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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Aus der Gemeinderatsitzung vom 04.11.2024

Antrag der SPD-Fraktion zum Erlass einer Katzenschutzverordnung 

Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion beschäftigte sich das Gremium mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung, die von Gemeinden erlassen werden können. 15 Kommunen im Kreis haben dies bereits gemacht. Der Vorsitzende des Katzenschutzes Göppingen-Donzdorf, Herr Giese, erläuterte hierzu Sinn und Inhalt einer solchen Regelung.

Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:

• Die Kastration
• Die Kennzeichnungspflicht durch den Halter (mittels Tätowierung oder Mikrochip)
• Die Registrierung der Katze

Herr Giese stellte anhand einer Präsentation das Vorkommen und die Vermehrung von unkastrierten Katzen in Kuchen und im Landkreis Göppingen vor. Laut Herrn Giese sei so eine Verordnung sehr wichtig, da somit die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert werden könne und das Tierwohl gestärkt werden könne. Im Gemeinderat wurde ausführlich darüber diskutiert und etliche Fragen gestellt – z. B. Kosten für die Tierhalter und Gemeinde, Überprüfungsmöglichkeiten. BM Rößner brachte die rechtlichen Aspekte ins Spiel, die vor dem Erlass einer solchen Satzung – und damit einem Eingriff in die Grundrechte der Tierhaltet - beachtet werden müssen: Dokumentation der Katzenpopulation und Feststellung, dass andere Maßnahmen als der Erlass einer Verordnung nicht ausreichend waren (Nachrangigkeit). Vor diesem Hintergrund stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig zu, dass man zunächst mit der Informationsphase startet und anschließend das Thema erst wieder im Gemeinderat aufgreift. In einem Stimmungsbild hatte das Gremium vorab signalisiert, dass man eine solche Verordnung grundsätzlich befürworte. 


Vorbereitung des Haushaltsplans 2025 – Steuern/ Gebühren
Kuchen liegt traditionell bei den Gebühren und Hebesätzen im Landkreis Göppingen am untersten Ende – der Abstand wird in einzelnen Bereichen immer größer. Hier muss angesichts sich auch bei uns verschlechternder Eckdaten nun vermehrt gegengesteuert werden. Insbesondere sinkende Schlüsselzuweisungen und die zu befürchtende deutliche Anhebung der Kreisumlage (hier stehen 4,1 %-Punkte im Raum!) u. a. m. unterstreichen dies. 
In der Oktobersitzung fand hierzu eine nichtöffentliche Vorberatung statt – die Ergebnisse hieraus mündeten in die nachfolgenden Anpassungen.
In der Gemeinde Kuchen ist man bisher gut damit gefahren, hier unter differenzierter Betrachtung einzelner Bereiche einen Mittelweg zu finden. Es kann nicht Zielsetzung sein, überall eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen.

Folgende Beschlüsse wurden jeweils zum 01.01.2025 vom Gemeinderat gefasst:

  • Grundsteuer A:              Festsetzung des Hebesatzes zum 01.01.2025 auf 265 %
  • Grundsteuer B:              Festsetzung des Hebesatzes zum 01.01.2025 auf 210 %
  • Gewerbesteuer:             Belassung des bisherigen Hebesatzes
  • Hundesteuer:                 Belassung der bisherigen Steuersätze
  • Vergnügungssteuer:       Belassung der bisherigen Steuersätze
  • Kindergartengebühren:  Zeitverzögerte Anpassung zum 01.01.2025 um 7,5 % 

Bei den Grundsteuerhebesätzen wurde darauf geachtet, dass man im Gesamtergebnis „aufkommensneutral“ bleibt, es wird allerdings Gewinner und Verlierer geben. Hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss, da die die Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt festgesetzt werden und damit die jeweilige Basis für jedes Grundstück bilden. 
Um bei den Kindergartengebühren auf die Empfehlungssätze der Spitzenverbände zu kommen, hätte man die Gebühren um 50 % (!) anheben müssen – undenkbar, wobei man auch dann noch weit unter dem üblichen Kostendeckungsgrad von 20 % liegen würde. Jetzt wurde der 7,5 %- Erhöhung – zeitverzögert um 4 Monate – zugestimmt.
Die jeweils notwendigen Satzungsänderungen bzw. Gebührenordnungen werden in den nächsten Wochen Zug um Zug veröffentlicht – es liegen jeweils einstimmige Beschlüsse zu Grunde.


Vorbereitung des Haushaltsplan 2025 

Mittlerweile laufen die Vorbereitungen für die Erstellung des Haushaltsplans 2025/ Investitionsplanung auf Hochtouren, wobei die finanziellen Auswirkungen der November-Steuerschätzung (insb. die Regionalisierung der Ergebnisse) abgewartet werden müssen.

Kämmerer Sapper verwies in seinem Sachvortrag auf die Oktobersitzung, in dem bereits die von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen für 2025 ff präsentiert wurden. 

Für die CDU-Fraktion stellte Gemeinderat Kiene den Antrag, die Umsetzung eines elektrischen Sonnensegels im Kinderbecken im Freibad zu prüfen. Des Weiteren beantragte die CDU die Überprüfung eines überdachten Fahrradständers an der Ankenhalle. Zudem wurde u. a. eine Versorgungseinrichtung mit Wasser und Strom für die Bewirtung im Ankenstadion beantragt. Zum Schluss erkundigte sich die CDU ob das Land bereits Flächen für den B 10-Neubau erwerbe und Standorte für Ausgleichsmaßnahmen auf Gemarkung Kuchen erhebe. Insgesamt sehe man die Gemeinde gut aufgestellt und trage die geplanten Maßnahmen mit. BM Rößner teilte bzgl. dem Sonnensegel mit, dass man sich über die Möglichkeiten kundig macht und sich passende Angebote anschaut. Hinsichtlich des Fahrradständers sagte er, dass man es prüfen wird. Bezüglich Grundstücksankäufe für den B 10-Neubau werden erst im Planfeststellungsverfahren bzw. kurz davor getätigt. Als mögliche Ausgleichsflächen hatte die Verwaltung die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen vorgeschlagen, wobei nicht bekannt ist wie weit die Planung von Ausgleichsmaßnahmen vorangeschritten ist.

Gemeinderat Hettich bemerkte für die Fraktion der Freien Wählervereinigung, dass man finanziell und personell gut aufgestellt sei und es in die richtige Richtung gehe. Allerdings seien Zuschüsse von Bund und Land sehr wichtig bspw. für die Schulmensa. Außerdem gäbe es viele Aufgaben zu bewältigen. Die FWV stellten den Antrag zur Prüfung der Einrichtung von versenkbaren Glascontainern . Außerdem sprachen sie BM Rößner und Kämmerer Sapper und Team für eine gute Haushaltsplanführung ihren Dank aus. 

Gemeinderat Kruschina sprach für die SPD-Fraktion ebenfalls von einem stabilen Haushalt, da die liquiden Mittel ausreichen und man keine Kredite aufnehmen muss. Die steigende Kreisumlage ist jedoch ein großer Unsicherheitsfaktor, generell fallen immer mehr Aufgaben wie bspw. die IT-Ausstattung der Schulen oder das Bewirtschaften der Krankenhäuser auf die Kommunen bei abnehmender finanzieller Beteiligung von Land und Bund. Außerdem würde der digitale Wandel zu langsam vorgenommen werden. Das Erreichen der Klimaneutralität müsse die kommende große Aufgabe sein, aber unter dem Vorbehalt, dass es finanzierbar ist. Zum Schluss dankten sie BM Rößner für seine bisherige erfolgreiche Amtszeit und sprachen ihre Anerkennung für ihn aus. 

Gemeinderat Appenzeller brachte die Anregung vor, dass das Straßen- und Wassernetz nach vielen Investitionen gut aufgestellt sei und man sich als nächstes den Gehwegen zuwenden solle. Mit dem Erwerb des ehemaligen Filba-Areals ist die Gemeinde erfolgreich in eine städtebauliche Entwicklung eingestiegen. Der Nutzen der angedachten Filsbrücke Radweg Ebersteinach sei allerdings zu hinterfragen. Abschließend sprach Gemeinderat Appenzeller BM Rößner ebenfalls seinen Dank für die letzten Jahrzehnte und für so eine gute Haushaltsplanführung aus. 

Alle Fraktionen waren mit den Vorschlägen und Stellungnahmen einig und stimmten zu, dass die Verwaltung auf Grundlage der Verwaltungsvorlage und der in der Diskussion eingebrachten weiteren Vorschläge   / Punkte die Finanzplanung ausarbeiten soll. 

 

Jahresrechnung 2022 der Wasserversorgung- Lagebericht/ Feststellungsbeschluss 

Das Steuerberatungsbüro StB Treubert hat den Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Kuchen erstellt. Die Jahresrechnung 2022 schließt mit einem Verlust von 50.735,87 € ab (veranschlagt war ein Verlust von 60.000 €). Verrechnet mit dem zum 31.12.2021 bestehenden Bilanzgewinn von 212.474,91 € ergibt sich zum 31.12.2022 nun ein Gewinnvortrag von 161.739,04 €. 

Der Jahresabschluss der Wasserversorgung 2022 wird wie folgt festgestellt:

  • Die Bilanzsumme beträgt 4.038.263,54 €
  • Der Jahresverlust beträgt 50.735,87 €
  • Das Stammkapital beträgt 991.052,73 € 

Das zum 31.12.2022 in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beläuft sich auf 1.247.585,28 €.
 

Bebauungsplan „Wasserstall - Änderung Gesundheitszentrum“ und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB 

Das Areal der früheren Baustoffhandlung „Filba“ soll in den nächsten Jahren vom bisher reinen Gewerbegebiet in eine gemischte Nutzung auch unter Einbeziehung von Wohnen und Verwaltungs- bzw. Bürogebäude entwickelt werden, wofür verschiedene Maßnahmen der Bauleitplanung erforderlich werden. 

Der nördliche, an der B 10 gelegene Bereich soll hierbei durch Umbau/ Sanierung einer neuen Nutzung zugeführt werden welche der wohnortnahen Versorgung mit Gesundheitsangeboten dient. Die vorliegende Bebauungsplanänderung befasst sich mit diesem nördlichen Teilbereich des gesamten Areals. Das Verwaltungs- und Ausstellungsgebäude der früheren Baustoffhandlung soll zu einem kleinen Zentrum für die örtliche Versorgung mit zwei Arztpraxen und einer Apotheke umgebaut werden. Ergänzend dazu sollen die bestehenden Betriebswohnungen saniert oder in eine Büronutzung umgewandelt werden. Durch Aufstockung soll weitere Büro- oder Wohnnutzung im Gebäude ermöglicht werden. Die angebaute Lagerhalle wird abgerissen. Auf dem freiwerdenden Gelände könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres gemischt genutztes Gebäude entstehen. Hierfür besteht noch keine konkrete Vorstellung. 

Dies zieht notwendige Bebauungsplanänderungen nach sich, welche nun in einem ersten Schritt eingeleitet wurden..
Auf die separate öffentliche Bekanntmachung hierzu wird verwiesen. 

Radweg Ebersteinach 

Beim Hochwasser am 01.06.2024 ist die Böschung am Radweg Ebersteinach nahe der Gemarkungsgrenze Geislingen auf einer Länge von ca. 15 m abgerutscht. Der Radweg wurde unterhöhlt und ist seitdem gesperrt. 
Die Verwaltung hatte unmittelbar darauf das Ing.-Büro VTG Straub mit einem Sanierungsvorschlag beauftragt.

Die Zufahrt über den nur ca. 2,5 Meter breiten Radweg ist nur erschwert möglich, zudem ist die Böschung im Schadensbereich sehr steil so dass eine Zuwegung für Baugerät zum Gewässer geschaffen werden muss. Die Böschung muss möglichst natürlich wieder hergestellt werden da es sich um ein besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatschG handelt. Aus Gründen der besseren Stabilisierung des Radwegs ist nun ein Aufbau der Böschung aus natürlichem Steinbruchmaterial vorgesehen. Dies alles konnte nun abschließend mit den Behörden geklärt werden.
Die Kostenschätzung geht von insgesamt ca. 130.000 EUR aus. Hinzu kommen Kosten für die Sanierung des Radwegs im Zufahrtsbereich in Höhe von ca. 100.000 EUR welche jedoch je nach Schäden nicht unbedingt in voller Höhe anfallen. Die Verwaltung hat beim Regierungspräsidium Fördermittel für die Maßnahme beantragt, wobei für einen weiteren Antrag aus einem Hochwassertopf bereits eine Absage vom Landratsamt einging.

Die Sanierung soll möglichst rasch umgesetzt werden.
Da die Vergabe des Auftrags an eine der angefragten Baufirmen noch im Dezember erfolgen soll ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. 

 

Genehmigung des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2025 

Das Forstamt Göppingen hat der Gemeinde den Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald für das Forstwirtschaftsjahr 2025 vorgelegt. Dieser sieht einen Holzeinschlag von 300 Fm sowie einen Überschuss von 2.589€ vor. Der Forstwirtschaftsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. 

 

Bekanntgaben - Verschiedenes 

Bürgermeister Rößner kündigte den Termin der Info-Veranstaltung der UGG (Unsere Grüne Glasfaser), die den Ausbau der Glasfaser in Kuchen übernehmen am 27.11. in der Ankenhalle an und gab die Einladung zum Volkstrauertag am 17.11.2024 auf den Friedhof bekannt. 

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Themen angesprochen: Kanalarbeiten Rossaro (GRin Frieß); Geschwindigkeitsmessanlage Staubstr. (GRin Frieß); Aschenkaverne Friedhof (GR Mann); Müll-/ Rattenprobleme (GR Mann); Ortseingangstafeln (GR Hettich); Beschilderung von Hydranten (GR Pleier); Hochwasserschutz (GR Kruschina), neues Gymnasium Geislingen (GR Buchsteiner). 

Bürgermeisteramt