt. Eine Auswertung/Wirtschaftlichkeitsberechnung wird nun Aufschluss darüber geben, ob eine Umsetzung (in welcher Größe) möglich und sinnvoll ist. Die PV-Anlage kann unabhängig der Brunnensanierung nachinstalliert werden. 
Für den Neubau des Pumpwerks ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Göppingen eine Baugenehmigung notwendig. In Abhängigkeit der Genehmigung wäre ein Baustart im Herbst 2025 möglich. Während der Bauphase kann die benötigte Wasserkapazität im Gemeindegebiet durch die begrenzte Erhöhung der Bezüge von der Landeswasserversorgung gedeckt werden.
Das Planungsbüro stellte in der Sitzung die wesentlichen Punkte der Planung vor und klärte offene Fragen. Die Vorplanung wurde im Vorfeld mit dem Zweckverband Eislinger Wasserversorgungsgruppe abgestimmt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass auf Grundlage der Grundlagenermittlung/Vorplanung die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung durchgeführt wird. Außerdem wurde einstimmig beschlossen, von der Umsetzung einer zentralen Enthärtungsanlage zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Die Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage wird weiter geprüft. Zur Ausführung des Baus des Brunnenhauses Espan stimmte das Gremium mit 13 Stimmen für ein Satteldach und mit 12 Stimmen für eine HPL/Vollkern Fassade ab. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die notwendige Baugenehmigung zu beantragen, das hierzu erforderliche Einvernehmen des Gemeinderats wurde erteilt. 


Bürgermeisterwahl 2025
Gemäß § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann die Gemeinde den Bewerbern der Bürgermeisterwahl, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. 

Die Verwaltung sprach sich für eine Kandidatenvorstellung am Mittwoch, 16.04.2025, Beginn 18:30 Uhr, in der Ankenhalle aus. Diesbezüglich wurden folgende Regelungen bzw. Modalitäten festgelegt: 

• Die Moderation der Veranstaltung erfolgt durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter. 

• Jedem/jeder Bewerber/Bewerberin wird eine Redezeit von maximal 20 Minuten zur persönlichen Vorstellung eingeräumt. Bei mehr als 4 teilnehmenden Bewerbern wird die Redezeit auf 15 Minuten reduziert. 

• Die Reihenfolge der Vorstellung bestimmt sich durch den vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Eingang der Bewerbungen (§ 20 Abs. 6 S. 3 KomWO). 

• Während der Vorstellung eines Bewerbers/einer Bewerberin befindet sich das restliche Bewerberfeld außerhalb des Redebereiches. Der genaue Aufenthaltsort wird rechtzeitig mit den Bewerbern abgestimmt. 

• Nach Beendigung der persönlichen Vorstellungsrunde findet eine gemeinsame Frage- und Diskussionsrunde statt, bei der die Bürgerschaft die Gelegenheit hat, Fragen an die Kandidaten zu stellen. Es können Fragen an einen, mehrere oder alle Bewerber gerichtet werden. Die Beantwortung der Fragen, die an mehrere oder alle Bewerber gerichtet sind, erfolgt in wechselnder Reihenfolge.

• Die Redezeit zu jeder Frage wird auf 2 bis 3 Minuten pro Bewerber begrenzt. Es obliegt dem Moderator hier „nachfrage-/zeitabhängig“ flexibel zu agieren. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlichen Vorstellung der zugelassenen Bewerber am Mittwoch, 16.04.2025, um 18:30 Uhr in der Ankenhalle und den vorgeschlagenen Regularien zu. 

Die öffentliche Kandidatenvorstellung wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird anschließend im Internet zur Verfügung stehen. 

Bauvoranfrage auf Umbau des Wohnhauses mit Wirtschafts- und Geschäftsräumen, Einbau von vier Wohnungen, Errichtung eines Doppelhauses, Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes (Scheuer), Bahnhofstraße 37, Kuchen
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Bahnhofstraße 37 folgende Baumaßnahmen vorzunehmen: das bestehende Wohnhaus soll modernisiert werden, die angebauten landwirtschaftlichen Gebäude und der Ladenanbau sollen aufgestockt und in Wohnraum umgenutzt werden, in der bisherigen Gartenfläche soll ein zusätzliches Doppelhaus errichtet werden. Zu diesem Zweck wird die bestehende Scheune im Garten abgebrochen. Die Wirtschaftsgebäude an der Bahnhofstraße sind bisher nur eingeschossig und sollen auf die Höhe des bestehenden Wohnhauses aufgestockt werden. Es werden vier Wohnungen eingebaut. Es gilt der Bebauungsplan „Strudelstraße“, rechtskräftig seit 21.01.1966. Das geplante Doppelhaus übertritt die hintere Baugrenze um ca. 7,5 qm. Des Weiteren wird die im Bebauungsplan max. zulässige Grundfläche von 0,25 um ca. 6 % (auf ca. 0,27) überschritten. Zu diesen beiden planungsrechtlichen Verstößen ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.  

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Umbau des Wohnhauses mit Wirtschafts- und Geschäftsräumen, Teilaufstockung, Einbau von vier Wohnungen, Errichtung eines Doppelhauses, Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes (Scheuer) in Bahnhofstraße 37 mit Übertretung der hinteren Baugrenze und Überschreitung der GRZ.
 

Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Gebiete
- Geislingen / Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik – Anlage Christofshof)
- Geislingen / Türkheim (Sondergebiet Tierheim / Erweiterung)
- Bad Überkingen / Oberböhringen (Sondergebiet Tourismus)
Für den Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Geislingen/Kuchen/Bad Überkingen stehen in nächster Zeit drei Änderungsverfahren an. Die Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden vom gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Geislingen/Kuchen/Bad Überkingen beschlossen und federführend von der Stadtverwaltung Geislingen bearbeitet. Den Gemeinderatsgremien der drei Mitgliedskommunen kommt hierbei die Vorberatung und grundlegende Beantragung der Änderungen zu. Alle weiteren Beschlüsse werden dann vom gemeinsamen Ausschuss gefasst. 

Der Gemeinderat stimmte den Änderungen des Flächennutzungsplanes für die Gebiete „Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof)“, „Geislingen /Türkheim (Sondergebiet Erweiterung Tierheim)“ und „Bad Überkingen/Oberböhringen (Sondergebiet Tourismus)“ einstimmig zu. Zudem wurde der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugestimmt.
 

Bebauungsplan "Runs 1. Änderung" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
Im Sommer 2024 hat ein Miteigentümer des Grundstücks Neckarstraße 6 sein Interesse an einer zusätzlichen Bebauung mit einem kleinen Einfamilienwohnhaus mitgeteilt. Das Grundstück ist mit einem Dreifamilienwohnhaus bebaut. Der geltende Bebauungsplan „Runs“ aus dem Jahr 1969 lässt auf Grund des kleinen Baufensters keine weitere Bebauung zu, wobei das Grundstück mit einer Größe von über 1.100 qm für eine weitere Bebauung gut geeignet wäre. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.02.2025 wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Die Beteiligung erfolgte in beschränkter Form, es konnten nur noch die berührten Träger öffentlicher Belange zu den Änderungen des Entwurfs Stellungnahmen abgeben. Es haben sich keine weiteren Änderungen zum Stand des gebilligten Entwurfs vom 03.02.2025 ergeben. Auf Grund dieses Verfahrensstandes ist es nun möglich, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen.  

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan „Runs 1. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 31.03.2025, nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO als Satzungen.
 

Bebauungsplan "Wasserstall - Änderung Gesundheitszentrum" und örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.02.2025 wurden die Veröffentlichung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt. Die Hinweise zum Artenschutz werden in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. Weitere Änderungen zum Stand des gebilligten Entwurfs vom 03.02.2025 haben sich nicht ergeben. 

Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass keine erneuten Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden. 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan „Wasserstall - Änderung Gesundheitszentrum“ und die Örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 31.03.2025, nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO als Satzungen.


Bebauungsplan "Gänsstelle" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich
Der Eigentümer des Grundstücks Gänsstelle 1 hat bei der Gemeinde beantragt für das Grundstück einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Grundstück ist seit Anfang der 1960er-Jahre mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut, später kam eine Doppelgarage hinzu. Das Wohnhaus wurde 1961 vorläufig genehmigt nachdem für ein kleines Gebiet nördlich des Kuchalber Wegs der Aufstellungsbeschluss für einen Baulinienplan vom Gemeinderat gefasst worden war. Allerdings wurde das Verfahren nie zu Ende geführt, so dass bis heute für das Grundstück Gänsstelle 1 kein Bebauungsplan besteht. Das Einfamilienwohnhaus wurde wie genehmigt gebaut, 1977 wurde dann noch eine Doppelgarage genehmigt und errichtet. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück sehr wahrscheinlich im Außenbereich nach § 35 BauGB gelegen. Für den Eigentümer ergibt sich daraus eine Unsicherheit hinsichtlich des Baurechts und den daraus entstehenden Folgen. Es ist zwar davon auszugehen, dass die bestehenden Gebäude Bestandsschutz haben, jedoch können bereits kleine Erweiterungen wie z.B. eine Aufstockung problematisch werden. Die Einbeziehung des Grundstücks in einen Bebauungsplan würde für den Eigentümer für Rechts- und Planungssicherheit sorgen und ist daher auch aus Sicht der Gemeinde sinnvoll. 

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsstelle“ sowie den Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 74 LBO zu. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
 

Städtebauliche Entwicklung des Filba-Areals 
In den nächsten Monaten werden die ersten Baumaßnahmen des Filba-Areals beginnen. Dies sind der Abbruch der Lagerhalle, der Umbau des Gesundheitshauses, der Büroneubau einer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei sowie erste Erschließungsmaßnahmen des Gebiets. Der Bau eines Mehrfamilienhauses sowie die Anlegung der Außenanlagen werden folgen.  

Während für den Büroneubau die bisher geltenden Bebauungspläne „Wasserstall“ (1975) und „Hauptstraße und Ortsmitte“ (2010) belassen werden konnten, war für die neue Nutzung und Aufstockung des künftigen Gesundheitshauses eine Bebauungsplanänderung notwendig. Mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum“ ist das Vorhaben planungsrechtlich genehmigungsfähig.  

Um ein bauleitplanerisch abgestimmtes Konzept zu erhalten, sollte für das gesamte Areal ein einheitlicher Bebauungsplan aufgestellt werden, sobald das Mehrfamilienhaus und die innere Erschließung klarer definiert sind. Die Verwaltung hat daher beim Ing.-Büro VTG Straub ein Honorarangebot für die Bebauungsplanung und für die Planung der Erschließung eingeholt. Die Erschließung besteht aus der neuen Stichstraße „Am Spitzenberg“ von ca. 60 Meter Länge. Hier muss ein Mischwasserkanal, eine Wasserversorgungsleitung und evtl. Leerrohre für den Glasfaserausbau verlegt werden. Des Weiteren ist der Straßenkörper herzustellen. Evtl. müssen auch im Anbindungsbereich der Hauptstraße Leitungsabschnitte erneuert werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag für die Bebauungsplanung und Erschließungsplanung an das Büro VTG Straub zu vergeben. Die Ausschreibung ist durch Verwaltung und das Ing.-Büro vorzubereiten und durchzuführen.


Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen der Gemeinde Kuchen über die Stellplatzablösung nach § 37 Abs. 6 LBO
Nach Maßgabe des § 37 LBO sind für die Errichtung baulicher Anlagen KfZ-Stellplätze herzustellen. Der Gedanke hinter dieser gesetzlichen Regelung ist, die Unterbringung des durch das Bauvorhaben verursachten ruhenden Verkehrs zumindest teilweise in die Verantwortung des Bauherrn zu überstellen. Wie viele KfZ-Stellplätze im Einzelnen notwendig sind, wird in einer Verwaltungsvorschrift „VwV Stellplätze“ näher ausgeführt. Die Stellplätze können entweder auf dem Baugrundstück selbst oder unter bestimmten Voraussetzungen auf einem anderen Grundstück hergestellt werden. § 37 Abs. 6 LBO sieht vor, dass die Stellplatzverpflichtung durch Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde abgelöst werden kann, wenn sich notwendige KfZ-Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen lassen. Dies gilt nur für die gewerbliche Nutzung, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist die Stellplatzablösung gesetzlich ausgeschlossen. 

Aktuell könnte bei einem laufenden Bauvorhaben die Ablösung von Stellplätzen in Frage kommen. Allerdings ist der Ablösebetrag, welcher noch zu DM-Zeiten aus den 1990er-Jahren stammt, an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Im Grundstücksmarktbericht 2024 des gemeinsamen Gutachterausschusses ist für neue Stellplätze im Freien (Erstkauf) ein durchschnittlicher Preis von 8.750 EUR angegeben. Zu berücksichtigen sind einerseits die Herstellungskosten für einen Stellplatz, andererseits aber auch der Grundstückswert des Grund und Bodens, welchen der Stellplatz beansprucht. Die Verwaltung schlug daher eine Anpassung des abzulösenden Betrags auf 8.000 EUR/ Stellplatz vor. Des Weiteren sollten die mittlerweile veralteten Rechtsgrundlagen in den allgemeinen Bestimmungen aktualisiert werden, weshalb eine Neufassung vorgeschlagen wurde. 

Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen der Verwaltung einstimmig zu. Die allgemeinen Bedingungen der Gemeinde Kuchen über die Stellplatzablösung sowie der abzulösende Betrag auf 8.000 EUR je Stellplatz werden angepasst. 

 
Bekanntgaben - Verschiedenes
Bürgermeister Rößner informierte, dass der Radweg Ebersteinach letzte Woche fertiggestellt und am 31.03.25 abgenommen wurde. Die Umleitungsbeschilderung wird nun abgebaut und der Radweg wieder geöffnet. 
Außerdem erinnerte BM Rößner an die Veranstaltung „Schlag den Gemeinderat“ am 04.04.2025 um 17:30 Uhr im Jugendtreff.

Bürgermeister Rößner informierte über den Presseartikel zur B 10 in der Geislinger Zeitung vergangene Woche. Der Bund setzte seinen „Gesehen-Vermerk“ auf die Planunterlagen des Landes, was ein wichtiger Meilenstein darstellt. Das Land BW wird die Anmerkungen des Bundes nun in die Planungen einarbeiten, die Planfeststellungsunterlagen fertigstellen und in die Planfertigungsunterlagen einfügen. Anschließend werden die Kommunen und Träger öffentlicher Belange gehört und um Stellungnahmen (z.B. zum Lärmschutz) gebeten. BM Rößner führte aus, dass es für die Bürgerschaft zum gegebenen Zeitpunkt eine Informationsveranstaltung bezüglich der Planungen geben sollte.

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Themen angesprochen: 
Schnitt der Grünflächen und Blumenbeete (GRin Funk), Koordinierung der Straßenbauarbeiten von Albwerk und UGG (GRin Heer), rote Fähnchen in Hecken/Fauna-Kartierung von B 10 (GRin Metzger), lose Platten vor Bürgerhaus (GR Kiene), Straßenbeleuchtung Sommerberg seit Monaten defekt (GR Mann)

Bürgermeisteramt