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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Abmeldung Wohnsitz

Sie wollen uns verlassen? Schade!
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb von Deutschland verlegen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Meldeamt an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben oder bei einem Wegzug ins Ausland.

Zuständig für weitere Fragen ist das Bürgerbüro, EG., Zimmer 5, Tel. 9882 -22 bis -24, Fax  9882-28