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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bebauungsplan Runs 1. Änderung

Bebauungsplan „Runs 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO

  • Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 74 LBO 

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 02.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Runs 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für diesen Bereich aufzustellen. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung den Entwurf dieses Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 02.12.2024, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Neckarstraße und Richard-Wagner-Straße und hat eine Fläche von ca. 280 qm. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1485/5. Im Norden, Westen und Süden schließt sich eine lockere Wohnbebauung mit Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern an. Im Osten grenzt die Richard-Wagner-Straße an, auf deren östlichen Straßenseite befindet sich ein Kindergarten.  

Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.


Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Änderung des bisher geltenden Bebauungsplans „Runs“ wird eine behutsame Nachverdichtung unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung erzielt.
Mit der anstehenden Bebauungsplanänderung wird eine zusätzliche überbaubare Grundstücksfläche auf einem bereits bebauten Grundstück zwischen Neckar- und Richard-Wagner-Str. geschaffen um dort eine weitere Wohnbebauung zu ermöglichen. Die bestehende Wohnbebauung kann so durch ein weiteres Gebäude sinnvoll ergänzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die anderen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich überarbeitet und auf die heutigen Verhältnisse angepasst. Um zu gewährleisten dass die Bebauung umgebungsverträglich dimensioniert wird, wird eine maximale Gebäudehöhe und eine Begrenzung auf max. zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Gebäudehöhe ermöglicht eine zweigeschossige Bauweise. 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit  

vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

hier veröffentlicht 

und liegt zusätzlich im genannten Zeitraum
im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen während der Öffnungszeiten aus. 

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Kuchen, den 03.12.2024
Bürgermeisteramt