Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Kuchen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kuchen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Nur wenige Seiten weisen noch HTML-Syntaxfehler auf.
Unverhältnismäßige Belastung
- Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei.
- Der Imagefilm der Gemeinde ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
- Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Website www.kuchen.de wurde am 11.02.2021 erstellt und zuletzt am 13.01.2022 überprüft und aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung, sowie den Anmerkungen der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) vom 10.11.2020.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.kuchen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
Telefon: 07331 9882-0
Telefax: 07331 9882-13
E-Mail: sekretariat@kuchen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Kuchen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Kuchen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.