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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 20 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Weitere Infos zu den Gutscheinen und rund um den Landesfamilienpass finden Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mind. 50% Erwerbsminderung
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungenaus dem Asylbewerberleistungsgesetz (Alylb-LG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Den Landesfamilienpass können Sie im Bürgerbüro oder nachstehend online beantragen.
(Hinweis: die Daten werden unverschlüsselt übermittelt)


Antragsformular

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