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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2018
Fortsetzung des kommunalen
Straßeninstandsetzungsprogramms/Vergabe von Aufträgen
-
Belagsanierung von Teilbereichen der Seetalbach- und
Neckarstraße
- Sanierung eines Teilbereichs der
Langwiesenstraße
Der Gemeinderat hatte im Herbst 2017 beschlossen, den
Fahrbahnbelag der Seetalbachstraße im Abschnitt B 10 bis Marktplatz
sowie den Belag in Teilbereichen der Neckarstraße zu erneuern.
Daraufhin wurden die Arbeiten ausgeschrieben, günstigster Bieter
ist die Firma Astra aus Schwäbisch Gmünd mit einem Angebot von
97.000 EUR. Der Gemeinderat beschloss am Montag, die Arbeiten an
die Firma Astra zu vergeben.
Außerdem hatte der Gemeinderat beschlossen, die Langwiesenstraße im
Abschnitt Hohenstaufenstr. bis Filsstr. einschließlich
Wasserleitung zu sanieren. Herr Hippele vom Ing.-Büro VTG Straub
stellte am Montag die anstehenden Baumaßnahmen vor.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, am 28.02. fand die
Submission statt. Günstigster Bieter für die Straßenbauarbeiten ist
auch hier die Firma Astra mit einem Angebot von 214.445,91 Euro.
Für die Erneuerung der Wasserleitung liegt ein Angebot der
Eislinger Wasserversorgungsgruppe vor im Betrag von 47.828,37 Euro.
Der Gemeinderat beschloss am Montag mehrheitlich, die Arbeiten an
die Fa. Astra und die Eislinger Wasserversorgungsgruppe zu
vergeben. Der Ausführungszeitraum muss noch festgelegt werden. Die
EVF wird in diesem Zusammenhang das Gasnetz im Bereich der
Langwiesenstraße erweitern.
Erneuerung eines Mischwasserkanals in einem Teilabschnitt der
B10 mit Nebenanschlüssen
Nach dem Allgemeinen
Kanalisationsplan der Gemeinde Kuchen ist der Mischwasserkanal in
der B 10 im Abschnitt zwischen Moltkestraße und Bismarckstraße
(Länge ca. 120 m) sowie im unteren Bereich der Moltkestraße gegen
einen größer dimensionierten Kanal auszutauschen. Außerdem wurde
bei der kürzlich durchgeführten Befahrung festgestellt, dass auch
der untere Abschnitt der Bismarckstraße sanierungsbedürftig
ist.
Die beiden Querungen der B 10 haben eine Länge von jeweils ca. 11
Metern.
Die Sanierung wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben.
Die Submission fand am 28.02.2018 statt. Günstigster Bieter ist die
Firma Astra, Schwäbisch Gmünd, mit 352.533,62 Euro im Hauptangebot
und 310.000 EUR als Pauschalpreis im Nebenangebot. Der Gemeinderat
beschloss am Montag die Arbeiten an die Fa. Astra zu
vergeben.
Die Baumaßnahme wird vom Ing.-Büro VTG Straub, Donzdorf, geplant
und begleitet.
Im Hinblick auf die anstehende Belagsanierung der B 10 im Sommer
sollten die Kanalarbeiten vorher durchgeführt werden.
Die Maßnahme muss mit halbseitiger Sperrung der B 10 und
Ampelregelung durchgeführt werden. Da mit einer Bauzeit von 6 – 8
Wochen zu rechnen ist, scheidet eine Zusammenlegung der Maßnahme
mit der Belagserneuerung aus.
Bürgermeister Rößner erklärte, dass vor Durchführung der Maßnahmen
ein Vor-Ort-Termin mit den Anliegern stattfindet.
Für die Belagsanierung der B 10, welche in den Sommerferien
stattfinden soll, ist vorher eine Informationsveranstaltung
geplant. Die Ortsdurchfahrt muss abschnittsweise für insgesamt vier
Wochen gesperrt werden, da ein „Flüsterbelag“ aufgebracht wird. Ein
halbseitiger Einbau ist arbeitsschutzrechtlich nicht möglich, so
die Einschätzung des Regierungspräsidiums. Die Umleitung erfolgt
großräumig um Kuchen herum. Die Verwaltung drängt hier auf eine
baldige Regelung der Umleitung bzw. Erstellung eines
Terminplans.
Verkehrsschau vom 01.03.2018
Der Gemeinderat nahm am
Montag vom Ergebnis der Verkehrsschau vom 01.03.2018 zustimmend
Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die angeordneten Maßnahmen
durch entsprechende Markierung bzw. Beschilderung umzusetzen.
Das Protokoll der Verkehrsschau ist mit einigen Punkten nachfolgend
wiedergegeben.
Seetalbachstraße
Die Zufahrt zur Seetalbachstraße 103
und 101 führt über einen öffentlichen schmalen Weg. Da es keine
Wendemöglichkeit auf dem Grundstück gibt, müssen die Anwohner dann
wieder rückwärts aus dem Grundstück herausfahren. Wenn dann
gegenüber geparkt wird, ist es sehr schwierig auszufahren, da noch
links und rechts eine Mauer vorhanden ist.
Es wird daher angeordnet, ein eingeschränktes Haltverbot mit
Zusatzzeichen (auf 20 m) nach der Garagenzufahrt von Gebäude 102
aufzustellen.
Bülowstraße, Feldweg
Der Feldweg parallel zur
Bülowstraße wird des Öfteren genutzt. Es liegen diverse Beschwerden
der Anwohner vor.
Die bestehende Beschilderung an der Einmündung zur Bismarckstraße
mit Zusatz "Anlieger frei" und in der Verlängerung zur Steinstraße
und angrenzendem Feldweg scheint nicht ausreichend, um den
Schleichverkehr abzuhalten.
Von der Roonstraße kommend an der Einmündung zur Steinstraße wird
daher zusätzlich ein Verkehrszeichen „Verbot f. Krafträder und
Kraftwagen“ und Zusatzzeichen "landwirtschaftlicher Verkehr frei"
angebracht.
Moltkestraße
Es liegt ein Antrag der Fa. Erhard &
Abt auf Verlängerung des bestehenden Haltverbots vor. Bei der
Zulieferung mit LKWs und dem Entladen können keine Fahrzeuge
passieren, wenn gegenüber geparkt wird. In der Verkehrsschau vom
25.08.2009 wurde im Bereich Gebäude Moltkestraße 5 ein Haltverbot
werktags mit Zeitbeschränkung angeordnet.
Das VZ 286 wird vom jetzigen Standort nach hinten an den Abschluss
der Mauer (Moltkestraße 5) verschoben.
Hauptstraße
Die Stichstraße zwischen der Hauptstraße 17
(Autohaus Fetzer) und 23 (chinesisch-mongolisches Restaurant) an
der B10 wird oftmals zugeparkt. Zum Teil mit Kleinbussen oder auch
Wohnmobilen, die dann die Sicht auf den Radweg versperren. Es wird
daher angeordnet auf der Seite des Autohauses ein Haltverbot VZ
286-10 aufzustellen. Damit ist gewährleistet, dass die Sicht auf
den Geh- und Radweg nicht eingeschränkt wird. Das Haltverbot läuft
dann an der Einmündung zur B10 automatisch aus.
Bahnhofstraße I Adlerstraße
Es liegt ein Antrag
von Herrn Gemeinderat Mann vor, das Haltverbotsschild zu
verschieben. Das Haltverbotsschild in der Bahnhofstraße Ecke
Adlerstraße sei nicht erkennbar, wenn man von der Adlerstraße nach
rechts in die Bahnhofstraße abbiegt. Es wird trotz
Haltverbotsschild oft geparkt. Die Verkehrsschau kann dies vor Ort
bestätigen. Es wird daher angeordnet, das Haltverbotsschild ca. 20
m weiter in die Bahnhofstraße ca. auf Höhe Ende vom
Fußgängerüberweg zu verschieben.
Bahnhofstraße/ Strudelstraße
Der Einmündungsbereich
Bahnhofstraße/Strudelstraße ist unübersichtlich. Es liegt ein
Antrag des Kindergartens auf Verbesserungsmaßnahmen vor. Zwei
Vertreter des Elternbeirates des Kindergartens erläuterten vor Ort
die Situation. Im Zuge der Bahnhofstraße hört an der Einmündung zur
Strudelstraße der Gehweg auf. Die Kinder müssen deshalb die Straße
queren. Dabei sind die Sichtverhältnisse in die Strudelstraße sehr
schlecht.
Laut Herr Vater vom Polizeipräsidium Ulm sind dort bislang keine
Unfälle zu verzeichnen. Ein Fußgängerüberweg ist nicht möglich,
hierzu fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen (Zone 30,
Querungszahlen). Auch Vorschläge eine Furt zu markieren suggeriert
den Kindern nur eine scheinbare Sicherheit und wird dadurch eher
noch gefährlicher. Verkehrsrechtlich kann so keine Verbesserung
erzielt werden. Um die Sichtverhältnisse zu verbessern, kann
lediglich die Hecke zurückgestutzt werden bzw. entfernt werden. Die
Gemeinde geht auf den Eigentümer zu und wird vorschlagen, dass der
Bauhof die Arbeiten übernimmt.
Gänsstelle
Es liegt ein Antrag von Frau Gemeinderätin
Frieß vor, es geht darum an diesem Kreuzungsbereich zu beurteilen,
ob ein Verkehrsspiegel sinnvoll ist. Sichtbehinderungen sind
eindeutig gegeben. Es gilt die Rechts-vor-Iinks-Regelung, durch die
schlechten Sichtverhältnisse muss man sich langsam in den
Kreuzungsbereich hineintasten. Ein Spiegel bringt dabei keine
Vorteile. Eher im Gegenteil, man verlässt sich auf den Spiegel und
beschleunigt die Geschwindigkeit. Ein Verkehrsspiegel kann daher
nicht empfohlen werden.
Friedrichstraße I Uhlandstraße
Insbesondere
Samstagvormittags sind viele Falschparker im Kreuzungsbereich
Friedrichstraße/Uhlandstraße festzustellen. Frau Däumling
erläutert, dass oftmals die PKW bis in den Kreuzungsbereich hinein
parken, wodurch ein Durchkommen sehr erschwert wird und auch die
Sicht eingeschränkt ist. Nach der StVO gilt im Kreuzungsbereich 5m
zum Scheitelpunkt ein Parkverbot. Zusätzliche Haltverbote sind
daher nicht erforderlich. Es gilt das Parkverbot zu ahnden. Die
Gemeinde Kuchen sagt zu, dass der Gemeindevollzugsdienst dort
öfters kontrollieren wird und er auch mal am Samstagvormittag
beauftragt wird.
Filsstraße
Es liegt ein Antrag einer Anwohnerin vor,
für die gesamte Filsstraße wieder die rechts-vor-Iinks-Regelung
einzuführen. Die Verkehrsschau sieht einvernehmlich eine Änderung
für nicht erforderlich an.
Im Gewerbepark
· LKWs an der Einfahrt zur
Seniorenresidenz
Herr Biegert von der Seniorenresidenz erläuterte die Problematik
mit parkenden LKWs und querstehenden LKWs bei Anlieferung für den
Rewe-Markt in der Zufahrt zur Seniorenresidenz. Er befürchtet
Probleme mit der Zufahrt von Rettungsfahrzeugen im Notfall. Es
besteht bereits ein angeordnetes Haltverbot auf der nördlichen
Seite der Zufahrt. Insofern dürfen LKWs nicht parken.
Brandschutzrechtlich handelt es sich auch um die Feuergasse.
Die Verkehrsschau schlug daher vor, die Zufahrt als Feuergasse zu
beschildern, dann sind verschärftere Bußgelder möglich, die ein
weiteres Parken unterbinden. An der Anliefersituation beim
Rewe-Markt kann nichts geändert werden. Sollte beim Entladen jedoch
ein Notfall eintreten, kann der LKW unmittelbar weggefahren werden,
der Fahrer befindet sich vor Ort.
Hölderlinstraße I Richard-Wagner-Straße
An einem
Grundstück im Einmündungsbereich der Hölderlinstraße wurde ein
neuer blickdichter Zaun errichtet. Es sollen nun die
Sichtverhältnisse und die Auswirkungen auf den Straßenverkehr
beurteilt werden.
Gem. § 28 Abs. 2 StrG dürfen Anpflanzungen und Zäune oder andere
mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Einrichtungen nicht
angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder
Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Der Einmündungsbereich
ist aufgeweitet und zudem im Gehwegbereich abgeschrägt. Zudem gilt
hier die Rechts-vor-Iinks-Regelung, sodass der Verkehr aus der
Hölderlinstraße bevorrechtigt ist. Der Verkehr der von links aus
der Richard-Wagner-Straße ist wartepflichtig und muss entsprechend
langsam fahren.
Landschaftspark Fils/Anlegung von Filsterrassen
Nachdem
der Verband Region Stuttgart erfreulicherweise eine Förderung des
Projekts „Filsterrassen“ mit 78.000 EUR zugesagt hatte, hat die
Verwaltung nochmals das Gespräch mit der Naturschutz- und
Wasserrechtsbehörde und dem Regierungspräsidium als Träger der
Unterhaltslast gesucht. Die Behörden hatten letztes Jahr Bedenken
gegen das Projekt geäußert. Zwischenzeitlich wurde der Vorentwurf
durch das Büro Plansatt Senner modifiziert. Hier sind auch die
Anregungen des Gemeinderats von der Sitzung im Juli 2017 mit
eingeflossen. Am 22.02. konnte dann mit der geänderten Planung die
Zustimmung der Behörden erzielt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
- die vorhandenen Trampelpfade im Bereich des „Wäldchens“ bleiben
in naturbelassenem Zustand
- das Holzdeck wird so ausgeführt, dass es im Hochwasserfall kein
Abflusshindernis darstellt
- die vorhandene Steinschüttung im Uferbereich wird stellenweise
versetzt und ggf. durch Findlinge ergänzt
- auf Trittsteine in der Fils wird verzichtet
- die Terrassen im Böschungsbereich werden naturnah gestaltet. Die
einzelnen Stufen werden in lockeren, leicht zueinander versetzten
Linien aus Naturstein gesetzt.
- der Gehölzbestand im Böschungsbereich wird nur im Bereich der
Terrassen zurückgenommen, ansonsten wird der Bestand nur punktuell
behutsam ausgelichtet (vergleichbar Böschung im SBI-Park), dickere
Bäume bleiben erhalten
- der Aufenthaltsbereich an der Ecke Staubstr./ Ringstr. wird aus
dem Gewässerrandstreifen heraus etwas weiter in Richtung Straße
verschoben, ebenso der geplante Fußweg.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die wasserrechtliche
Erlaubnis zu beantragen und die weiteren Schritte zur Umsetzung des
Projekts einzuleiten.
Kommunales Schallschutzfensterprogramm an der B 10
Im
Rahmen der 2017 durchgeführten Lärmaktionsplanung der Gemeinde
sagte das Regierungspräsidium eine Neuauflage des Förderprogramms
des Bundes für passive Schallschutzmaßnahmen an der B 10 zu.
Der Gemeinderat beschloss ergänzend die Auflage einer kommunalen
Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern an der B
10.
Bereits Anfang der 1980er-Jahre hatte das Regierungspräsidium ein
entsprechendes Förderprogramm in Kuchen umgesetzt. Allerdings gilt
der Grundsatz, dass eine geförderte Maßnahme kein zweites Mal
gefördert werden darf, auch wenn die erste Förderung schon fast 40
Jahre zurückliegt. Außerdem wird ohnehin nur der Austausch
von Fenstern, die vor dem 01.04.1974 eingebaut wurden, gefördert.
Wer seine Fenster also in der Zwischenzeit auf eigene Kosten hat
erneuern lassen, erhält ebenfalls keinen Zuschuss. Damit schränkt
sich die Zahl der heute noch förderfähigen Gebäude stark ein.
Manche Gebäude konnten damals nicht berücksichtigt werden, da die
Auslösewerte der Lärmbelastung höher waren als heute. Für diese
kommt nun eine Förderung generell in Betracht.
Mit dem ergänzenden Programm der Gemeinde können auch solche
Eigentümer eine Förderung erhalten, die einen Austausch der Fenster
früher schon einmal durchgeführt haben.
Mit dem Regierungspräsidium wurde vereinbart, dass nach dem
Beschluss des Gemeinderates die beiden Programme parallel nach
einer kurzen Vorlaufzeit starten. Die Programme werden dann vorher
im Mitteilungsblatt der Gemeinde bekannt gegeben.
Der Gemeinderat verabschiedete das kommunale Förderprogramm für
Schallschutzfenster an der B 10 und beauftragte die Verwaltung, das
Programm zu veröffentlichen und im weiteren Verlauf entsprechende
Vereinbarungen mit den Antragstellern abzuschließen. Als
Förderbetrag für das kommunale Programm legte der Gemeinderat 150
EUR/m² Fensterfläche fest. Das kommunale Programm soll
gegebenenfalls 2019 nachfinanziert werden, sofern die im
Haushaltsplan eingestellten 30.000 EUR im Jahr 2018 voll
ausgeschöpft werden.
Antrag von Gemeinderätin Ulrike Metzger-Kielkopf auf Ausscheiden
aus dem Gemeinderat
Frau Ulrike Metzger-Kielkopf hat der
Verwaltung am 06.03.2018 mitgeteilt, dass sie ihren Wohnsitz in
einen anderen Ort verlegen werde. Sie verliert damit das
Bürgerrecht der Gemeinde Kuchen nach § 13 GemO und scheidet Kraft
Gesetzes aus dem Gemeinderat aus. Frau Metzger-Kielkopf bat darum
frühestmöglich von ihrem Gemeinderatsmandat entbunden zu
werden.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 wäre die
nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU Herr Boris
Fischer.
Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag von Frau Metzger-Kielkopf auf
Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund mit sofortiger
Wirkung stattzugeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nach der
GemO vorgesehene Nachfolgeregelung vorzunehmen.
Bürgermeister Rößner betonte einleitend, dass ohne den
ehrenamtlichen Einsatz so mancher Mitbürger vieles nicht möglich
wäre. Frau Metzger-Kielkopf gehörte 13 Jahre lang dem
Gemeinderatsgremium an. In dieser Zeit hat sie an vielen Projekten
und Veränderungen in der Gemeinde mitgewirkt, so wurden z.B.
folgende Maßnahmen umgesetzt: Umbau und Sanierung des Rathauses,
Erschließung Gewerbegebiet Espan, Umbau und Erweiterung der
Feuerwache, Einrichtung des Jugendtreffs in der Schule, Umzug des
Bauhofes in den Espan, Hochwasserschutz am Kuchalber Weg, unzählige
Straßensanierungen, Neugestaltung der Spielplätze, Sanierung der
Ankenhalle.
Am 15.03.2004 zog Frau Metzger-Kielkopf im Nachrückverfahren für
die Fraktion der Freien Wählervereinigung in den Gemeinderat ein,
nachdem sie bei der Wahl im Jahr 2004 655 Stimmen erhalten hatte.
2009 erhielt sie 802 Stimmen, 2014 trat sie dann erstmals für die
CDU an und erzielte mit 1.209 Stimmen einen persönlichen Rekord.
Bürgermeister Rößner hob hervor, dass sie am kommunalen Geschehen
sehr vielseitig interessiert war und sich im Gemeinderat engagiert
einbrachte. Hervorzuheben ist auch ihr Engagement im neuen Verein
„Bürger für ein starkes Kuchen“, wo man sie sicher vermissen wird.
Nicht zuletzt das Thema „Natur und Umwelt“ weckte ihr besonderes
Interesse. Bürgermeister Rößner sprach seinen herzlichen Dank für
ihr engagiertes Mitwirken aus und wünschte ihr einen guten Start in
ihrem neuen Wohnort.
Gemeinderat Maier dankte für die CDU-Fraktion Frau
Metzger-Kielkopf für die sehr gute Zusammenarbeit.
Frau Metzger-Kielkopf hat sich bis zum heutigen Tage im
Arbeitskreis Asyl, im Seniorenbeirat, in der Verbandsversammlung
Zweckverband Abwasserreinigung Kuchen/Gingen, im Arbeitskreis
Biotopverbund, im Programmbeirat der Volkshochschule und im
Arbeitskreis B10 neu mit großem Engagement eingebracht.
Sie hat die Fraktion immer mit ihren Ideen bereichert. Auch war sie
immer Ansprechpartner für die Bürger. Mit dem Verein „Bürger für
ein starkes Kuchen“, bei dem sie Gründungsmitglied und im Vorstand
tätig war, hat sie für Kuchen ein Zeichen gesetzt.
Die CDU-Fraktion bedankte sich für ihren Einsatz ganz herzlich und
wünschte ihr weiterhin alles Gute.
Frau Metzger-Kielkopf erklärte, dass sie viele helle Stunden im
Gemeinderat erlebt hat. Hierzu gehörten die Themen Grünbrücke über
die B 10 neu, Bücherbox am Marktplatz oder die erweiterten
Öffnungszeiten im Freibad für Frühschwimmer. Ihre dunkelste Stunde
sei bei der Diskussion um die Vorranggebiete für Windkraft gewesen,
in welcher sie für befangen erklärt wurde.
Sie dankte der Verwaltung und dem Gemeinderatsgremium für die sehr
gute und konstruktive Zusammenarbeit.
"Fraktionsvorsitzender Hans Maier und BM
Rößner verabschieden
Gemeinderätin Ulrike Metzger-Kielkopf"
Bekanntgaben-Verschiedenes
Bürgermeister Rößner gab
bekannt, dass das Landratsamt die Haushaltssatzung 2018 bestätigt
und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung genehmigt hat.
Bürgermeister Rößner teilte mit, dass auf Grund zahlreicher
Beerdigungen dieses Jahr (allein bis jetzt 30, sonst im gesamten
Jahr durchschnittlich etwa 60) kurzfristig weitere Grabanlagen
erstellt werden müssen. Von 24 Baumgräbern sind bereits 21 belegt,
im Bereich der gärtnerbetreuten Anlage sind noch 20 Gräber frei.
Letzte Woche wurden weitere 24 Baumgräber hergestellt, 2018 kommt
noch eine weitere Urnenstele hinzu, nächstes Jahr soll dann die
gärtnerbetreute Urnenanlage erweitert werden.
Hauptamtsleiterin Baumhauer lädt zum Rundgang mit der
Kreisbehindertenbeauftragten am 18.04. um 16.00 Uhr ein. Außerdem
bat sie zur anstehenden Schöffenwahl um Vorschläge wählbarer
Personen.
Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:
Windkraftanlagen (GR Mann), Parken am Festplatz der
Arbeitersiedlung (GR Kiene), Kinderspielplatz Färberstraße
(Gemeinderat Bilgery), Säubern von Wassergräben (GRin Mühlich),
kommunale Veranstaltungen (GRin Priester).
Bürgermeisteramt