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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung... sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung...sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024, (pdf 130 KB).


Neue Beschallung für das Sportzentrum Anken

Die vermutlich mit dem Bau des Ankenstadions im Jahr 1990 an den westlichen Flutlichtmasten installierte Lautsprecheranlage war in die Jahre gekommen, technisch veraltet und „schepperte“ bei Durchsagen/ Musikeinspielungen. Nachdem sie im letzten Jahr ihren Dienst gänzlich aufgab, bestand hier Handlungsbedarf. Im Gemeinderat war man sich einig, dass die Beschallungsanlage unter Einhaltung der Lärmschutzwerte für Durchsagen und das Abspielen von Musik (z. B. für musikalische Sportdarbietungen beim Gaukinderturnfest, nicht aber für „Stadionpartys“) in „normaler“ Qualität ausgelegt sein soll. Ende März wurde nun von der, mit guten Referenzen ausgestatteten, Firma EMT Event-Media Tec GmbH für rund 17.000 Euro eine komplett neue Beschallungsanlage für das Stadion – und erstmals auch für den B-Platz – installiert. Im Vorfeld hatte der gemeindliche Bauhof die notwendigen Grabarbeiten inkl. Verlegen von Leerrohren und Einziehen der Kabel erledigt. Im Nachgang wurden dann auch gleich Unebenheiten im Pflasterbelag des Zuschauerbereichs beseitigt.

Bürgermeisteramt


Sie suchen einen Abstellplatz? Wir haben ihn!

Wie bereits berichtet, verpachtet die Gemeinde auf dem ehemaligen Filba-Areal vorrübergehend, d. h. voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende, nicht genutzte Flächen. Der ein oder andere sucht vielleicht noch einen Platz zum Abstellen von Wohnwagen, Camper, Anhänger oder ähnlichem. Es sind noch einige wenige Flächen frei. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei der Gemeinde / BM Rößner (broessner@kuchen.de / 988210) melden.

Bürgermeisteramt


Achtung, seit Ende Februar fliegen die Borkenkäfer wieder

Kritische Waldschutzsituation wird auch für 2024 erwartet

Göppingen, 11.04.2024 ─  Der Schein trügt. Auch wenn es im Jahr 2023 überdurchschnittlich viel geregnet hat, sind die Bäume durch die Vorjahre geschwächt. Weiterhin hohen Dichten von Fichtenborkenkäfern lassen erneut erheblichen Schäden befürchten.

Buchdrucker und Kupferstecher, die größten Schädlinge an Fichten, stehen schon in den Startlöchern. Der Ausflug und die Suche nach Brutbäumen beginnt. Mit jedem warmen Tag kriechen mehr Borkenkäfer aus ihren Winterverstecken. Je mehr geeignete Brutbäume die Käfer nun finden, umso leichter können Sie sich vermehren.

Durch die Mitarbeit aller Waldbesitzer, in deren Wäldern Fichten stehen, kann jeder einen Beitrag leisten, die Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen.

Was jeder Waldbesitzer jetzt im Frühjahr tun kann, ist umgestürzte Fichten sofort aufzuarbeiten und  abzufahren. Jetzt muss bruttaugliches Material, wie umgestürtzte Bäume, Restholz, dicke Äste und abgebrochene Gipfel entfernt werden. Bäume ohne Rinde im Wald stellen keine Gefahr mehr da, weil die Käfer nur in der Schicht zwischen Rinde und Holz, dem Kambium, leben.

In der Hochsaison der Käfer von April bis September ist es zwingend notwendig alle Fichtenbestände mindestens alle 2 Wochen zu kontrollieren. Bohrmehl am Stammfuß und auf dem Boden, kleinen Harztropfen auf der Stammoberfläche, Spechtspiegeln, Stellen an denen der Specht die Rinde abhackt, um an den Borkenkäfer heranzukommen, gelb bis rötlich verfärbten Nadeln und schlussendlich Abfallen der Rinde vom Stamm sind untrügliche Zeichen für einen Borkenkäferbefall. Befallene Bäume sowie alles bruttaugliche Material müssen sofort markiert, aufgearbeitet und abgefahren werden. Jede Verzögerung und jeder unentdeckt befallene Baum birgt die Gefahr, dass allein von der Borkenkäferpopulation eines Baumes weitere 8.000 Bäume befallen werden können. Gehen Sie also stets wachsam durch ihren Wald, um dies zu verhindern.

Bitte beachten Sie bei eigenständiger Aufarbeitung immer die Unfallverhütungsvorschriften!

Ihr systematisches und konsequentes Eingreifen minimiert die Gefahr für Ihre und angrenzende Wälder. Wenn Sie hierbei Unterstützung und fachkundige Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Forstamt oder Ihren örtlichen Förster. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Forstamts unter www.landkreis-goeppingen.de oder telefonisch unter 07161/202-2401.

Landratsamt GöppingenForstamt
Ansprechpartner/in Forstamt Diana Tröger
Telefon: 07161 202-2401
Telefax: 07161 202-2499
E-Mail: forstamt@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de


Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung

An alle                                                                               

privaten Waldbesitzerinnen 
und Waldbesitzer 
im Landkreis Göppingen 

Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung

Die untere Forstbehörde Göppingen weist darauf hin, dass Waldbesitzer nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Schadinsekten an Nadelbäumen (Fichten), folgende Maßnahmen durchzuführen: 

- Beurteilung, ob im eigenen Wald ein Befall durch Schadinsekten stattgefunden hat / ein Befallsrisiko besteht 
- befallenes Schadholz einschlagen und aus dem Wald entfernen (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald) 
- Aufarbeitung von umgeworfenen / umgebrochenen Bäumen und Gipfeln 
- Kronenmaterial hacken oder aus dem Wald befördern (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald) 

Zu erkennen ist Borkenkäferbefall am feinen, braunen Bohrmehl, welches sich beim Einbohren am Stammfuß oder auf der Bodenvegetation sammelt. Die Einbohrlöcher selbst sind nur schwer auszumachen. Leichter hingegen ist es das Harz zu erkennen, welches aus dem Bohrloch austritt. Im späteren Verlauf des Befalls färben sich die Nadeln der Fichten braun und fallen ab. Zu spät erkannt ist ein Baum dann, wenn bereits die Rinde abblättert. In diesem Stadium sind die Käfer bereits ausgeflogen und haben vermutlich die umliegenden Bäume befallen. 

Besonderes Augenmerk muss auf Bestände gelegt werden in denen in der Vergangenheit Käferbefall aufgetreten ist sowie auf vorgeschädigte Bestände mit z.B. angeschobenen Bäumen, Schneebruch, Trockenschäden, angerissenen Waldrändern sowie bei liegendem bruttauglichem Stämmen und Kronen. Sowohl die aus dem letzten Jahr befallenen Käferbäume als auch die Bäume mit frischem Borkenkäferbefall müssen sofort aufgearbeitet und in ausreichenden Abstand (min. 500 Meter) zu Nadelwald gebracht werden.

Die Maßnahmen sollten abhängig vom Borkenkäferflug bis Ende Mai 2024 umgesetzt sein. 

Die örtlich zuständigen Forstrevierleiter stehen beratend zur Verfügung. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann die untere Forstbehörde diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder fachkundige Unternehmer vermitteln. 

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung erzwungen werden kann. 

Die Gehölzschonfrist nach §39 Absatz 5 Nr. 2 BNatSchG vom 01. März bis 30. September greift im Wald nicht. Um insbesondere während der Vogelbrutzeit Störungen zu minimieren sind Einschläge auf die tatsächlich vom Borkenkäfer befallenen Bäume zu beschränken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Göppingen (www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Forstamt). 

Untere Forstbehörde Göppingen, 11.04.2024


Heißes Wasser von der Sonne – Arbeitet Ihre Solarthermie-Anlage optimal?

Solarthermische Anlagen gewinnen Wärme aus Sonnenlicht – ohne teuren Brennstoff und ohne Emissionen. Perfekt für Hausbesitzer und die Umwelt. Leider wird bei vielen privaten Solarwärme-Anlagen das Potenzial der Technik nicht vollständig ausgeschöpft und im Betrieb weniger eingespart, als erhofft. Die Besitzer der Anlage merken davon im Zweifelsfall erst einmal nichts.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt daher, die Wirksamkeit der Anlage mittels eines Solarwärme-Checks überprüfen zu lassen. Dabei werden die Temperaturverläufe in den Leitungen der Solaranlage und dem Wasserspeicher über einige Tage mit speziellen Datenloggern aufgezeichnet. Die ermittelten Daten werden anschließend mithilfe von Aufzeichnungen der Strahlungsverhältnisse aus einer nahegelegenen Wetterstation analysiert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Untersuchung ist mindestens ein Sonnentag innerhalb des Messzeitraumes. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung und hilfreichen Empfehlungen zur Optimierung der Anlage erhalten Sie als Anlagenbetreiber anschließend per Post.

Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten Hausbesitzer, die bereits eine funktionsfähige Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den Solarwärme-Check können direkt bei der Energieagentur Landkreis Göppingen unter 07161 - 651 65 00 vereinbart werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 30 Euro.

Energieagentur Landkreis Göppingen
Bahnhofstraße 7
73033 Göppingen
Telefon: 07161 651 650 0
E-Mail energieagentur@ea-lkgp.de
www.klimaschutz-goeppingen.de


Seniorennachmittag 2024

Am Samstag, 27.04.2024 findet in der Bahnhofturnhalle ab 14 Uhr wieder der traditionelle Seniorennachmittag der Gemeinde Kuchen statt. Hierzu haben alle in Kuchen gemeldeten Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, eine persönliche Einladung per Post erhalten. Gerne können Sie sich hierzu entweder mit der, der Einladung beigefügten Rückantwort, oder auch telefonisch Tel. 9882-11/-12 im Kuchener Rathaus anmelden. Freuen Sie sich mit uns auf einen abwechslungsreichen Nachmittag.

Bürgermeisteramt


Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. 

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten  (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.

Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter der E-Mail-Adresse: poststelle@lubw.bwl.de gerne zur Verfügung.

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg


Wasserzählerwechsel 2024

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs. 

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. 

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 02.04.2024 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von Herrn Peter Zwerina durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen. 

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung. 

Bürgermeisteramt


Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins erst im Herbst

Die vorab für den 10. April angekündigte Mitgliederversammlung muss leider verschoben werden.

Auf Bitte der Geislinger Diakonie-Sozialstation soll die Versammlung erst im Herbst des Jahres stattfinden. Hierzu werden wir rechtzeitig einladen.

Bernd Rößner
Vorsitzender


Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 zum herunterladen (pdf, 329 KB)


Verpachtung von Flächen auf dem ehemaligen Filba-Areal

Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das an der B10 gelegene Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erworben. Hier soll ein „urbanes Gebiet“ entstehen… so die gemeinsame Sichtweise von Gemeinderat und Verwaltung. Dabei wird das Jahr 2024 unter der Überschrift „Ideen zur Umsetzung entwickeln“ stehen, aber vermutlich keine baulichen Maßnahmen beinhalten. Zumindest für einige Monate wird es deshalb möglich sein, die Flächen im Außenbereich sowie des Gebäudes und der Lagerhallen zu verpachten. Etliche Pachtzusagen wurden bereits erteilt. Es gibt aber noch freie Flächen – sowohl im Außenbereich als auch im Hauptgebäude. Wer Interesse an der temporären Nutzung von Flächen hat – z. B. zum Abstellen von LKWs, Wohnmobilen/ Wohnwagen / nur zugelassenen Fahrzeugen (keine Schrottwagen!), Lagern von Materialien oder anderem mehr hat, wendet sich bitte mit Angabe von Platzbedarf, Nutzungsart, Zeitraum und einem Gebot für die monatliche Pacht an die Gemeinde (broessner@kuchen.de / Tel. 9882-10). Die Verwaltung wird dies dann entsprechend aus- und bewerten.

Bürgermeisteramt


Förderung von Balkonkraftwerken in Kuchen auch in 2024

Unter dem Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur Klimaneutralität“ hatte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr ein kommunales Förderprogramm „Steckerfertige Photovoltaikanlagen /Balkonkraftwerke“ aufgelegt. Kuchen war damit die erste Gemeinde im Kreis, die Balkonkraftwerke fördert. Insgesamt wurden 100 Anlagen mit einem Volumen von 20.000 Euro gefördert. Jetzt wurde der Fördertopf neu aufgefüllt. Damit sind wieder Förderanträge möglich.

Rahmendaten des Förderprogramms:

  • Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk / Balkonsolaranlage)
  • Mindestleistung 250 Watt
  • Maximalleistung des Wechselrichters aktuell 600 Watt (zukünftig 800 Watt?)
  • Die Anlage benötigt ein CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung
  • Förderfähig sind nur Kuchener Gebäude; max. 2 Module pro Haushalt
  • Bezuschusst werden nur Anlagen, die nach Inkrafttreten des Förderprogrammes erworben werden
  • Nachweis: Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto
  • Höhe des Zuschusses: einmalig pauschal pro Modul 100  = max. 200 Euro
  • Gesamtbudget Förderprogramm für 2024: 10.000 Euro 
  • Kein Anspruch auf Fördermittel, da freiwillige Leistung der Gemeinde und Budgetabhängig – „Windhund-Prinzip“.

Dem Antrag sind folgende Anlagen bei Einreichung zwingend vorzulegen: 

- Kopie der Originalrechnung
- Foto der installierten Anlage
- Zahlungsnachweis

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeister Bernd Rößner. Ab sofort (16.02.2024) können Sie das Antragsformular hierzu heruntergeladen werden. 

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde