Bade-Ordnung im Freibad Kuchen
- Die Benutzung des Freibades mit sämtlichen Becken-, Liege- und Aufenthaltsbereichen sowie sämtlicher Sport- und Spielgeräte – insbesondere Trimeran, Startblöcke, Rutsche, Sandkasten usw. erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Hiervon unbenommen verbleibt die Haftung des Betreibers, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten. Bei der Benutzung der Spielgeräte ist auf jüngere Besucher Rücksicht zu nehmen. Erziehungsberechtigte werden ausdrücklich auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen! Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person in das Freibad. Dem Erwachsenen obliegt die allgemeine Aufsichts-und Sorgfaltspflicht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.
- Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Für Fahrräder und Kraftfahrzeuge außerhalb des Bades wird keine Haftung übernommen.
- Den Anordnungen des Bademeisters ist Folge zu leisten. Er ist berechtigt, Badegäste, die diese Badeordnung nicht befolgen, aus dem Bad zu verweisen.
- Die Badegäste sind gebeten, in den Kabinen und auf den Badeflächen größte Ordnung und Reinlichkeit zu halten.
- Sport- und Ballspiele, insbesondere Fußballspiele, dürfen im Kuchener Freibad nur auf den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.. Das Fahren im Freibad mit Inline-Skatern ist nicht erlaubt. Der Bademeister wird angewiesen, bei Zuwiderhandlungen die betreffenden Personen aus dem Bad zu weisen.
- Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehen Beckenbereiche (Planschbecken / Erlebnisbecken) benutzen und müssen dabei geeignete Schwimmhilfen benutzen. Im Bereich des Planschbeckens findet keine Wasseraufsicht durch den Bademeister statt. Die Benutzung des Schwimmerbeckens ist nur geübten Schwimmern gestattet. Eltern werden gebeten, auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Im Einzelfall dürfen Kinder ausnahmsweise - und nach vorheriger Absprache mit dem Bademeister - mit Schwimmflügeln/-hilfen und in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Schwimmerbecken im flacheren Bereich (Stehtiefe der Begleitperson) benutzen. Generell sollten Eltern und Erziehungsberechtigte bis zur sicheren Wassergewöhnung ihre Kinder in die Wasserbecken begleiten, da sie im Sinne der Ordnung und Sicherheit die Verantwortung tragen; auf die Aufsichtspflicht wird verwiesen! Die Bademeister sind zur Gefahrenabwehr berechtigt bzw. verpflichtet, unsichere Schwimmer aus dem Becken zu verweisen.
- Das Musizieren und das Betreiben von Musikgeräten, insbesondere Kofferradios, ist nicht erlaubt.
- Das Rauchen im Bereich des Planschbeckens ist unerwünscht.
9. Verboten sind:
a) die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgeräte
b) das Rauchen in den Kabinen und im Bereich des Schwimm- und Erlebnisbecken,
c) das Benutzen von Seife im Freibad,
d) das Wegwerfen von Papier auf den Rasen,
e) die Benutzung von Taucherbrillen mit Schnorcheln und Schwimmflossen,
f) die Benutzung von Luftmatratzen im Schwimmbecken,
g) das Mitbringen von Tieren.
10. Im Übrigen hat sich jeder Badegast so zu verhalten, dass das Baden im Freibad Kuchen der Erholung dient.
- Bürgermeisteramt Kuchen -