Beschreibung | Für den Abbruch von Gebäuden benötigen Sie in der Regel eine
baurechtliche Genehmigung. |
Kosten: |
Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, abhängig von
den Baukosten |
Hinweise: |
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Baurechtsamt Rücksprache zu nehmen. |
Folgende Unterlagen werden benötigt: | Antrag auf Abbruchsgenehmigung, Lageplan, Bauleitererklärung |
Zuständiges Amt | Baurechtsamt, Herr Potschkay, Rathaus, Zimmer 14, Tel. 9882-15, Fax 9882-13 |