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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Aus der Gemeinderatsitzung vom 03.02.2025

Bürgermeisterwahl 2025 
Die 4. Amtszeit von Bürgermeister Bernd Rößner endet am 30.06.2025. Gleichzeitig beginnt sein Eintritt in den Ruhestand. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Wahl des Bürgermeisters auf den Sonntag, 04.Mai 2025 terminiert. Eine etwaige Stichwahl findet am Sonntag, 18. Mai 2025 statt. Die Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters erfolgt am Freitag, 28. Februar 2025 im Staatsanzeiger und im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wurde auf Montag, 07. April 2025, 18.00 Uhr festgelegt.
Außerdem wurde der Gemeindewahlausschuss mit BM Bernd Rößner als Vorsitzender, Kirsten Gotzmann (Leitung Hauptamt) als 1. Stellvertretende Vorsitzende und Sina Böhringer (stellv. Leitung Hauptamt) als 2. Stellvertretende Vorsitzende bestimmt. Als Beisitzer wurden folgende Personen bestimmt: Für die CDU-Fraktion: Johannes Bilgery (Stellvertreter Christoph Scheible), für die SPD-Fraktion: Sarah Schmidt (Stellvertreterin Brigitte Kruschina) und für die FWV-Fraktion: Uwe Lövesz (Stellvertreterin Christine Metzger).

Haushaltssatzung 2025
Kämmerer Sapper erläutert die Sitzungsvorlage:
Die Finanzplanung der Gemeinde Kuchen weist im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von 169.171,00€ (=Verlust aus den laufenden Verwaltungstätigkeit) auf.
Unter anderem wegen gestiegenen Personalkosten, sowie höheren Aufwendungen bei der Kreisumlage ergibt sich planerisch ein negatives ordentliches Ergebnis gibt. Wobei man deutlich besser liegt, als viele andere Kommunen im Kreis. 

Für das Jahr 2025 wurden folgende größere Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen geplant:

Ankenhalle
   650.000 €
- Wärmeerzeugung / Glasfassade
Straßensanierung
   400.000 €
- Fortsetzung des Straßensanierungsprogramms
Feldwege 
     50.000 €
- Fortsetzung des Feldwegesanierungsprogramms
Bürgerhaus
     40.000 €
- Beschattung / Malerarbeiten
Deponie
     40.000 €
- Rekultivierung / Rückbau
Klima-/Energiemaßnahmen 
   200.000 €

Sonst. Grundvermögen
   150.000 €

Feuerwehr
     60.000 €
- Digitalfunk
Ganztagesbetreuung
1.200.000 €
- Umbau / Erweiterung
Kindergärten
   110.000 €

Freibad
     40.000 €
- Sonnensegel
Abfallwirtschaft 
     50.000 €
- Container Unterflursystem
Kanalsanierungen
   300.000 €

Bushaltestellen
   200.000 €
- Barrierefreier Umbau
Grünanlagen
     50.000 €
- Aufwertung
FILBA-Areal
1.000.000 €
- Sanierung

Die Finanzierung der im Jahr 2025 veranschlagten Maßnahmen, erfolgt aus den veranschlagten Zuschüssen, dem Ergebnis des Finanzhaushalts, sowie die Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von rund 1,52 Mio €. Die vorliegende Planung enthält für die Jahre 2027 und 2028 Kreditaufnahmen in Höhe von 654.000 €.

Insgesamt stimmten die Fraktionen nach kurzer Beratung einstimmig der Finanzplanung 2024-2028 mit Investitionsprogramm zu, welche die Grundlage für die Haushaltssatzung/ den Haushaltsplan bildet. Der Haushaltsplan 2025 soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

Vergabe einer Straßenbezeichnung
Das ehemalige Filba-Areal wird in den nächsten Jahren Zug um Zug entwickelt. Derzeit laufen bereits das Bebauungsplanänderungsverfahren für das Gesundheitszentrum sowie die Bauantragsverfahren für einen Teil der neuen Nutzungen im Gebiet. Im Lauf des Jahres soll die innere Erschließung angelegt werden. Die Freianlagen (Baumreihe, Begrünung usw.) werden dann abschließend nach dem geplanten Mehrfamilienhaus hergestellt.  Für die neue Straße im Gebiet sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Bezeichnung vergeben werden da die ersten Gebäude nach Erteilung der Baugenehmigung eine Hausnummer benötigen. 

Grundsätzlich sollte die Bezeichnung der neuen Gebäude und auch des Gesundheitszentrums nicht an die Hauptstraße angebunden werden. Der gesamte Gebäudebestand in der Umgebung ist der Hauptstraße zugeordnet. Es ist aus Gründen der Übersichtlichkeit und Orientierung nicht zu empfehlen dies für die neuen hinter liegenden Gebäuden fortzuführen. 

Der Gemeinderat hat somit der geplanten Erschließungsstraße im ehemaligen Filba-Areal die Bezeichnung „Am Spitzenberg“ gegeben, die sich mit 11 Stimmen u.a. gegen die Bezeichnungen „Unterm Löwenkeller“ und „Unterm Eiskeller“ durchsetzte.

Bebauungsplan „Runs 1. Änderung“ und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Im Sommer 2024 hat ein Miteigentümer des Grundstücks Neckarstraße 6 sein Interesse an einer zusätzlichen Bebauung mit einem kleinen Einfamilienwohnhaus mitgeteilt. Das Grundstück ist mit einem Dreifamilienwohnhaus bebaut. Der geltende Bebauungsplan „Runs“ aus dem Jahr 1969 lässt auf Grund des kleinen Baufensters keine weitere Bebauung zu, wobei das Grundstück mit einer Größe von über 1.100 qm für eine weitere Bebauung gut geeignet wäre. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden einzelne Anregungen vorgebracht. Grundsätzliche Bedenken gegen die beabsichtigte Planung bestehen nicht. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, zum Entwurf des Bebauungsplans „Runs 1.Änderung“ und Örtliche Bauvorschriften die Stellungnahme der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut einzuholen.

Bebauungsplan „Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum“ und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden einzelne Anregungen vorgebracht. Grundsätzliche Bedenken gegen die beabsichtigte Planung bestehen nicht. 
Aus der Öffentlichkeit wurde lediglich eine Stellungnahme der Handwerkskammer Region Stuttgart an die Gemeinde weitergeleitet.
Das Landratsamt Göppingen sieht aus Gründen des Artenschutzes die Erstellung einer Habitatpotentialanalyse (Voruntersuchung) als erforderlich an. Das Büro Titze für Landschaftsplanung wurde mit der HPA beauftragt. Eine Begehung des Plangebiets ergab, dass es keine Hinweise auf den Aufenthalt besonders geschützter Arten (insbesondere Fledermäuse, Vögel) gibt. 
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde überarbeitet. Hier wurde insbesondere das Thema Immissionen näher ausgeführt da durch die Umwandlung von Gewerbegebiet in Urbanes Gebiet niedrigere Lärmgrenzwerte und -orientierungswerte gelten. Da im Gebiet selbst und in der unmittelbaren Umgebung auch bisher schon Wohnen stattfindet ist hier keine weitere Verschärfung für vorhandene Betriebe zu sehen. Bei der Sanierung des Verwaltungsgebäudes sind aus Gründen der Energieeinsparung ohnehin bauliche Maßnahmen zu treffen (Dämmung der Außenwände, moderne Fenster etc.), mit welchen auch gleichzeitig ein entsprechender Schallschutz erzielt werden kann. Im Hinblick auf Verkehrslärm durch die Bundesstraße sind Schlafräume auf die der Straße abgewandten Seite unterzubringen. 

Aufgrund eines Hinweises des Regierungspräsidiums Stuttgart ist Einzelhandel zu beschränken, damit keine Agglomeration entstehen kann (welche gemäß Regionalplan nicht ohne Weiteres zulässig wäre). Agglomerationen sind mehrere Einzelhandelsbetriebe in räumlicher Nähe zueinander mit Verkaufsflächen von insgesamt mehr als 800 m² (wodurch dieselbe Schwelle wie bei der Großflächigkeit von Einzelhandel überschritten wäre). Durch die Festsetzung einer Verkaufsflächenzahl sind nun die Verkaufsflächen im Plangebiet insgesamt auf 800 m² beschränkt. 
Des Weiteren sind am Planentwurf insbesondere die Festsetzungen zu Nebenanlagen und Garagen zu ändern. Diese können nach einem Gerichtsurteil nicht mehr pauschal außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden. Hierzu bedarf es nun gesondert ausgewiesener Flächen.
Durch die Billigung des überarbeiteten Entwurfs werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentlicher Belange (erneut) am Verfahren beteiligt.
Auch hier wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum" und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung in der Fassung vom 03.02.2025 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Sanierung des Abwasserkanalnetzes
Das vierte Maßnahmenpaket zur Innensanierung der Abwasserkanäle wurde wie vom Gemeinderat beschlossen, vom Ing.-Büro VTG Straub gemeinsam mit der Verwaltung vorbereitet und ausgeschrieben. Die Maßnahmen haben laut Kostenberechnung ein Gesamtvolumen von rund 299.000 EUR brutto. Bei der Zusammenstellung der einzelnen Kanalabschnitte wurde erneut der Schwerpunkt auf Zustandsklasse 1 gelegt (zweitgrößter Sanierungsbedarf).
Folgende Straßen wurden in die anstehende Sanierung aufgenommen: Herrenwiesenstr., Hohle Gasse, Olgastr., Schweizergasse, Seetalbachstr., Strudelstr., Talstr., Uhlandstr., Wilhelmstr.  

Fünf Firmen wurden im Rahmen der beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Günstigster Bieter mit einem Preis von 269.680,48 € ist die Firma Rossaro aus Aalen, die auch den Auftrag zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise für das vierte Maßnahmenpaket 2025 erhält. Der Ausführungsbeginn ist noch abzustimmen.

Zur Finanzierung werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt. 
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu.

Bekanntgaben / Verschiedenes
Bürgermeister Rößner lud zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am Freitag, 07.02.2025 ein. 
Weiter gab er die Übersicht über das vom Gemeinderat erteilte Einvernehmen bei einfach zu beurteilenden Baugesuche während der Sitzungspause bekannt. 
Anschließend informierte BM Rößner, dass die von der Gemeinde beantragte Baugenehmigung für den Abbruch der Lagerhalle in der Hauptstraße 171 erteilt wurde. Nach Eingang der angeforderten Angebote soll die Lagerhalle im April abgebrochen werden. 
Abschließend informierte er, dass noch keine Baugenehmigung für das Gesundheitszentrum da ist, man aber guter Dinge ist, dass diese bald kommen wird und dass das Projekt Filba gut vorangeht.

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Themen angesprochen: 
Bausteuerberater (GR Stegmeier), Kaffeemaschine Ankenhalle (GRin Frieß), Straßenbeleuchtung im Tunnel am Sommerberg (GR Mann), Radweg Ebersteinach (GR Hettich). 

Bürgermeisteramt