Abbruch von Gebäuden
Beschreibung: | Für den Abbruch von Gebäuden benötigen Sie in der Regel eine baurechtliche Genehmigung. |
Kosten: | Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, abhängig von den Baukosten. |
Hinweise: | Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Baurechtsamt Rücksprache zu nehmen. |
Folgende Unterlagen werden benötigt: | Antrag auf Abbruchsgenehmigung, Lageplan, Bauleitererklärung |
Zuständiges Amt: | Baurechtsamt, Herr Potschkay, Rathaus, Zimmer 14, Tel. 9882-15, Fax 9882-13 |