Fischereischein
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines:
Bei der Neubeantragung muss der Antragsteller selbst vorbeikommen!
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung
- 1 Lichtbild
- die entsprechende Gebühr
Zuständiges Amt: Rathaus, Bürgerbüro, Tel. 07331/9882 22 - 24 Fax. 07331/9882-28